Auf dieser Seite finden sie aktuelle und archivierte Anträge, Anfragen und Haushaltsreden unserer Ratsfraktion und unseres Stadtverbandes aus den letzten Jahren.

"Last Minute" Angebote für leere Plätze bei städtischen Kulturveranstaltungen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts, wie bei nicht ausverkauften Veranstaltungen des Kulturbüros durch „Last Minute“ Angebote, die Zuschauerzahlen erhöht und die kulturelle Teilhabe für alle verbessert werden kann.

Begründung: Aus der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus vorgelegten Statistik geht hervor, dass zahlreiche Veranstaltungen des Kulturbüros (Konzerte, Familientheater, Kabarett und Kleinkunstformate, Veranstaltungen der Bücherei, Kunstfest Passagen) nicht ausverkauft waren. Aus anderen Städten ist bekannt, dass bei ihren Kulturveranstaltungen besondere Vergünstigungen an der Abendkasse für frei gebliebene Plätze oder zurückgegebene Karten nach dem Prinzip „Last Minute“ angeboten werden. Für Menschen mit geringen Einkommen können solche „Last Minute“ Vergünstigungen eine interessante Möglichkeit sein, im Rahmen der sozialen Teilhabe Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu bekommen. Für das Kulturbüro ergibt sich eine Chance Mehreinnahmen durch die Steigerung der Zuschauerzahlen zu generieren. Auch ist zu überlegen, ob nicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. junge Menschen unter 18 Jahre) ein kleines Kontingent von Karten kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann. Die Linke. Ratsfraktion Menden beantragt daher, das Kulturbüro mit der Entwicklung eines Konzept zu beauftragen, um das Problem der leer bleibenden Plätze bei Kulturveranstaltungen einerseits und die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe für alle andererseits zu lösen.

 

 

 

Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2024/2025

Thomas Thiesmann, DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Verwaltung hat zurecht darauf hingewiesen, dass viele Stellschrauben bei der Erstellung des Doppelhaushaltes außerhalb unseres Einflusses liegen. Das sehen wir genauso! Da Bund und Land den Kommunen immer noch keine auskömmliche und nachhaltige Finanzausstattung zusichern, sind Verwaltung und Rat sowohl aufgrund von strukturellen und rechtlichen Gründen, als auch aus Sachzwängen oft nicht in der Lage Haushaltsansätze abzulehnen, Kosten zu deckeln oder aus Geldmangel neue wünschenswerte Haushaltsposten zu schaffen. Die Folgen dieser faktischen Ohnmacht sind politische Fehlentwicklungen. Das ist aber nichts Neues, trifft alle Kommunen und ist nur die halbe Wahrheit! Denn, obwohl der Kämmerer das verneint sind viele Gründe auch hausgemacht. Die Strategie, möglichst viele Überschüsse zu erwirtschaften und mit einer steigenden Ausgleichsrücklage den Haushaltsausgleich herzustellen, ist gründlich daneben gegangen, da sie stark reduzierte Schlüsselzuweisungen zur Folge hatte, die unseren Haushalt nun erheblich belasten. Neben vielen wichtigen und guten Projekten ist zudem viel Geld in Projekte gesteckt worden, die keine oder kaum gesellschaftlichen Rendite abwerfen. Im Überschwang und Übereifer, sind Verwaltung und Ratsmehrheit oft über ein realistisches Ziel hinausgeschossen. In der Kürze der Zeit sei hier, neben dem Umzug der Stadtbücherei nur beispielhaft an die Entwicklung der neuen, aus unserer Sicht zudem misslungenen Stadtmarke erinnert. Teure Kampagnen zum Standort- und Imagemarketing sind für Kommunen in aller Regel verzichtbar. Und es wurde ohne Not auf notwendige Einnahmenquellen verzichtet. Die von der Ratsmehrheit beschlossene und von der Verwaltung unterstützte Senkung der Gewerbesteuer mindert unsere Einnahmen und schränkt unseren Handlungsspielraum unnötig und erheblich ein. Aber auch inhaltlich ist dieser Haushalt aus unserer Sicht an vielen Stellen unzureichend. Ein Kämmerer ist in erster Linie berufsbedingt nur am finanziellen Ausgleich interessiert. Soziale Notwendigkeiten und Erfordernisse spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Sie bilden nur Anreize für Begehrlichkeiten, die man besser ignorieren sollte, weil man sie nur schwer zurückdrehen kann. Die Förderung und Herstellung von sozialer Gerechtigkeit, Hilfen in sozialen Notlagen und die Sicherung der Daseinsvorsorge für die Menschen in unserer Stadt, stehen für uns aber im Zentrum eines zustimmungsfähigen Haushalts. Der erklärte Wille unserer Wählerinnen und Wähler ist es aber, diese sozialen Fragen ganz oben auf die Agenda eines Haushaltes zu setzen, gegen negative soziale Entwicklungen anzukämpfen, ein weiteres auseinander driften unseres Stadtgefüges zu verhindern und damit auch das Erstarken von rechtsextremistischen Tendenzen in unserer Stadt zu bekämpfen. Und das ist nötiger denn je, denn auch in Menden brauchen immer mehr Menschen Hilfe, während es vielen anderen weiterhin sehr gut geht. Ich erinnere nur an den Satz von Klaus Ullrich von Menden in Not. Zitat: „Wir sehen hier Elendssituationen, die man nur aus der industriellen Revolution kennt!“ Nun können wir mit einem Haushalt allein nicht die gesamte Not in unserer Stadt lindern, aber ein Haushalt muss in erster Linie sozial gegensteuern und Perspektiven für ein besseres Leben bereitstellen. Und hier setzt der Haushalt nur wenig Akzente. Statt die notwendigen finanzielle Mittel dafür zu generieren, wurde die strukturelle Krise durch das Senken der Gewerbesteuer noch weiter verschärft. Reiche werden verschont. Die Lasten werden auf die Schwächeren verteilt. Um Haushaltsengpässe auszugleichen sollen nun Einnahmeverbesserungen durch die Übertragung von Bürgereigentum erzielt werden. Statt zukunftsfähige Konzepte für die Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen umzusetzen, wurden die Beschlüsse des Sozialausschusses von Teilen des Verwaltungsvorstandes ständig ignoriert und auf die lange Bank geschoben, in der Hoffnung, dass sich das Problem von alleine löst, was es aber nicht tun wird. Die Flickschusterei und die ständige Suche nach Puffer- und Zwischenlösungen wird sich auch bei diesem Haushalt fortsetzen, da dort keine Mittel für notwendige Lösungen enthalten sind. Statt Mitarbeiter für die Betreuung von Wohnungslosen und Geflüchteten einzustellen und dort Personal bereit zu stellen, wo deren Arbeit direkt dem Bürger zu Gute kommt, wird Personal dort aufgestockt, wo es nur der Verwaltung dient. Hilfen für finanzstarke Vereine  werden ohne Diskussion akzeptiert, über die Unterstützung von sozialen Initiativen wie dem „Netzwerk Lendringsen hilft“ wird aber stundenlang und kontrovers diskutiert. Statt sich intensiv um bezahlbaren Wohnraum zu kümmern, priorisiert man die Entwicklung von Konzepten für Regensensoren für Bäume! Ein Haushalt muss in erster Linie ein Pakt gegen soziale Kälte und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sein. Gute Politik ist dann gute Politik, wenn sie allen Menschen in unserer Stadt die Voraussetzung dafür bietet, ein gutes Leben führen zu können. Dies sehen wir in diesem Haushalt nicht genügend gewährleistet. Wir wollen die Verantwortung für diesen Haushalt deshalb nicht übernehmen und lehnen ihn heute ab.

Anfrage zum Umgang mit Schottergärten und Kunstrasen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Ratsanfrage nach § 17, Abs.1 und § 25 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Menden und seiner Ausschüsse an die Verwaltung über den Umgang mit Schottergärten und Kunstrasen nach der Änderung der Landesbauordnung NRW vom 26.10.2023 mit der Bitte um schriftliche Antwort im Ausschuss für Planen und bauen und im Ausschuss für Umwelt und Klima

Begründung: Der Landtag NRW hat am 26.10.2023  die zweite Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. War es schon in der Vergangenheit vorgeschrieben, dass nicht überbaute Flächen begrünt und wasseraufnahmefähig gestaltet werden müssen, stellt die beschlossene Änderung nun explizit fest, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen sind. ( Ausnahmen sind nur Flächen, die für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden.) Das betrifft auch schon bestehende Schottergärten. Wer seinen Schottergarten oder seinen Kunstrasen angelegt hat, nachdem die Bauordnung im Juli 2018 neu gefasst wurde, hat keine Chance auf Bestandsschutz. Aber auch wenn der Schottergarten oder der Kunstrasen älter als die aktuelle Fassung der Landesbauordnung ist, kann sich nicht auf Bestandsschutz berufen, da es bereits einen ähnlichen Passus in der Landesbauordnung von 2000 gegeben hat. Rechtsexperten vertreten die Meinung, dass es nur dann einen Bestandsschutz geben kann, wenn dieser explizit genehmigt wurde. Kommunen können und sollen ab 2024 private Grundstücksbesitzer auffordern, Schottergärten und Kunstrasen zurückzubauen. Dafür stehen den Kommunen mehrere Instrumente zur Verfügung (z. B. Anordnung des Rückbaus mit Hilfe einer Bauordnungsverfügung, Verhängung von Ordnungsgeldern, Informations - und Aufklärungskampagnen, Förderprogramme für die Begrünung von geschotterten Flächen, ... ) Die Linke. Ratsfraktion Menden bittet daher die Verwaltung schriftlich darzulegen, wie diese Vorschriften in Menden umgesetzt werden sollen.

 

Satzung zur Gestaltung unbebauter Flächen auf bebauten Grundstücken, innerstädtischen Freiflächen und zur Begrünung baulicher Anlagen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung einer Satzung zur Gestaltung von unbebauten Flächen von bebauten Grundstücken, innerstädtischen Freiflächen und der Begrünung von baulichen Anlagen.

Begründung: Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 die Leitlinien für nachhaltige und klimagerechte Stadtplanung beschlossen. Auf der Grundlage dieser Leitlinien gibt es zukünftig einheitliche Vorgaben für alle städtischen Planungen in Menden. Zur Umsetzung und Konkretisierung der in der Leitlinie festgelegten Ziele ergibt sich die Notwendigkeit eine Satzung zur Gestaltung der unbebauten Flächen von bebauten Grundstücken, innerstädtischer Freiflächen und der Begrünung baulicher Anlagen zu erarbeiten. Soweit nicht durch andere Rechtssetzungen, wie örtliche Bauvorschriften und Festsetzungen in Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen oder Planfeststellungen geregelt, soll die die Satzung Vorschriften für die Gestaltung zur Begrünung von Freiflächen bebauter oder bebaubarer Grundstücke, Gebäuden und Nebenanlagen enthalten. Im Hinblick auf klimaneutrale Energiegewinnung werden auch Vorschriften über Solaranlagen erlassen. Die Satzung soll zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen, eine Gefährdung der Gesundheit durch das Stadtklima entgegenwirken und der langfristigen Sicherung der Klimaschutzziele, der Verbesserung der Wasserrückhaltung und zur Vorsorge gegen Hochwasserereignisse dienen. Durch die Satzung wird eine Begrünung an sich gefördert und neben den genannten Zielen eine insgesamt nachhaltige Entwicklung der Stadt Menden zum Wohle der Gesundheit aller erreicht. Im Vordergrund stehen dabei die gestalterische Verbesserung von Straßenräumen durch Bestimmungen über die Zulässigkeit von Schottergärten, der Versiegelung der Flächen zwischen Straßenraum und Gebäuden, die Verhinderung von Klimaaufheizungen in prekären Lagen und die Förderung von Energieeinsparungen und Wasserrückhaltung durch Vorschriften zur Gebäudebegrünung. Durch Erlass der Satzung werden für alle Grundstücke gleiche Anforderungen definiert und Rechtssicherheit für alle Eigentümer gewährleistet. Als Beispiel für eine solche Satzung wird auf die Stadt Lüdenscheid verwiesen.

 

 

 

 

Einstellung der Planungen für den Bau der A 46/ B 7n

gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE Grünen, SPD, DIE LINKE, MI und UmSo

DIE LINKE. Rtasfraktion Menden

Der Rat der Stadt Menden stellt fest, dass durch die Beschlüsse der Räte in Arnsberg, Ense und Wickede die bisherigen Planungen  der A 46/B 7n nicht mehr zu realisieren sind und damit auch die geltende Mendener Beschlussfassung zur A 46/B 7n hinfällig ist. Der Rat schließt sich vor diesem Hintergrund und um Schaden von der Stadt Menden abzuwenden, den Beschlüssen der Räte in Arnsberg, Ense und Wickede an und lehnt den Bau der A 46/B 7n ebenfalls generell ab. Der Rat fordert die für die Planungen zuständigen Ministereien und Behörden auf, die kommunalen Beschlüsse der betroffenen Städte und Gemeinden ernst zu nehmen und alle weiteren Planungen zum Bau der A 46/B 7n einzustellen.

Begründung: In den letzten Monaten haben die Räte in Arnsberg, Ense und Wickede Beschlüsse gefasst, mirt denen der Bau der A 46/B 7n generell abgelehnt wird. Viele der in den jeweiligen Vorlagen genannten Gründe für die Ablehnung treffen für die gesamte von den Planungen betroffene Region zu, bzw. sind übertragbar auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. (...)  Die Argumente und Beschlüsse aus Arnsberg, Ense und Wickede zeigen: Der Bau ist von den genannten Kommunen nicht mehr gewollt und damit kaum noch durchsetzbar. Das betrifft insbesondere den Abschnitt der B 7n von Menden bis zum Anschluss an die A 445. Zusätzlich lehnt auch der Rat der Stadt Fröndenberg eine Trassenführung im nördlichen Bereich des Untersuchungsraumes entlang der Ruhr ab. Wenn man die erwähnten kommunalen Beschlüsse ernst nimmt, ist damit nur noch der Bau der A 46 von Hemer bis Menden möglich. Die Autobahn würde damit in Menden an der B 7 oder an der B 515n enden - mit den Auswirkungen von aktuell prognostizierten 33.000 Fahrzeugen täglich. (...) Dazu kommt die Sogwirkung einer Autobahnauffahrt. die auch auf vorgelagerte Straßen zu einer Zunahme des Verkehrs führen wird. Eine derartige Planung ist nicht im Sinne der Stadt Menden, sondern führt zu einer zusätzlichen Belastung bereits vorhandener Straßen.  Der Bau der Autobahn bis Menden wäre neben den verkehrlichen Auswirkungen mit der Zerschneidung und großflächigen Zerstörung des Wald- und Naherholungsgebietes zwischen Hemer und Menden sowie der Beeinträchtigung der renaturierten Oeseteiche und der Zerschneidung des Haunsberg verbunden. Statt die seit fast 50 Jahren ergebnislosen Planungen der Autobahn fortzusetzen, sollten sie nun vor dem Hintergrund der kommunalen Ablehnungsbeschlüsse beendet werden. (...) Für den Bau der A 46/B 7n sind erhebliche Mittel vorgesehen: Laut BVWP 510 Millionen Euro, inzwischen durch Kostensteigerungen mindestens 700 Millionen Euro. Zumindest ein Teil dieser Mittel sollte für die Sanierung vorhandener Bundesstraßen in der Region sowie für die Erarbeitung eines regionalen Mobilitätskonzept ohne den Bau neuer Straßen und für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Zielsetzung müssen dabei eine Verkehrsverringerung und -verlagerung sowie die Erarbeitung und Umsetzung alternativer Lösungen für temporär besonders belastete Straßen sein (z.B. Kreuzungssituation Hemer, Bräukerweg in Menden).

Berücksichtigung des Sozialindex bei der Klassenbildung in Grundschulen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

 

Beschlussvorschlag: Beginnend mit den Schuljahr 2023/2024 wird bei der Klassenbildung in den einzelnen Grundschulen der jeweilige Schulsozialindex berücksichtigt. Dadurch werden an Schulen mit hoher Belastung kleinere Klassen gebildet.  Ergibt sich die Notwendigkeit baulicher Veränderungen, werden Baumaßnahmen aufgrund des jeweiligen Schulsozialindex priorisiert. In Absprache mit der unteren Schulaufsicht sollen Lehrerstellen, Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte für die Schuleingangsphase, Stellen für multiprofessionelle Teams sowie Stellen für die Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulsozialindex zugewiesen werden.

Begründung: Die Coronapandemie mit Wechselunterricht, Schulschließungen und Distanzlernen hat allen Aufholpaketen zum Trotz die Schere der Bildungsungleichheit noch weiter aufgehen lassen. Die schulischen Nachteile der Schülerinnen und Schüler aus einkommensarmen, sozioökonomisch benachteiligten und nicht akademischen Elternhäusern haben sich nach aktuellen Bildungsstudien weiter vergrößert. Schon vor der Coronapandemie waren die Schulen je nach räumlicher Lage und Schülerschaft mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Mit steigenden SchülerInnenzahlen und wachsenden Mangel an Lehrkräften verschärft sich diese Situation weiter. Schulen mit vielen Herausforderungen haben aber oft die größten Klassen und die meisten unbesetzten Stellen. Mit dem schulscharfen Schulsozialindex hat die Landesregierung ein Instrument zur Verfügung gestellt, das dazu genutzt werden kann Ressourcen gezielt so zu verteilen, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen personell, räumlich und sachlich gezielt unterstützt werden können. Jede Kommune hat das Recht den Sozialindex bereits bei der Klassenbildung zu berücksichtigen. So können beispielsweise kommunale Klassenfrequenzrichtwerte in Abhängigkeit vom Sozialindex festgelegt werden, z. B. von 21 Schülerinnen pro Klasse an besonders belasteten Standorten bis zu 25 Schüler pro Klasse an weniger belasteten Standorten.

 

 

Zusätzliche Vollzeitstelle für die Stabstelle Bürgerengagement

DIE LINKE. Rtasfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Rat der Stadt Menden beschließt dieAufstockung der Stabstelle Bürgerengagement um eine Vollzeitstelle 

Begründung: Die zurzeit mit nur 2 Personen besetzte Stabstelle Bürgerengagement ist personell und organisatorisch nicht in der Lage alle ihre zugewiesenen Aufgaben zeitnah umzusetzen. Aufgaben wie die Bewältigung der Folgen der Ukraine Krise, die Steuerung des Partizipationsprozess zum Bürgerhaus, die Betreuung und Beteiligung von Vereinen und Gemeinschaften, die Entwicklung eines Dorfgemeinschaftshauses Lendringsen, die Verleihung des Heimatpreis, die Betreuung des Inklusionsbeirat, Aufgaben des Datenschutz und andere oft unvorhersehbare Koordinierungsaufgaben von Hilfen zur kommunalen Daseinsfürsorge führen dazu, dass andere wichtige, bereits beschlossene Projekte wie die Entwicklung von verbindlichen Regeln eines kommunalen Bürgerbeteiligungverfahren, der Aufbau eines digitalen Bürgerbeteiligungsportals, die Entwicklung einer Bürgerengagementplatform oder die Entwicklung eines Kennzahlenkonzeptes zum Aufbau eines Sozialmonitorings immer wieder in die Zukunft verschoben werden müssen. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher die personelle Aufstockung der Stabstelle Bürgerengagement zur Bewältigung ihrer Aufgaben um mindestens eine Vollzeitstelle

Einrichtung eines kommunalen Hilfsfonds

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Menden/ Der Rat der Stadt Menden beschließt die Einrichtung eines kommunalen Hilfsfonds von jährlich 200.000 Euro zur Abfederung der Aufrechterhaltung des Betriebes der sozialen Infrastruktur und von Einzelfallhilfen für bedürftige BürgerInnen. Die Mittel werden in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt.

Begründung: Das Land NRW hat im Jahr 2023 als Ausgleich für krisenbedingt angefallene Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer Infrastrukturen den „Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut“ aufgelegt. Die Stadt Menden erhielt aus dem Stärkungspakt abgerundet etwa 250.000 Euro. Dazu kamen noch ca. 65.000 Euro, die vom Märkischen Kreis zur Verfügung gestellt wurden. Der Stärkungspakt ist auf das Jahr 2023 beschränkt. Eine Verlängerung oder Neuauflage ist nicht geplant. Der Ausschuss für Soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit hat diese Mittel verschiedenen Organisationen zur Unterstützung ihrer sozialen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Gründe, die zur Einrichtung des „Stärkungspaktes“ geführt haben bestehen aber über das Jahr 2023 hinaus fort. Auch in 2024 und in den folgenden Jahren besteht die Notwendigkeit die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in der Stadt Menden bei ihrer Arbeit zu unterstützen ( Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen, ...) und um Bürger mit Einzelfallhilfen zur Vermeidung und Beseitigung finanzieller Härten und außergewöhnlichen Notlagen (Überschuldungen, Energiesperren Wohnungsverlusten, Auswirkungen von Klimaereignissen ...) zu schützen. DIE LINKE. Ratsfraktion beantragt daher zukünftig jährlich, beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 einen kommunalen Hilfsfond von jährlich 200.000 Euro einzurichten.

Notfallkarte für pflegende Angehörige

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag:Die Verwaltung stellt die Notfallkarte für pflegende Angehörige im Bürgerbüro und anderen ausgewählten Standorten kostenlos zur Verfügung.

Begründung: 4.000.000 Menschen wurden 2022 im häuslichen Umfeld gepflegt. Der größte Teil der pflegebedürftigen Personen wird davon allein durch Familienmitglieder oder andere Angehörige gepflegt. Nach einem Unfall eines pflegenden Angehörigen weiß also zunächst niemand, dass Zuhause ein Mensch auf dringende Hilfe angewiesen ist. Die Notfallkarte für pflegende Angehörige, zum Beispiel in der Geldbörse der pflegenden Person gibt Helfern am Unfallort den wichtigen Hinweis, dass es eine pflegebedürftige Person gibt, die versorgt werden muss. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die verunfallte pflegende Person nicht mehr ansprechbar ist. Dann kann unmittelbar Hilfe in die Wege geleitet werden. Das bundesweite Pflegenetzwerk und ausgewählte Netzwerkpartner stellen diese Notfallkarte kostenlos zur Verfügung. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt, dass auch die Stadtverwaltung Menden diese Notfallkarten im Bürgerbüro und an anderen ausgesuchten Standorten der Verwaltung kostenlos auslegt und zur Verfügung stellt.

Cannabis Modellregion

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Menden beschließt: Die Verwaltung bekundet gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen das Interesse der Stadt Menden, Modellkommune im Rahmen der Säule 2 „Regionales Modellvorhabern mit kommerziellen Lieferketten“ des Cannabis Eckpunktepapiers der Bundesregierung zu werden. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen feststehen, prüft die Verwaltung, ob die Stadt Menden die Bedingungen dafür erfüllen kann, erarbeitet eine Bewerbung als Modellkommune für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene und legt dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vor.

Begründung: Die weibliche Blüte der Cannabispflanze wird seit Jahrhunderten quer durch alle Bevölkerungsgruppen konsumiert. Ob geraucht, verdampft oder in Brownis gebacken, ob als Feierabendbierersatz oder zum puren Genuss finden sich in allen Alters- und Berufsgruppen zahlreiche Konsumenten. Der Besitz, Anbau und Genuss von Cannabis ist zurzeit bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Politik der Prohibition ist jedoch gescheitert. Eine Abschreckungswirkung ist ausgeblieben. Tausende Strafverfahren wegen Besitz und Konsum von Kleinstmengen binden staatliche Ressourcen. Menschen, die niemand geschadet haben werden in eine kriminelle Ecke gestellt. Die Entkriminalisierung der vielen Millionen erwachsenen Konsumenten und Konsumentinnen in Deutschland, die Cannabis verantwortungsvoll und maßvoll konsumierten ist ein längst überfälliger Schritt. Die Bundesregierung hat sich deshalb auf Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis geeinigt. Ziel ist eine progressive präventionsorientierte Cannabispolitik. Um Jugendliche besser zu schützen, den Konsum sicherer zu machen und Polizei und Justiz zu entlasten sollen Erwachsene zukünftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. In der 2. Säule des Eckpunktepapiers ist beabsichtigt in ausgewählten Regionen über fünf Jahre ein konzeptionelles Modellvorhaben mit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation durchzuführen. Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsenen in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Bisher haben im wesentlichen Großstädte ihr Interesse als Modellkommune bekundet. Menden wäre als Kleinstadt eine gute Ergänzung, da kleine Städte eine andere Dynamik haben als im wesentlichen durch Studierende geprägte Großstädte. Menden hätte dadurch ein auch ins Umland strahlendes Alleinstellungsmerkmal. Da die Anzahl der am Modellprojekt beteiligten Kommunen begrenzt ist, sollte schon jetzt eine Interessenbekundung abgegeben und zeitnah nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfes eine Bewerbung in die Wege geleitet werden. In Bezug auf mögliche Kriterien zur Bestimmung von Modellkommunen können derzeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Dazu muss der für den Herbst angekündigte Gesetzesentwurf für den Umgang mit Cannabis abgewartet werden. Das Landesgesundheitsministerium sieht die Zulassung von Modellvorhaben in NRW zurzeit noch kritisch. Ob es eine Rechtsgrundlage für eine mögliche Ablehnung von Modellvorhaben in NRW geben wird bleibt abzuwarten.

Einführung des Jobticket für die Beschäftigten der Stadt Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Rat der Stadt Menden beschließt: Die Verwaltung bezuschusst das 49 € Ticket für alle Beschäftigte der Stadtverwaltung mit mindestens 25% und ermöglicht damit die Nutzung der Job Ticket Variante. Die Vertreter der stadteigenen Gesellschaften werden angewiesen, in den entsprechenden Gremien eine analoge Bezuschussung sicher zu stellen.

Begründung: Am 1. Mai war der Verkaufsstart des 49 € Ticket. Um mehr Menschen dazu zu bewegen öffentliche Verkehrsmittel auch für die An- und Abfahrt zur Arbeit zu benutzen, haben die Verkehrsminister von Bund und Länder beschlossen, zusätzlich eine Job Ticket Variante zum 49 € Ticket einzuführen. In diesem Zusammenhang besteht auch für die Stadt Menden als Arbeitgeber die Möglichkeit auf Grundlage eines mit der zuständigen Verkehrsgesellschaft geschlossenen Vertrages seinen Beschäftigten ein personenbezogenes Jobticket anzubieten. Unter der Berücksichtigung eines arbeitgeberseitigen Mindestzuschusses von 25 % sowie eines um 5 % vergünstigten Ticketpreises würde bei der Job Ticket Variante ein Arbeitnehmeranteil von maximal 34,30 € pro Monat verbleiben. Aufgrund der Kostenersparnis von 30 % ist davon auszugehen, dass ein solches Angebot sowohl bei den aktuell, als auch bei den potenziell Beschäftigten der Stadt Menden einen positiven Effekt in Form einer Steigerung der Arbeitgeberattraktivität hat. Daneben dient die Nutzung des Deutschlandtickets als Job Variante dem Arbeitgebermarketing, da sie die Bindung der Beschäftigten an die Stadt Menden stärkt und die Stadt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Das Jobticket hat zudem positive Auswirkungen auf den Umwelt- und Klimaschutz und unterstützt die notwendige Verkehrswende.

Auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen Kommune

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag:Der KJHA empfiehlt dem Rat der Stadt Menden / der Rat der Stadt Menden beschließt die Teilnahme an dem Projekt „Kinderfreundliche Kommune“. Das Projekt wird vom deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begleitet und vom Verein „Kinderfreundliche Kommune – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlands“ gesteuert. Der Rat der Stadt Menden leitet die entsprechenden Schritte zur Beteiligung am Projekt ein, um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu erwerben.

Begründung: Menden hat bereits einiges für die Familienfreundlichkeit und die Steigerung der Attraktivität der Stadt Menden auf den Weg gebracht. Um eine „Kinderfreundliche Stadt“ zu sein ist es aber wichtig, das Wohl der Kinder, ihre Interessen und ihre Beteiligung als Querschnittsaufgabe der gesamtstädtischen Struktur zu begreifen und das in der Praxis kontinuierlich umzusetzen. Um die Umsetzung, Förderung und dem Schutz der Kinderrechte gerecht zu werden, müssen diese in allen kommunalen Handlungsfeldern und Verfahrensabläufen verankert sein. In einer „Kinderfreundlichen Kommune“ machen sich Politik und Verwaltung im Schulterschluss mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam auf dem Weg Kinderrechte in allen kommunalen Ebenen zu verankern. Das Projekt bietet dafür die notwendige praktische Hilfestellung und die wissenschaftliche Expertise. In einem vierjährigen Programm begleitet und unterstützt der Verein „Kinderfreundliche Kommune – Verein zur Förderung der Kinderrechte in den Städten und Gemeinden Deutschlandes“ dabei, individuell auf Menden zugeschnittene Maßnahmen zur Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention zu entwickeln und umzusetzen. Nach dem dafür notwendigen Ratsbeschluss wird eine Vereinbarung zwischen der Kommune und und dem Verein „Kinderfreundliche Kommune“ für eine vierjährige Zusammenarbeit geschlossen. Im Rahmen des Projekts werden dann in einer Bestandsaufnahme die Stärken der Kommune und die Herausforderungen ermittelt und eine Kinderbefragung durchgeführt. Nach der Auswertung der Bestandsaufnahme und der Kinderbefragung folgen dann konkrete Empfehlungen vom Sachverständigenrat des Vereins für einen Aktionsplan. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest, enthält Zeit- und Finanzierungspläne und benennt konkret die Verantwortlichen. Nach dem Beschluss des Rates über den Aktionsplan wird dieser durch den Verein geprüft und der Stadt wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen. Dieses stellt die Verpflichtung und die Motivation zur Umsetzung des Aktionsplanes dar. Der gesamte Umsetzungsprozess wird dann vom Verein, seinen Sachverständigen sowie Kindern und Jugendlichen aus Menden begleitet. Zusätzlich bietet der Verein Fortbildungsmaßnahmen an, in denen vermittelt wird, wie sich die Kinderrechte in die täglichen Arbeitsabläufe als Querschnittsaufgabe in der Kommunalverwaltung konkret übersetzen lassen. Menden wird in das Netzwerk von anderen kinderfreundlichen Kommunen aufgenommen und profitiert von Erfahrungsaustausch. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ kann nach 3 Jahren verlängert werden und kann öffentlichkeitswirksam das Profil und die Strahlkraft der Stadt vor allem unter jungen Familien stärken.

 

Kommunikationstafel

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Inklusionsbeirat empfliehlt dem Kinder-  und Jugendhilfeausschuss / der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die Installierung von Kommunikationstafeln auf ausgewählten Kinderspielplätzen. Der Inklusionsbeirat empfliehlt dem Betriebsausschuss für die eigenbetrieblichen Einrichtungen ISM und SEM  / der Betriebsausschuss für die eigenbetrieblichen Einrichtungen ISM und SEM beschließt die Installierung von Kommunikationstafeln an ausgewählten öffentlichen Orten und Gebäuden.

Begründung: Die Stadt Menden hat sich in seiner Inklusionssatzung zur Umsetzung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände auf lokaler Ebene bekannt. Dazu gehört auch die Umsetzung des Rechtes jedes Menschen, sich ausdrücken zu können, seine Meinung zu teilen, Fragen zu stellen oder von Erlebnissen zu erzählen. Um mit ihren Mitmenschen kommmunizieren zu können, sind viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger allerdings auf Unterstützung angewiesen. Viele besitzen wenig bis gar keine Lautsprache oder sprechen nicht die selbe Sprache wie ihre Mitmenschen. Gerade bei neurologischen Erkrankungen wie etwa Autismusstörungen ist die Sprachbarriere oft eine unüberwindbare Hürde. Die Betroffenen können am normalen Leben kaum teilnehmen. Auch Geflüchtete haben aufgrund ihrer Sprachbarriere oft Schwierigkeiten sich in Gesprächen stressfrei zu äußern. In Menden fehlt es allerdings überall  an den notwendigen Instrumenten für diese unterstützende Kommunikation. Hier helfen Kommunikationstafeln!  Kommunikationstafeln unterstützen Menschen mit einer Sprachbarriere unterschiedlichen Ausmaßes, ihre Bedürfnisse, Fragen und Antworten durch einfaches Zeigen auf die Tafel auszudrücken. Sie sind meist nicht elektronisch, bestehen aus einer Unterlage (meist Holz, Papier, Pappe oder Kunststoff) und darauf befestigten Symbolen. Diese Symbole sind in der Regel zweidimensional (Schriftsprache, Fotos, Piktogramme), können aber auch dreidimensional sein (taktile- oder Objektsymbole). Jedes Symbol hat eine bestimmte Bedeutung. Die kommunikationsbeeinträchtigte Person zeigt nun auf die Symbole, so dass der Gesprächspartner weiss, was sie ausdrücken möchte. In Förderschulen gehören Kommunikationstafeln inzwischen zur Standardausstattung. Im medizinischen Bereich werden die Tafeln etwa bei Schlaganfallpatienten zur Kommunikation benutzt. Kinder können sich auf Spielplätzen mit Hilfe der Kommunikationstafeln unterhalten, auch wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht sprechen kann. Den Geflüchteten helfen die Tafeln bei der Kommunikation, da durch das einfache Zeigen auf die Tafel Bedürfnisse mitgeteilt oder Fragen gestellt werden können, selbst wenn die Sprache noch nicht erlernt ist. Im Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden dienen die Tafeln zur besseren Orientierung. Je nach Ort und Zweck ist es wichtig die Tafeln situationsgerecht auszuwählen. Sollte es keine entsprechende Tafel geben, empfehlen wir eine Tafel mit alltagsgerechten, verständlichen einfachen Worten und Symbolen zu benutzen. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt deshalb an ausgewählten Orten, Plätzen und Gebäuden jeweils individuell angepasste Kommunikationstafeln aufzustellen.

 

Märchenhaftes Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Kultur und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Durchführungeiner Mendener Märchenwoche.

Begründung: Kaum eine Region in Deutschland hat so reiche und sagenhaft schaurige Geschichten zu bieten wie das westliche Sauerland. Mit Menden, dem Hexenteich und den mittelalterlichen Stadttürmen, dem vor seiner Haustür liegenden Hönnetal und dem Balver Land verbinden sich zahlreiche Mythen, Märchen und Sagen.Vieles davon ist in Büchern beschrieben oder mündlich überliefert. Fast alle dieser Erzählungen sind subjektiv so oder so ähnlich wirklich passiert und haben ihre Ursprünglichkeit und Direktheit bewahrt. Und in jedem von ihnen steckt wie immer auch ein Körnchen Wahrheit. Wer in Menden erinnert sich nicht an die zahlreichen mythischen Geschichten, Lachmärchen und Lügensagen aus unserer Region: An die Entführung des Drahtziehers Bomnüter von Altena nach Menden, an den Sängerkrieg in Altena, an das Werben der 7 Jungfrauen um die Gunst des Ritters von Burg Klusenstein, wer erfreut sich nicht an den Erzählungen des Ritters Goswin vom Rodenberg oder an die Geschichte der Hexe Alwine und die Kraft der Steine? Die Sauerland Waldroute hat das Thema Sagen und Märchen aufgegriffen und erinnert auf vielen Tafeln und Aussichtspunkten entlang der Hönne Route an die mythischen und sagenhaften Orte und Erzählungen in unserer Region. Viele erinnern sich auch noch an den Märchenwald in Hemer Brockhausen. Märchen und Sagen waren früher oft ein wichtiges Kommunikationsmittel, transportierten das Wissen ihrer Zeit, berichteten von politischen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen, aber auch von Klatsch und Tratsch. In einer Zeit der zunehmenden Sprachlosigkeit zwischen den Generationen dienen sie heute primär der Kommunikation zwischen Erwachsenen und ihren Kindern. Heute wie vor hundert Jahren sehnen sich Kinder nach Sagen und Märchen. Die magischen Geschichten und Zauberwelten faszinieren sie, sind unterhaltsam, regen ihre Phantasie an, vermitteln traditionelle Werte und fördern auf spielerische Weise Strategien für ihre individuelle Lebensbewältigung. Zur Ergänzung unseres städtischen Kulturprogramms sollten wir diese Gedanken aufnehmen und die zahlreichen Geschichten, Sagen und Märchen aus Menden und dem Hönnetal wieder stärker in unser kollektives Gedächtnis zurückrufen. Die LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher, die Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit den städtischen Museen, der Stadtbücherei, den heimischen Schulen und Kindertagesstätten und dem Stadtforst mit der Organisation und der Durchführung einer Mendener Sagen- und Märchenwoche zu beauftragen. Mit einem bunten Programm in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten sollen viele dieser Märchen und Sagen an verschiedenen Orten präsentiert werden. Märchenerzähler lesen unseren Kindern in Schulen, in KITAs oder offenen Ganztagsschulen diese alten Erzählungen vor. In Märchenworkshops wird gebastelt, gemalt oder ein Märchenbühnenbild kreiert. Märchenhörspiele, kleine Theaterstücke und Fotoaktionen erweitern das Programm. Kräuter- und Märchenwanderungen durch unsere heimischen Wälder führen zu verwunschenen, historischen und mythischen Orte.  Ähnlich dem Mittelaltermarkt soll am Ende dieser Sagen- und Märchenwoche in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing die Durchführung eines großen Kräuter- und Märchenmarktes in der Innenstadt organisiert werden. Dies ist sowohl als eigenständiges Stadtfest im Veranstaltungsprogramm des Stadtmarketing mit themenbezogenen Stadtführungen oder auch als Ergänzung und Aufwertung des Mendener Winters denkbar.

 

 

 

Menden macht sich auf den Weg zur Zero Waste Stadt

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Klima und Umwelt beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines „Zero Waste Konzept“. Neben einem öffentlichen Bekenntnis der Stadt Menden zur Abfallvermeidung, soll das Konzept verbindliche Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Müll benennen. Das Konzept wird erstellt in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfall, lokal relevanten Initiativen und Unternehmen unter der Beteiligung der Öffentlichkeit und unter Kontaktaufnahme mit anderen Städten und Akteuren, die bereits ein solches Konzept entwickeln haben. Dabei wird auch geprüft, welche Fördermittelprogramme von Land, Bund und EU zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die Kosten sind über den Gebührenhaushalt zu finanzieren.

Begründung: Zero Waste wird auf der Website von der Organisation Zero Waste International Alliance wie folgt beschrieben: „Die Bewahrung aller Ressourcen mittels verantwortungsvoller Produktion, Konsum, Wiederverwertung und Rückgewinnung von Produkten, Verpackungen und Materialien ohne Verbrennung und ohne Absonderungen zu Land, Wasser oder Luft, welche die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bedrohen. Zero Waste (wörtlich „null Müll“ ) bezeichnet einen Lebensstil, bei dem man versucht die Entstehung von Müll möglichst komplett zu vermeiden und die vorherrschende lineare Wirtschaft (Wegwerfwirtschaft) in eine konsequente Kreislaufwirtschaft umzuwandeln. Dies funktioniert nach dem Prinzip: 1. Refuse (vermeiden), 2. Reduce (reduzieren), 3. Reuse (reparieren), 4. Recycle (recyceln) und 5. Rot (kompostieren). Mehrere Städte weltweit haben sich inzwischen für die Entwicklung eines Zero Waste Prinzip auf kommunale Ebene entschieden und erklärt, zertifizierte „Zero Waste Stadt“ werden zu wollen und entsprechende Maßnahmen zu einem Umdenken von einem Abfall- hin zu einem Ressourcenmanagement eingeleitet. Auch in Menden fallen jedes Jahr Unmengen von Müll an, die kostspielig entsorgt werden müssen. Die Corona Pandemie hat dieses Problem noch weiter verschärft. Steigender Paketmüll oder To Go Verpackungen werden immer mehr zum Teil des Stadtbildes. Ständige Beschwerden über wilden Müll und die gemeinsamen Anstrengungen diesen Müll zu beseitigen zeugen von der Dringlichkeit des Problems. Die derzeitigen Maßnahmen zur Müllvermeidung reichen nicht aus, um die steigende Flut an Müll und Abfall zu bändigen. Auch Menden muss mittelfristig zu einer Stadt werden, in der keine Ressourcen verschwendet werden und in der immer weniger Abfälle entstehen. Deshalb beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden die Verwaltung zu beauftragen ein Zero Waste Konzept für Menden zu entwickeln. Eine Zero Waste Strategie ist dabei nicht nur Selbstzweck, sondern ein aktiver Beitrag zum gesellschaftlichen Wandel hin zu einem nachhaltigen Stadtleben. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Ressourcenverschwendung ist es notwendig weitgehende Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft zu gehen.

 

Härtefallfonds gegen Energiesperren

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit empfiehlt / der Rat der Stadt Menden beschließt die Einrichtung eines Härtefallfonds, um die steigenden Energiepreise für Haushalte mit geringen Einkommen abzumildern.

Begründung: Mit den Jahresrechnungen drohen vielen Haushalten mit geringen Einkommen böse Überraschungen. Denn trotz steigender Energiepreise werden die Abschlagszahlungen erst nach der Jahresrechnung erhöht. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen drohen horrende Nachzahlungen.Nach 2 Jahren Coronapandemie, in denen sich die Nachfrage in den Schuldner- und Sozialberatungsstellen bereits erhöht hat, kommen nun noch steigende Energiepreise „on top“. Die Stadt Menden hat gegenüber allen MendenerInnen, die von der Energiepreisexplosion betroffen sind, eine soziale Verpflichtung. Niemand darf wegen des Energiepreisschocks in die Armutsfalle tappen und von sozialer Teilhabe ausgeschlossen werden. Die Stadt Menden ist gefordert, in dieser besonderen Situation zu helfen. Aus diesem Grund beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden zur Abfederung der Energiepreissteigerungen die Einrichtung eines Energiehilfsfonds für alle MendenerInnen. Ein Härtefallfonds ist ein wirksames Instrument, um Armut in unserer Stadt zu bekämpfen. Die Höhe des Härtefallfonds richtet sich an der Anzahl des noch zu definierenden antragsberechtigten Personenkreis. Hierzu sind Gespräche mit dem örtlichen Energieversorger und vorhandenen Hilfsorganisationen zu führen. Der Hifsfonds kann auch gemeinsam mit Hilfsgeldern der Stadt Menden, den Stadtwerken, anderen Organisationen und Spenden gefüllt und unter der Federführung der Stadt Menden organisiert und verwaltet werden.

 

Informationskampagne zu Hilfen gegen die Energiekrise

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Demographie und Gesundheit beschließt die Verwaltung zu beauftragen, eine markante Informationskampagne für bestehende Unterstützungsangebote zur Abfederung der Folgen der Energiekrise für Haushalte mit geringen Einkommen durchzuführen.

Begründung: Seit einigen Monaten erleben wir einen starken Anstieg der Preise für Energie und Lebensmittel. Insbesondere Haushalte mit einem geringen Einkommen können diese zusätzlichen Kosten nicht mehr oder kaum noch stemmen. Neben den Hilfspaketen durch den Bund kann eine Informationskampagne der Stadt Menden zu den bereits bestehenden Hilfsangeboten einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der Folgen leisten. Diese Informationskampagne soll insbesondere über folgende Inhalte informieren:  - Hilfsangebote des Jobcenters und des Sozialamtes in Menden, insbesondere zum Anspruch von Leistungen in dem Monat, in welchem durch die Energiepreissteigerungen eine stark gestiegenen Nebenkostenabrechnung fällig wird  - Weitere mögliche Hilfen der Wohlfahrtsverbände  - Informationen zum Kindergeldzuschlag für Haushalte mit geringem Einkommen  - den Anspruch auf Wohngeld und weitere Hilfen für Haushalte mit Wohngeldbezug aus dem 3. Entlastungspaket. Die Informationskampagne soll sowohl digital auf den Internetseiten der Stadt Menden (ähnlich den Informationen zu den Coronahilfen und der Ukraine Hilfe), als auch analog verbreitet werden. Die analoge Verbreitung soll proaktiv erfolgen (z.B. Verbreitung von Flyern, Informationsanschreiben, persönliche Beratungen).

 

 

 

Förderprogramm Entsiegelung

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klima beschließt ein Förderprogramm für die Entsiegelung von versiegelten Bodenflächen von in Privatbesitz befindlichen Grundstücken. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für ein Förderprogramm zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. In dem Konzept sollen die Fördervoraussetzungen, die Anspruchsberechtigten, die Zuschusshöhe, das Antragsverfahren, die Auflagen und die Kontrollmaßnahmen konkretisiert werden.

Begründung: Neben den Umweltmedien Wasser und Luft gehört der Boden zu den unersetzlichen Naturgütern. Er erfüllt zentrale natürliche Funktionen im Ökosystem wie die Schadstofffilterung, Wasser- und Nährstoffspeicherung, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und stellt nicht zuletzt die Lebensgrundlage für den Menschen dar. Der Versiegelungsgrad der Böden nimmt aber in den Städten stetig zu. Um diesem Trend entgegenzuwirken und ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem gefährdeten Gut Boden zu wecken, sind versiegelte Flächen wie Schottergärten in den Leitlinien der Stadt Menden zur nachhaltigen und klimagerechten Stadtplanung zukünftig nicht mehr erwünscht und Neuversiegelungen auf das Nötigste zu begrenzen. Ein Förderprogramm soll die Mendener BürgerInnen nun anregen, auf ihren Grundstücken bereits bestehende versiegelte Flächen zu entsiegeln. Ziel des kommunalen Förderprogramm ist es, durch das Ausloben einer Prämie einen Anreiz zu schaffen, versiegelte Flächen, insbesondere Schottergärten in Vorgärten so umzuwandeln, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen. Dadurch werden neue Lebensräume für Insekten und andere Tiere und Retentionsräume für Regenwasser geschaffen. Im Sinne der notwendigen Klimaanpassung werden damit dem Entstehen von Hitzeinseln und Überschwemmungsrisiken entgegen gewirkt und die Biodiversität gefördert. Die Stadt Menden sollte hier dem positiven Beispiel anderer Städte folgen, die bereits erfolgreich Förderprogramme (z. B. Steinhagen, Lemgo, Bielefeld, Gelsenkirchen, ...) umsetzen. Eine Entsiegelung sollte auf eine maximale Förderhöhe von 1000 € begrenzt werden.

Städtischer Band Contest

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur und Tourismus beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der städtischen Musikschule, den städtischen Schulen und den städtischen Jugendzentren mit der Organisation und der Durchführung eines Band Contest für NachwuchsmusikerInnen.

Begründung: Menden zeichnet sich durch ein vielseitiges und aktives musikalisches Leben aus. Dazu gehören eine freie Musikszene mit ihren innovativen Projekten, eine reiche Ensemble Landschaft, musikbezogene Vereine und Institutionen, verschiedenartige Veranstaltungen und eine kreative Musikwirtschaft. Musik überwindet kulturelle Grenzen und bringt Menschen zusammen. Deshalb gehört die Förderung von MusikerInnen und Musikensembles zu den wichtigten kulturellen Aufgaben einer Stadt. Durch die Coronabeschränkungen in den letzten Jahren ist es um diese Musikszene sehr ruhig geworden. Um den Erhalt und die Weiterentwicklung einer lebendigen Musik- und Kulturszene in unserer Stadt zu fördern, beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden mit Hilfe bestehender Förderprogramme die Organisation und die Durchführung eines Band Contest für NachwuchsmusikerInnen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Eine funktionierende Band zu gründen ist eine echte Herausforderung. Ist dies geschafft ist der Weg aus dem Proberaum auf eine richtige Bühne der nächste und gleichzeitig wichtigste Schritt. Ein Bandcontest bietet dabei alle Voraussetzungen um solche Konzepte zu verwirklichen. Insbesondere für Newcomer mit wenig Bühnenerfahrung und eher wenigen Kontakten bietet sich die Möglichkeit ihren Bekanntheitsgrad zu vergrößern. Ein Band Contest bereichert in vielfältiger und umfassender Weise das städtische Musik- und Kulturangebot und unterstützt die Förderung des musikalischen und künstlerischen Nachwuchs und bestehender soziokultureller Strukturen und Initiativen vor Ort. Am Ende des Band Contest sollte eine großes Familienfest, zum Beispiel auf dem Gelände des Industiemuseums Gut Rödinghausen stehen.

 

Implementierung eines Chatbot in das Webportal der Stadt Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Digitalausschuss beschließt die Implementierung des NRWbot in das Webportal der Stadt Menden.

Begründung: Über die Webseite einer Kommune finden BürgerInnen und Unternehmen eine ganze Reihe von Informationen und Dienstleistungen. Um die Suche einfacher und angenehmer zu gestalten, nutzen viele Webseiten digitale Dialogassistenten. Beispiele hierfür sind der Verwaltungschatbot Sophia des hessischen Ministeriums für digitale Strategie und die Entwicklung der diversen Corona Chatbots der letzten 2 Jahre. Auch das Land Nordrhein Westfalen hat einen digitalen Dialogassistent, den NRWbot entwickelt. Dieser steht allen Kommunen in NRW in der Basisversion kostenlos und zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung. Der NRWbot unterstützt Online Interaktionen der Verwaltung mit den BürgerInnen und hilft bei verwaltungsinternen Vorgängen. Der Bot lässt sich einfach und flexibel in bestehende Internetportale integrieren und enthält in der Basisversion auch einen Zuständigkeitsfinder. Beim Finden der Zuständigkeiten hilft dem Bot die Verwaltungssuchmaschine (VSM) des Landes NRW. Die Implementierung des NRWbot würde die Verwaltung entlasten und unseren Bürgerinnen die Möglichkeit bieten, einfache Verwaltungsfragen direkt und losgelöst von Öffnungszeiten beantwortet zu bekommen.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, MI, UmSo, DIE LINKE

Ausbau der Josefschule und Verzicht auf den Neubau einer Grundschule

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Neugründung einer Grundschule in der Innenstadt an der Wilhelmstraße wäre ein größerer Eingriff in die Mendener Grundschullandschaft mit weitreichenden Folgen für fast alle Standorte. Das gefährdet auch die gewachsenen Strukturen und Konzepte der anderen Schulen. 

Beschlussvorschlag: Um die gute Arbeit und das vielfältige Angebot an allen Mendener Grundschulen zu erhalten, beschließt der Rat der Stadt Menden: Es werden weder eine neue Grundschule noch ein Teilstandort an der Wilhelmstraße gegründet. Die Josefschule wird unter Berücksichtigung der pädagogischen Ausrichtung der Schule erweitert und umgebaut. Ihre Zügigkeit wird nicht eingeschränkt. Der Umbau orientiert sich an den Bedarfen, die mit den Varianten 01 (ehemals 03) und 02 aus der Präsentation vom 25.08.2022 vorgestellt wurden.

Es entsteht an der Werringser Straße ein moderens, energetisch saniertes Gebäude. Das garantiert eine Beschulung in dem von den Eltern gewünschten und bereits etablierten Ganztagesklassenkonzept an einem gewachsenen Standort mit Tradition.

Einführung eines "Menden Pass"

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Menden die Einführung eines „Menden Pass“ für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Menden haben. Dieser weist den Inhaber als Bezieher von Sozialleistungen, bzw. als hilfebedürftig im Sinne des Sozialhilferechts aus. Er dient zur Vorlage bei Einrichtungen, die Befreiungen oder Ermäßigungen für Passinhaber anbieten. Der „Menden Pass“ soll alle bestehenden Leistungen bündeln, einzelne Leistungen optimieren und erweitern, den Nachweis der Bedürftigkeit erleichtern und unabhängig vom Einkommen bestehenden Rabattierungen des Familienpass mit spürbaren Entlastungen für die tatsächlich Bedürftigen in Menden ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines „Menden Pass“ zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Begründung: Die letzten Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung haben in eindrucksvoller Weise allen vor Augen geführt, dass auch in einem der reichsten Industrieländer der Welt wie der Bundesrepublik Deutschland die Armut eine immer größere Rolle spielt. Die Einkommensschere geht immer weiter auseinander. Ohne Sozialtransfers würde bereits heute jeder Vierte unterhalb der Armutsgrenze leben. Diese Entwicklung wird durch die anhaltende Flüchtlingskrise, die Folgen der Coronapandemie und die aktuelle Energiekrise weiter verschärft. Die Frage nach der Zugehörigkeit zur und der Teilhabe an der Gesellschaft wird eine der zentralen Auseinandersetzung der nächsten Jahre sein. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, ob man es hinnimmt, dass große Teile der Gesellschaft nicht mehr am Reichtum unseres Landes teilnehmen sollen, oder ob die Gesellschaft solidarisch alle ihre Mitglieder mitnimmt und integriert. Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Menden ist der Meinung, dass alle Bürgerinnen und Bürger, ein Recht darauf haben am Leben in unserer Stadt teilzuhaben. Diesem Zweck dient die Einführung eines „Menden Pass“, indem er Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellem Leben erleichtert und ermöglicht. Dem Berechtigtenkreis für den Menden Pass sollten zukünftig mindestens folgende Personen angehören: BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II, BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB VIII, BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB XII, Bezieherinnen von Leistungen nach dem AsylbLG, BezieherInnen von Leistungen nach dem WoGG, Bezieherinnen von Leistungen nach dem BaföG, BezieherInnen von Leistungen nach dem BKGG, Personen, die in einem Alten- und Pflegeheim oder in einer Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten, Schwerbehinderte Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50%, Personen, die oben genannten LeisungsempfängerInnen einkommensmäßig gleichstehen, Personen, deren monatliches Einkommen unterhalb der von der Europäischen Union festgelegten Armutsgrenze liegt. Die Inhalte des „Menden Pass“ sollten schwerpunktmäßig auf der gesellschaftlichen Teilhabe, Mobilität, Kultur und Sport und vor allem auf der Unterstützung von Kindern liegen: Ermäßigungen für Busse und Bahnen, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, ausreichender Betrag zum Erwerb von Schulmaterialien, kostenloses Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen, kostenloser oder ermäßigter Eintritt in Museen und Hallenbad, kostenloser oder ermäßigter Eintritt in Theateraufführungen und anderen Kulturveranstaltungen, kostenlose oder ermäßigte Beiträge bei Kursen der Volkshochschule und anderen Bildungseinrichtungen, kostenlose Büchereiausweise, Ermäßigungen bei Verwaltungskosten der Kommune, Befreiungen von GEZ Gebühren, Ermäßigungen bei Mitgliedsbeiträgen in Sport- und anderen Vereinen, Angebote und Rabattierungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen (Einzelhandel, Gastronomie,...), Angebote und Hilfeleistungen von sozialen Vereinen und Organisationen (SKM, Menden in Not,...) Einige freiwillige Ermäßigungen gibt es bereits (Sozialklausel, Familienpass). Diese sind allerdings nicht ausreichend und benötigen dringend einer Überprüfung, Ergänzung und Weiterentwicklung! Alle gesetzlichen Pflichtleistungen können mit den freiwilligen Leistungen in einem „Menden Pass“ unbürokratisch mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand und ohne zusätzliche Wege für die Bürgerinnen und Bürger gebündelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, in welchen städtischen und stadtnahen Einrichtungen zusätzliche und tragbare Ermäßigungen und Sondertarife für Inhaber des „Menden Pass“ angeboten werden können. Die Angebote sind jährlich um Möglichkeiten ihrer Erweiterung zu überprüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit ortsansässigen Vereinen über die Möglichkeit vergünstigter Mitgliedsbeiträge für Inhaber des „Menden Pass“ zu verhandeln und Vereine, die öffentliche Mittel erhalten dazu zu verpflichten, Angebote für Passinhaber bereit zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Verhandlungen die Angebote des „Menden Pass“ auf private Unternehmen zu erweitern. Unternehmen, Vereine, Organisationen und Einzelhandelsgeschäfte sollen gebeten werden, sich in Form eines Vergünstigungsangebots daran zu beteiligen. Auch sie können vom „Menden Pass“ profitieren. Sie schränken zwar durch die gewährten Rabatte ihre Gewinnspanne ein, motivieren aber dazu, die angebotene Leistung überhaupt in Anspruch zu nehmen und werten dazu noch ihr Image in der Öffentlichkeit auf. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Einzelhandel soll von der Verwaltung besonderen Wert auf die Geschäfte gelegt werden, in denen finanziell schwach aufgestellte Mendenerinnen und Mendener auch tatsächlich einkaufen. Die gewährten Leistungen stellen gegenüber dem Berechtigten ein Angebot dar, dass ohne bürokratischen Aufwand einfach handhabbar ist. Eine durch einen „Menden Pass“ steigende Frequentierung der Einrichtungen und Angebote kann eine weitgehende Refinanzierung der Kosten sichern. Die Nutzung eines „Menden Pass“ verursacht keine unüberschaubaren Kosten, da seine Anerkennung durch privatwirtschaftliche Einrichtungen auf freiwilliger Basis erfolgt. Zusätzlicher Aufwand der Stadtverwaltung fällt nicht an, da der „Menden Pass“ nur auf der Grundlage existierender Bewilligungsbescheide ausgestellt wird. Ein positives Beschluss der Lokalpolitik zur Einführung eines „Menden Pass“ wird ein Signal dafür aussenden, dass sich die Kommunalpolitik ihrer sozialen Verantwortung bewusst und bereit ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten für seine Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen einzustehen. Er setzt damit auch ein Zeichen der Solidarität.

 

 

Vorstellung des Krankenhausplanes NRW 2022 und Darstellung der Auswirkungen auf das Krankenhaus St. Vinzenz in Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung informiert den Ausschuss für soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit ausführlich über den neuen Krankenhausplan NRW 2022 und berichtet über die Auswirkungen für das Mendener St. Vinzenz Krankenhaus. Dazu ist möglichst ein zuständiger Vertreter der Bezirksregierung und ein verantwortlicher Vertreter des St. Vinzenz Krankenhaus einzuladen.

Begründung: Nach der Veröffentlichung des neuen Krankenhausplanes 2022 hat das Land NRW nun mit der Umsetzung begonnen. Seit den 1. September wird darüber verhandelt, welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbietet und welche Krankenhäuser schließen müssen. Unter der Leitung der Bezirksregierung finden Verhandlungen mit den Krankenhäusern, den Krankenkassen und weiteren Beteiligten auf regionaler und überregionaler Ebene statt. Dies wird auch Auswirkungen auf das St. Vinzenz Krankenhaus in Menden haben. Daher sollte der Ausschuss darüber informiert werden, wie sich die Vertreter der katholischen Kliniken im Märkischen Kreis dieser Herausforderung stellen und wie sie Zukunft des St. Vinzenz Krankenhaus in Menden gesichert werden soll.

Animal Aided Design

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Klima und Umwelt / Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt die Einbeziehung der Bedürfnisse von wildlebenden Tierarten in die Planung und Gestaltung städtischer Freiräume und Gebäude mit Hilfe des Konzept Animal Aided Design.

Begründung: Städte setzen sich aus einem Mosaik aus unterschiedlichen Biotopen zusammen. Neben Gärten und Wasserflächen, Parks, Mauern und Dachstühlen finden sich Trocken- und Feuchtgebiete auf engstem Raum. Der Abwechslungsreichtum von Lebensraumtypen ist in der Stadt inzwischen deutlich größer als in den intensiv genutzten Agrarlandschaften und Wäldern mit Monokulturen. Für einige Tierarten sind die städtischen Sekundärstandorte  bereits attraktiver geworden als Standorte außerhalb der Stadt. Doch unsere Stadtnatur ist zunehmend gefährdet. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer industriellen Revolution, neue Wohn- und Gewerbegebiete werden erschlossen, Grünflächen und Brachen werden bebaut und der Lebensraum der Tiere schwindet. Animal Aided Design (tierunterstützendes Entwerfen) ist ein neuer Planungsansatz, der stadtbewohnende Tiere als festen Bestandteil der Stadt versteht und ihre Bedürfnisse von Anfang an in die Stadt-, Landschafts- und Freiiraumplanung integriert. Das Konzept zielt darauf ab, wildlebende Tiere dauerhaft in städtischen Freiräumen anzusiedeln. Animal Aided Design bedient sich einer Entwurfsmethode, die die Habitatansprüche von Wildtierarten über den gesamten Lebenszyklus praxisgerecht aufbereitet und in die Planung einbettet. Das tierunterstützende Entwerfen soll wertvolle Nischen für Vögel, Reptilien oder Kleinsäuger im urbanen Raum schaffen und die Lebensqualität in der Stadt durch neue Formen der Naturerfahrung  für den Menschen in seinem unmittelbaren Wohnumfeld verbessern. Die Ansprüche der gewünschten Wildtierarten werden  frühzeitig in die Freiraumgestaltung und die Gebäudearchitektur sowie den entsprechenden Pflegekonzepten eingebunden. Dabei sind die Einsatzfelder breit gefächert. Klassische Anwendungen sind die Konzeption von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und für Artenschutzmaßnahmen. Durch den Einsatz von Animal Aided Design können naturschutzfachliche Zielsetzungen effektiv in die Stadtplanung integriert werden. Bei Projektentwicklungen auf eigenen Flächen und als Bauherrin eigener baulicher Anlagen können über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus ökologische Überlegungen Eingang in die Planung finden. Neben der klimatischen Gebäudesanierung sind z. B. kleinräumige Umgestaltungen von Innenhöfen ebenso denkbar, wie auch die Überplanung von weitläufigen Parkanlagen mit extensiv genutzten Bereichen. Die grüne Infrastruktur wird durch den artbezogenen Planungsansatz von Animal Aided Design biodiverser. Animal Aided Design zeigt wie konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der urbanen ökologischen Vielfalt im Wohnumfeld sinnvoll und in ästhetische ansprechender  Form gelingen können. Dieser vom Bundesamt für Naturschutz veröffentliche Ansatz nimmt nicht nur die gestalteten Außenanlagen von Wohnquartieren für Vögel, Insekten und Kleinsäuger in den Blick. Auch an den Fassaden der Gebäude selbst können Quartiere und Nisthilfen für Mauersegler und andere Gebäudebrüter und Fledermäuse geschaffen werden. Zusätzlich können blühende und nektarreiche Pflanzungen für Schmetterlinge gestaltet und schützende Gehölze für Sperlinge und andere Vogelarten angelegt werden. Denn für gute Lebensbedingungen für wildlebende Tiere wird beides benötigt: geeignete Quartiere und ein ausreichendes Nahrungsangebot. Biologische Vielfalt geht einher mit zahlreichen positiven Effekten für die Lebensqualität, das Naturerleben und die Anpassung an den Klimawandel im städtischen Raum. Es gibt somit gute Gründe sowie zahlreiche Möglichkeiten, die Bedürfnisse von Wildtierarten in die Planung und Gestaltung von städtischen Freiräumen, Wohnumfeld und Gebäuden zu integrieren.

 

Straßennamenschilder für Sehbehinderte

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Inklusionsrat empfliehlt dem zuständigen Ausschuss/der zuständige Ausschuss beschließt in der Innenstadt und anderen stark frequentieren Stadtbezirken Straßennamenschilder für Sehbehinderte zu installieren.

Begründung: Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 5. April 2022 einstimmig die Inklusionssatzung beschlossen. Ziel der Satzung ist es, die festgelegten Rechte von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene zu fördern und zu unterstützen. Zudem soll auf die Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung und auf die Umsetzung des Mendener Aktionsplans zur Inklusion hingewirkt werden. Ein wichtiger Punkt auf der Agenda des Inklusionsplanes ist dabei die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu Informationen. Im Hinblick auf den Inklusionsprozess hat die Stadt Menden inzwischen auf dem alten Rathausplatz ein bronzenes Blinden Stadtmodell errichtet. Dort können blinde und sehbehinderte Menschen die Dimensionen der Mendener Altstadt maßstabsgetreu erfassen, mit Fingerkuppen dem Straßenverlauf folgen oder die Größenunterschiede zwischen den Gebäuden ertasten. Zur barrierefreien Orientierung von Sehbehinderten sollten nun in einem nächsten Schritt auch ausgesuchte Straßennahmenschilder durch ertastbare Elemente ergänzt werden. Menschen mit Sehbehinderungen können sich durch ertastbare Straßennamen besser und freier in der Stadt orientieren und besser am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Stadt Wedel in Schleswig - Holstein hat als erste Stadt in Deutschland flächendeckend nach einer positiven Pilotphase inzwischen flächendeckend ertastbare Straßennamenschilder für Sehbehinderte montiert. Sie sind etwa so groß wie zwei aneinander gelegte Bauklötze und hängen in 1,40 m Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten. Die Buchstaben auf den kleinen Aluzusatzschildern treten in erhabender Schrift hervor, so dass Sehbehinderte sie ertasten können. Auch Kinder und Rollstuhlfahrer können die Schilder gut lesen. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher in der Innenstadt und anderen stark frequentierten Stadtbezirken Straßennamenschilder zu montieren und die Ergebnisse nach einem Jahr zusammen mit dem Inklusionsrat zu evaluieren.

Spielstraßen auf Zeit

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss/der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Feuerwehrwesen beschließt die Einführung des Projekts Spielstraßen auf Zeit.

Begründung: Nicht nur viele Familien, sondern eine große Mehrheit unserer Bevölkerung wünschen sich in verkehrsberuhigten Straßen zu wohnen. Kommunen wie Menden, die sich um die Ansiedlung junger Familien bemühen, sind also gut beraten in einen verkehrsarmen, bewegungsfördernden Straßen- und Verkehrsraum zu investieren und bei neuen, als auch bei alt eingesessenen Bewohnern mit Lebensqualität zu punkten. Ein kinderfreundliches Wohhnumfeld ist ein starkes Argument für die Wohnortwahl und kommt auch Seniorinnen und Senioren zu Gute. Einige Kommunen zeigen bereits wie man sicheren Freiraum auf der Straße schaffen kann, ohne ganze Straßenzüge durch teure Umbauten komplett neu gestalten zu müssen. Eine einfache und kostengünstige Alternative mit denen Kommunen ihren Kindern schnell etwas Gutes tun können sind Spielstraßen auf Zeit. Das Projekt Spielstraßen auf Zeit bietet die Möglichkeit, eine Anliegerstraße während eines begrenzten Zeitraumes für den KFZ Verkehr zu sperren. Der Straßenraum wird also z. B. für einen Nachmittag für Kinder benutzbar gemacht, etwa um einen Kindergeburtstag mit Bewegungsspielen zu veranstalten, vor der Haustür Ball zu spielen oder die Straße mit Kreide zu bemalen. Mehrere deutsche Kommunen haben bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Straßen im obengenannten Sinne für den Autoverkehr gesperrt werden können. So bietet die Stadt Griesheim bei Darmstadt diese Möglichkeit schon seit über 10 Jahren an und auch die Stadt Hemer möchte diese Möglichkeit nun ihren Bewohner/innen anbieten. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt diese Möglichkeit im Sommerhalbjahr auch in Menden einzuführen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger in Anliegerstraßen können dann beim Ordnungsamt eine temporäre Sperrung ihrer Straße für einen Nachmittag beantragen. Spricht nichts gegen die Sperrung des beantragten Straßenabschnitts, wird dem Antragsteller eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt. Dem Antragsteller wird ein Vordruck mit einer Information über die Sperrung  übergeben, den er dann in der Nachbarschaft verteilen kann, um die Anwohner zu informieren. Die Behörde stellt dem Antragsteller für den vereinbarten Zeitraum kostenlos Absperrbalken mit dem Verkehrszeichen 250 zur Verfügung, die er dann für den Zeitraum der genehmigten Sperrung selbst aufstellen kann. Das Projekt soll für den Antragssteller kostenfrei sein. Die Kosten für die Verwaltung sind überschaubar gering. Im Leifaden Spielstraßen auf Zeit des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW finden sich gut und leicht nachzuahmende Beispiele und Hinweise auf notwendige Verfahrensschritte, wie man Straßenraum vorübergehend, oder auch dauerhaft zu Aufenthalts- und Freiraum umwandeln kann.

Trinkwasserspender an Schulen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

 

Der Schulausschuss/der Betriebsausschuss für die eigenbetrieblichen Einrichtungen ISM und SEM beauftragt die Verwaltung in allen interessierten städtischen Schulen Trinkwasserspender zu installieren. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über den finanziellen und technischen Aufwand für die Anschaffung und Wartung der Trinkwasserspender zu berichten.

Begründung: Eine erste Anfrage unserer Fraktion im Schulausschuss an die Stadtverwaltung hat ergeben, dass bis auf das Gymnasium an der Hönne an keiner städtischen Schule Trinkwasserspender vorhanden sind. Gleichzeitig äußern mehrere der befragten Schulen ihr Interesse an der Anschaffung von Trinkwasserspendern. Für die Installation von Trinkwasserspendern in Schulen sprechen mehrere Gründe. Mit passenden Trinkwasserspendern lässt sich ein schlechtes Trinkverhalten früh vermeiden. Wasser versorgt alle Organe, insbesondere das Gehirn mit Nährstoffen. Die Schülerinnen und Schüler greifen öfter zu verfügbaren Wasser, als zu süßen und kalorienhaltigen Getränken. Während der Körper bei süßen Getränken mit der Verarbeitung des Zuckers beschäftigt ist, steigert das Wasser die Konzentration und die Leistungsbereitschaft. Somit fördern Trinkwasserspender in Schulen die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler. Trinkwasserspender fördern darüber hinaus den umweltbewussten Umgang mit der Natur und den natürlichen Ressourcen und reduzieren so den ökologischen Fußabdruck. Wird das Thema Wasser als Projekt in den Schulalltag eingebunden, wird dadurch auch die Wertschätzung für regionales Trinkwasser gesteigert, die positive Einstellung zu dieser wertvollen Ressource gestärkt und Nachhaltigkeit vermittelt. Wasserspender sind zudem platz-, müll- und kostensparend. Durch den Verzicht auf Angebote in Einwegflaschen und -verpackungen entfallen Transport, Rückgabe und Müll von mitgebrachten Flaschen und Trinkpäckchen. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher die Installation von Trinkwasserspendern in allen interessierten städtischen Schulen. Sie bittet die Verwaltung um eine Darstellung, welche Lösungen für Trinkwasserspender zu welchen Investitions- und Wartungskosten realisierbar sind. Für die Installation sind dabei die bestehenden Fördermöglichkeiten für fest installierte Trinkwasserspender zu nutzen.

Implementierung der Corhelper App im Rettungswesen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Feuerwehrwesen beschließt die Implementierung des Ersthelfer Alarmierungssystems Corhelper App  bei der Rettungsdienstleitstelle der Feuerwehr Menden.

Begründung: In Deutschland werden rund 50.000 Einsätze jährlich mit der Diagnose Herz-Kreislauf Stillstand gemeldet. Dabei entscheidet das sogenante "therapiefreie Intervall", also die Zeit zwischen dem Auftreten des Notfalls und dem Beginn qualifizierter Hilfsmaßnahmen darüber, ob der Patient bleibende Hirnschäden davontragen wird oder sogar stirbt. Bestimmte qualifizierte Handgriffe  können hier lebensrettend sein und die Sauerstoffversorgung des Gehirns wieder herstellen. Trotz eines gut ausgebauten Netzes an Rettungswachen können die Eintreffzeiten des Rettungsdienstes gerade im ländlichen Bereich nicht immer eingehalten werden. So vergehen wertvolle Minuten, die über die Rettungschancen des Patienten entscheiden. Durch die Implementierung eines Ersthelfer Alarmierunssystems kann schon vor dem Eintreffen des örtlichen Rettungsdienstes erste Hilfe geleistet werden und so eine deutliche Erhöhung der Überlebenswahrscheinlichkleit erreicht werden. Hierzu werden zufällig in der Nähe befindliche freiwillige Ersthelfer an den Notfallort alarmiert, um dort schnell und qualifiziert Hilfe zu leisten. Ersthelfer Alarmierungssystem werden sinnvollerweise an die örtliche Rettungsleitstelle angebunden, so dass die Ersthelfer ohne Zeitverzögerung zusammen mit den Einsatzkräften des Rettungsdienstes alarmiert werden können. Ersthelfer, die sich in der Nähe eines vermuteten präklinischen Kreislaufstillstandes befinden, werden von der Leitstelle über eine Smartphone App oder eine Textnachricht alarmiert. Bei der Corhelper App handelt es sich um ein Smartphone basiertes Rettungssystem. Qualifizierte Ersthelfer können sich die App auf ihr Smartphone installieren und sich als mobile Ersthelfer registrieren. Die App ergänzt den öffentlichen Rettungsdienst, ohne aber dessen Bestandteil zu sein. Die Rettungskette wird somit gestärkt ohne Änderungen an den etablierten Strukturen des Rettungsdienstes vornehmen zu müssen. Mehrere Städte und Kreise haben die App bereits im Einsatz, so u.a. die Kreise Soest, Wesel und Borken und die Städte Duisburg und Delmenhorst.

Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2022/2023

Thomas Thiesmann, DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Haushaltsrede 2022/23

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Der vorliegende Doppelhaushalt soll die wichtigsten Herausforderungen und Aufgaben in unserer Stadt finanzieren und dabei möglichst ausgeglichen sein. Das ist ein großes Ziel für einen Haushalt, dessen Möglichkeiten durch das übergeordnete Landesrecht und durch die Corona Pandemie geprägt und begrenzt sind. Der Kämmerer hat uns deshalb in seiner mit Zitaten begleiteten Rede aufgefordert, bei unserer Entscheidung die Begriffe Verantwortung und Freiheit zu thematisieren. Ich versuche diese Herausforderung anzunehmen und beginne deshalb auch mit einem Zitat: "Ja mach nur einen Plan. Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch ´nen Plan, gehen tun sie beide nicht." Dieses Zitat von Berthold Brecht aus dem Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens in der Dreigroschenoper beschreibt die Schwierigkeiten mit denen der Kämmerer bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes zu kämpfen hatte.Wir waren die Fraktion, die in der Vergangenheit immer für die Aufstellung von Jahreshaushalten geworben hat. Und wir haben immer Recht behalten, denn kein Doppelhaushalt hat das gehalten, was er versprochen hat. Jedes Mal mussten wir einen Nachtragshaushalt aufstellen. Wie sinnvoll eine jährliche Planung ist, zeigt sich auch diesmal besonders deutlich, denn niemals war es so schwer unter den Auswirkungen der Covid Pandemie einen verlässlichen Haushalt aufzustellen wie in diesen Zeiten. Er gleicht vor allem auf der Einnahmenseite einer Glaskugel und wird auch diesmal zu einem Nachtrag führen. Bei den sich ständig veränderten Rahmenbedingungen, die die Corona Pandemie mit sich bringt, stellt sich auch diesmal die Frage, ob und wieweit das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung überhaupt noch gegeben ist. Zunächst aber noch ein paar Worte zum Thema Verantwortung. Haushaltsberatungen sind oft Inszenierungen, die nicht im Einklang mir den Erwartungen über die tatsächlichen Entscheidungsmöglichkeiten der Ratsmitglieder stehen. Ratsmitglieder sind nicht nur aufgrund von Machtstrukturen, sondern auch aus rechtlichen Gründen und aus Sachzwängen nicht in der Lage, Haushaltsansätze abzulehnen, Kosten zu deckeln oder aus Geldmangel  neue wünschenswerte Haushaltsposten schaffen zu können. Oft fehlen die Spielräume, neue freiwillige und notwendige Angebote zu machen. Die Folgen dieser faktischen Ohnmacht von Mandatsträgern sind politische Fehlentwicklungen. Dem Kämmerer und der Verwaltung werfen wir das nicht vor, da es sich hier um Richtlinien und Vorgaben von höherer Stelle handelt. Aber die Mehrheit der Verantwortlichen in Kommunalpolitik und Verwaltung wehren sich auch nicht wirklich dagegen. Um es mit einem Zitat des Informatikers Peter Becker zusammenzufassen: " Wir bekommen keine Verantwortung übertragen, wir werden nur verantwortlich gemacht." Den Begriff Freiheit in die Haushaltsberatung einzubringen halten wir für deplatziert. Mit Freiheit verbinden wir andere Dinge. In der Haushaltsplanung sind wir abhängig von überörtlichen Vorgaben. Die gesetzlich vorgesehene Gestaltungsfreiheit der Kommune ist meist nur Makulatur. Letztendlich ist es völlig egal, dass wir nun keine Genehmigung für den Haushalt von der Bezirksregierung benötigen. Und die Tatsache, dass wir jetzt wieder in der ordentlichen Haushaltsführung sind, ist auch nicht der Tatsache geschuldet, dass Rat und Verwaltung in der Vergangenheit verantwortlich gehandelt haben, sondern dass viele fleißige Bürgerinnen und Bürger Geld und Vermögen für Unternehmen erwirtschaftet haben, um sich und die Unternehmen in die Lage zu versetzen, Steuern zahlen zu können. Um wirkliche Gestaltungsfreiheit zu erreichen ist eine Reform der kommunalen Gemeindefinanzierung erforderlich. Inhaltlich möchte ich bei diesem Doppelhaushalt drei Aspekte thematisieren. Beim Thema Digitalisierung sind wir auf dem richtigen Weg. Versäumtes wird nachgeholt, die Weichen für die Zukunft werden in die richtige Richtung gestellt. Inwieweit das erfolgreich umgesetzt werden wird, werden wir sehen. Aber Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss auch immer einen Mehrwert für den Menschen haben. Trotz der notwendigen Digitalisierung dürfen wir uns nicht in einen Digitalisierungswahn verrennen und nicht diejenigen vergessen, die mit der schönen neuen Welt überfordert sind und nicht wirklich was mit ihr anfangen können oder wollen. Es geht nicht nur darum, das zu verändern, was uns im Vergangenen gefangen hält, sondern auch um das zu bewahren, was bisher gut war. Beim Thema Soziales stehen wir erst am Anfang. Mit der Entwicklung eines neuen Instrumentariums für Bürgerbeteiligung  und beim Aufbau einer Plattform für Bürgerengagement und eines Ehrenamtsnetzwerks starten wir in die richtige Richtung, aber andere wichtige Konzepte fehlen völlig oder sind kaum erkennbar. Wo ist das Konzept für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger? Wo ist der Einstieg in die Wohnraumbedarfsplanung? Wo ist die Konzepte für die Nahmobilität und einen bedarfsgerechten ÖPNV? Wo bleibt die Entlastung der Familien durch die Abschaffung der KITA und OGS Beiträge? Soziale Gerechtigkeit wird in diesem Haushalt weiter vernachlässigt. Hier stehen wir mit diesem Haushalt noch ganz am Anfang. Beim Umwelt und Klimaschutz sind wir noch fast bei 0 ! Wir glauben, dass der Haushalt den gewaltigen Herausforderungen, die vor uns liegen nicht gerecht wird. Statt den Klimawandel Ernst zu nehmen, stehen hier noch zu viele politisch auf der Bremse. Statt sofort durchzustarten, wird weiter gezögert und sich hinter noch zu entwickelnde Umwelt- und Klimaanpassungskonzepte versteckt. Noch immer gibt es politische Mehrheiten, die Windkraft und Photovoltaik verhindern und so die Energiewende blockieren, wichtige Frischluftschneisen mit Neubauten zubauen wollen oder weiter auf Bodenversiegelung setzen. Den Aufbruch, den wir in der Digitalisierung gestartet haben, sehen wir hier noch nicht. Hier sind wir mit dem Haushalt nicht einverstanden. Jede Fraktion hat ihre inhaltlichen Schwerpunkte, ihren Markenkern. Für unsere Fraktion steht heute die sozialen und ökologischen Aspekte im Vordergrund. Die inhaltlichen Mängel in diesen Bereichen waren für unsere Haushaltsentscheidung ausschlaggebend. Es gibt nur erste Schritte in die richtige Richtung. Zu vieles fehlt und muss noch folgen. Deshalb werden wir den Haushalt heute ablehnen. Das bringt mich zum Schluss zu einem Zitat des französischen Schriftstellers Nicolas Sebastien de Chamfort: "Die Fähigkeit das Wort Nein auszusprechen ist der erste Schritt zur Freiheit"

Stoffwindelzuschuss

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt/ Der Haupt- und Finanzaussschuss beschließt eine einmalige finanzielle Förderung in Höhe von 150 € für die Anschaffung einer Erstausstattung mit Stoff/Mehrwegwindeln.

Begründung: Noch vor 30 Jahren war es in unserer Gesellschaft üblich, Stoffwindeln zu verwenden. Danach haben die guten Marketingstrategien dafür gesorgt, dass die Einwegwindel ihren Siegeszug begonnen hat. Heutzutage sind es vielleicht noch 5 % der Eltern, die zur Stoffwindel greifen. Das liegt vor allem daran, dass viele Menschen ein veraltertes Bild von der Mehrwegwindel haben und somit diese Option gar nicht in Betracht ziehen, obwohl mit der einfachen und praktischen Weiterentwicklung der Stoffwindel heute eine ernst zu nehmende Alternative zur Verfügung steht, welche sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist. Die Fraktion DIE LINKE möchte hier zu einem aktiven Umdenken beitragen. Im Abfallvermeidungsgesetz der EU werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Ressourcen zu sparen. Da etwas zu verbrennen oder zu recyceln nie besser sein kann als etwas gar nicht erst entstehen zu lassen hat sich auch das nationale Kreislaufwirtschaftsgesetz die Verringerung der Abfallmenge  als Ziel gesetzt. Leider setzen wir dieses Ziel bei der Wegwerfwindel bisher nicht konsequent um. Die Kosten für eine Erstausstattung belaufen sich auf ca. 250 € bis 500 € je nach gewählten Windelstoffsystem. Langfristig wird sich diese Investition aber rentieren, denn wenn man für 5000 Windeln durchschnittlich 0,25 € zahlt, kostet das Wickeln mit Einwegwindeln ca 1250 € bei einer Wickelzeit von 2,5 Jahren. In Deutschland gibt es inzwischen 81 Städte oder Gemeinden, welche die Nutzung der Stoffwindel fördern. Mit Hilfe eines Windelzuschuss finanzieren diese Städte oder Gemeinden einen Teil der Kosten für die Anschaffung von Stoffwindeln um Abfall zu vermeiden und gleichzeitig Familien bei der Erstausstattung finanziell zu entlasten. Familien erhalten bei der Anschaffung durchschnittlich eine Erstattung von 75 €.  Dabei reicht die Spanne von 30 € bis 300 €. Die Bezuschussung ist wichtig, da für viele Menschen die Erstausstattung eine hohe finanzielle Hürde darstellt. Damit schaffen sie Gerechtigkeit für diejenigen Eltern, die aktiv nachhaltig wickeln und damit die Umwelt entlasten.

 

Kostenfreie Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Schulausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Schulen, den Sportvereinen und anderen örtlichen Gruppen zeitnah ein Konzept für möglichst kostenfreie Schwimmmkurse zu entwickeln und umzusetzen, um den coronabedingten Nachholbedarf an Schwimmunterricht in den Schulen zu kompensieren.

Begründung: Jedes Kind sollte sich am Ende der Grundschulzeit, spätestens aber am Ende des 6. Schuljahres möglichst angstfrei und ohne Fremdhilfe im schwimmtiefen Wasser zielgerichtet bewegen können. In den Grundschulen in NRW ist der Schwimmunterricht deshalb obligatorischer Bestandteil der Lehrpläne mit einem Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde. Auch in der Sekundarstufe I gehört der Schwimmunterricht zum Pflichtprogramm des Sportunterrichts. Der von der Ratsfraktion DIE LINKE beantragte Sachstandbericht zur Schwimmfähigkeit der Mendener Schülerinnen und Schüler kam schon 2019 zu dem Ergebnis, dass die Pflichtaufgabe Schwimmen Lernen mangels fehlender Badezeiten nicht ausreichend gewährleistet ist. Diese Situation hat sich nun coronabedingt nun nochmal verschärft. Während der Corona Pandemie waren Schulen, Hallenbad und Freibad weitgehend geschlossen. Der gesetzlich vorgeschriebene Schwimmunterricht konnte nicht stattfinden. Viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten Monaten nicht schwimmen lernen können und verlassen die Grundschule ohne ausreichende Schwimmkenntnisse. Deshalb ist es notwendig in Zusammenarbeit mit den Schulen, Sportvereinen und anderen örtlichen Gruppen zeitnah ein Konzept für möglichst kostenfreie Schwimmkurse zu erarbeiten und umzusetzen, um den bestehenden Nachholbedarf abzuarbeiten. Einzelne private kostenpflichtige Angebote können diesen enormen Bedarf nicht befriedigen. Zur Finanzierung der anfallenden Kosten ist dabei zu prüfen, welche Förderprogramme (Aktionsprogramm der Landesregierung "NRW kann schwimmen", Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" und andere) dafür zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.

Antrags- und Beschlusskontrolle

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Demographie und Gesundheit beschließt zukünftig für jede Sitzung den Standardtagesordnungspunkt: Antrags- und Beschlusskontrolle. Unter diesem Tagesordnungspunkt legt die Verwaltung dem Ausschuss für soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit zukünftig in jeder Sitzung eine Übersicht vor, aus der die eingegangenen Rats-, Bürger- und sonstigen Anträge und Anfragen, den Stand ihrer Bearbeitung und die voraussichtliche Befassung der Inhalte im Ausschuss hervorgeht. Dazu wird über die Umsetzung aller Beschlüsse im Ausschuss berichtet.   

Begründung: Im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für soziale Teilhabe, Demografie und Gesundheit werden sowohl Beschlüsse auf Basis von Verwaltungsvorlagen oder von Anträgen der Fraktionen und Bürger gefasst, als auch anlassbezogene Anfragen an die Verwaltung gestellt. Anträge der Fraktionen, Bürgeranträge oder sonstige Anträge und Anfragen sowie deren Umsetzung besaßen aus verschiedenen Gründen in den vergangenen Ratsperioden teilweise extrem lange Bearbeitungszeiten. Der Bearbeitungsstand und die Gründe für diese langen Bearbeitungszeit waren den Ausschussmitgliedern überdies oftmals nicht präsent. Um die Qualität der Ausschussarbeit zu erhöhen ist deshalb eine kontinuierliche  Berichts- und Beschlusskontrolle nötig. Sie dient dazu, die Umsetzung aller Beschlüsse und Aufträge, sowie den Status der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen sowohl verwaltungsintern nachzuhalten, als auch für die Ausschussmitglieder transparent zu machen.

Baurechtliche Nutzungsüberlassung statt Grundstücksverkauf

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Menden / Der Rat der Stadt Menden beschließt: Zukünftig werden alle bebaubaren Grundstücke im Eigentum der Stadt Menden im Regelfall nur noch im Erbbaurecht vergeben. Ausgenommen ist der Tausch von Flächen, wenn die Stadt Menden einen adäquaten Ausgleich für die abgegebenen Flächen erhält. 

Begründung: Bodenbevorratung ist für eine Stadt elementar wichtig, um handlungsfähig zu sein. Die Erkenntnis, dass die Ressource Boden ein schützenswertes Gut und nicht vermehrbar ist, führt in immer mehr Kommunen zu Grundsatzbeschlüssen, städtischen Grund und Boden nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch in Erbbaurecht zu vergeben. Ein verkauftes Grundstück bringt lediglich einen einmaligen Erlös in Höhe des Verkehrswertes. Ein Erbbaurecht erzielt über die Dauer von vielen Jahren hinweg regelmäßige Einnahmen. Abhängig vom Erbbauzins, der Laufzeit und einer Wertsicherungsklausel ist der wirtschaftliche Ertrag auf die Dauer gesehen höher. Das Vermögen der Stadt wird so gesichert und die Einnahmen verstetigt. Neben dem finanziellen Aspekt zählt auch die Möglichkeit einer strategisch effizienteren Stadtplanung als Vorteil. So werden zum Beispiel städtische Schlüsselgrundstücke oder Immobilien nicht aus der Hand gegeben und die Verwaltung behält im Sinne ihrer hoheitlichen Planungsaufgabe Einfluss auf die Stadtentwicklung. Die Ausgestaltung von Erbbaurechtsverträgen ist dabei geeignet, Planungsziele der Stadt zu unterstützen. So kann der geforderte Erbbauzins beispielsweise niedriger ausfallen, wenn sozialer Wohnungsbau unterstützt werden soll.  Überlässt die Stadt z. B. den gemeinnützig agierenden Genossenschaften Grundstücke im Erbbaurecht, ist das für die Stadt langfristig gewinnbringend, nachhaltig und sozial. Anstatt Luxuswohnungen oder Eigentumswohnungen für Besserverdienende entstehen dann dauerhaft bezahlbare Wohnungen ohne Zeitbindung. Unter dem Aspekt eines nachhaltigen ökonomischen Umgangs mit der immer knapper werdenen Ressource Boden und im Hinblick auf die planerischen und finanziellen Vorteile erscheint es somit sinnvoll, Baugrundstücke zukünftig nur noch im Erbbaurecht zu vergeben.

Optimierung des Konzepts "Nette Toilette"

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die WSG, die Anzahl der öffentlich zugänglichen "Netten Toiletten" zu erhöhen, für eine ausgewogene örtliche Verteilung Sorge zu tragen und interessierte  Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe Zuschüsse für einen barrierearmen Umbau zur Verfügung zu stellen.

Begründung: Als "Nette Toilette" wird eine von Händlern oder Gastronomen zur kostenlosen öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toilette bezeichnet. Dafür erhalten diese von der örtlichen Stadtverwaltung eine Aufwandsentschädigung. Die Stadt spart im Gegenzug die hohen Kosten für eigene öffentlichen Toiletten. Im Rahmen der Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts hat die Verwaltung die sanierungsbedürftige Toilettenanlage in der Tiefgarage im Jahre 2011 geschlossen. Später wurden auch die öffentlichen Toilettenanlagen am Nordwall und am Lendringser Platz geschlossen. Als Ersatz hat die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, an der bundesweiten Aktion "Nette Toilette" teilzunehmen. Dabei konnten neben öffentlichen Einrichtungen auch private Gastronomen und Geschäfte gewonnen werden. Heute stehen in der Innenstadt nur noch einige wenige "Netten Toiletten" von Einzelhandelsbetreibenden, Gastronomen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung. Das Angebot in den einzelnen Stadtteilen ist sehr überschaubar. So fehlen vor allem in den größeren Ortsteilen wie Lendringsen, Bösperde oder Platte Heide Möglichkeiten ein "stilles Örtchen" aufzusuchen. Dazu kommt, dass die vorhandenen "Netten Toiletten" örtlicher Anbieter in der Regel nicht barrierefrei sind. Der mittelfristig geplante Neubau öffentlicher Toilettenanlagen im zukünftigen Bürgerhaus und am Lendringser Platz wird die Situation nur bedingt entspannen können. Zahlreiche Beschwerden, Hinweise und Anträge aus der Bürgerschaft belegen die Notwendigkeit hier nachzusteuern und das Angebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden, die WSG zu beauftragen Gespräche und Verhandlungen mit potenziell Interessierten zu führen, um die Anzehal der öffentlich zugänglichen "Netten Toiletten", vor allem in den Stadtteilen zu erhöhen und für eine ausgewogene örtliche Verteilung Sorge zu tragen. Diese sollten idealerweise möglichst barrierearm nutzbar sein. Für einen barrierearmen Umbau soll die WSG Interessierte fachkundig beraten, finanzielle Zuschüsse gewähren und die Bedingungen festlegen, unter denen Zuschüsse für Umbauten bewilligt werden. Die einzelnen Standorte sind in geeigneter Weise zur besseren Auffindbarkeit bekannt zu machen.

 

Quotenregelung in zukünftigen Bebauungsplänen für den sozialen Wohnungsbau

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Planen und Bauen beauftragt die Verwaltung bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren zu prüfen, inwieweit eine Quote von mindestens 30 % der Wohnfläche zur Nutzung durch sozialen Wohnungsbau festgesetzt werden kann.

Begründung: Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 22.06.21 das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) beschlossen. Zum Maßnahmenkonzept in der Prioritätsstufe 1 gehört auch der Einstieg in die kommunale Wohnraumbewirtschaftung. Damit reagierte der Rat auf den von der Fraktion DIE LINKE  beantragten und im Sozialausschuss vorgestellten Sachstandsbericht  zum sozialen Wohnungbau in Menden. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass im Stadtgebiet ein dramatischer Rückgang des Bestandes an Sozialwohnungen zu beobachten ist, der sich zukünftig noch verstärken wird. Der großen Anzahl von Menschen mit einem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein steht kein entsprechendes Angebot gegenüber. Der Sachstandsbericht beschreibt einen hohen Bedarf an preiswerten Wohnraum  für Single- und Großfamilienhaushalten. Auch der im Zusammenhang mit dem IKEK durchgeführte Workshop Wohnen kommt zu dem Ergebnis, dass ein Bedarf an preisgünstig geförderten Wohnraum vorhanden ist und der geringe noch bestehende Anteil an preisgünstigen Wohnraum bei weitem nicht der Nachfrage entspricht. Neue Projekte zur Schaffung von preiswertem Wohnraum sind zurzeit nicht erkennbar. In diesem Zusammenhang beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden bei zukünftigen Wohnungsbauvorhaben in Bebauungsplänen eine Quote von mindestens 30 % zur Nutzung durch sozialen Wohnungsbau festzusetzen. Die Quotenregelung ist ein Instrument des sozialen Wohnungsbaus. Die durch sie entstehenden Wohnungen sind förderfähig und unterliegen so der Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie verpflichtet BauherrInnen einen bestimmten Anteil an mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen. So entsteht bei der Erteilung von Baugenehmigungen eine begrenzte Anzahl von mietpreisgebundenen Wohnungen für einen linitierten Zeitraum. Quoten für sozialen Wohnraum werden in städtebaulichen Verträgen vereinbart. Dabei wird eine Quote für sozialen Wohnraum (z.B. mit günstigen Mieten oder für benachteiligete Bevölkerungsgruppen) festgelegt. Es kann auch vereinbart werden, dass ein Teil dieser Wohnungen nur als Mietwohnungen realisiert werden oder ein bestimmtes Mietpreisniveau nicht überschritten werden soll. Die Quote kann auch in einem kommunalen Baulandbeschluss fixiert werden. Die Kommune kann BauherrInnen auch zu einer sogenannten mittelbaren Belegungsbindung verpflichten, indem sie ausschließlich hochpreisigen Neubau toleriert, solange die BauherrInnen im übrigen Bestand ausreichend Wohnungen mit niedrigen Mieten, bzw. Belegungsbindung nachweist. Durch die Schaffung von niedrigpreisigen Wohnraum wird der angespannte Wohnungsmarkt für Geringverdienende entschärft. Der Zuwachs an sozialem Wohnraum ist durch eine Quotenregelung relativ gut planbar und führt zu einer sozialen Durchmischung, welche einer Ghettobildung vorbeugt. Eine solche Objektförderung ist darüber hinaus für die Kommune günstiger als eine Subjektförderung (z.B. durch Wohngeld oder ALG II). Günstige Mieten sind zudem ein Standortvorteil für den gewollten Zuzug von Arbeitskräften für das neue Gewerbegebiet Hämmer II.

Beitritt zur Städte Koalition gegen Rassismus

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Rat der Stadt Menden beauftragt den Bürgermeister, den Beitritt der Stadt Menden zur europäischen Städte Koalition gegen Rassismus (European Coalitionn of Cities against Rasism ECCAR) zu beantragen.

Begründung: Viele Mendenerinnen und Mendener engagieren sich seit vielen Jahren für das friedliche Miteinander, gegen Intoleranz und Rechtsradikalismus in unserer Stadt. Dennoch gehören Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, die zum Teil aus der unreflektierten Übernahme tradierter Einstellungen, Vorurteile und Verhaltensmuster der zunehmend heterogenen Gesellschaft resultieren und zum Teil von dem latenten oder offen zu Tage tretenden Rassismus  in der Gesellschaft getragen werden zum Alltag in unserer Stadt. In einigen Lebensbereichen verhindert vorhandene strukturelle Diskriminierung echte Chancengleichheit. In Teilen der Bevölkerung finden rechtsextreme und rassistische Tendenzen Zustimmung und demokratische Werte werden in Frage gestellt. Das erfolgreiche Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Ethnien und Kulturen in einer Kommune kann allerdings nur dann gelingen, wenn die Menschenrechte jedes Einzelnen geachtet werden, Personen in ihrer Einzigartigkeit und Würde Anerkennung finden, Vielfalt grundsätzlich als Potential und Bereicherung empfunden wird und gleiche Chancen auf Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gegeben sind. Somit besteht die Notwendigkeit, die Aktivitäten zur Stärkung des demokratischen Bewußtseins und zur Bekämpfung des Rassismus auch vor Ort zu intensivieren. Dabei ist es ratsam, dies in einer Koalition der Städte zu tun und somit als Ort der Vielfalt gemeinsam mit vielen anderen Städten ein deutliches Zeichen gegen Rasissmus und Diskriminierung zu setzen. Die europäische Städte Koalition gegen Rassismus ist eine von der UNESCO im Jahre 2004 ins Leben gerufene Iniitiative mit dem Ziel, ein internationales Netzwerk von Städten zu errichten, die sich gemeinsam für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Diese Ziele sind auch in der Rassendiskriminierungskonvention der UN (ICERD)  formuliert, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Somit ist auch Menden zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlcihkeit verpflichtet. Die Mitgliedsstädte verpflichten sich zur Umsetzung eines Handlungsleitfadens in Form eines 10 Punkte Aktionsplans. Dabei steht es den einzelnen Mitgliedsstädten frei, welche konkreten Maßnahmen sie unter den einzelnen Punkten des Aktionsplans ergreifen wollen. Wichtig ist dabei zu betonen, dass das Netzwerk nicht nur symbolischen Charakter hat, sondern aktiv die Erfüllung des 10 Punkte Aktionsplans unterstützt und kontrolliert. In unmittelbarer Nachbarschaft von Menden ist auch die Stadt Iserlohn Mitglied im Städtebündnis. Kosten für die Umsetzung des 10 Punkte Aktionsplans sind nicht bezifferbar, können aber durch Förderungen von Bund, EU und UNESCO minimiert werden. Informationen zur Europäischen Städte Koalition gegen Rassismus und zum 10 Punkte Aktionsplan liegen diesem Antrag als Anlage bei.

Menden wird "Fairtrade-Town"

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Stadt Menden beteiligt sich an der internationalen Kampagne "Fairtrade-Towns" und strebt den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel "Fairtrade-Town" an. Zur Erlangung dieses Titels verpflichtet sich die Stadt Menden, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die 5 geforderten Kriterien erfüllt werden. Ziel der Kampagne ist es, dass sich verschiedene Akteure der Kommune gemeinsam für den Fairen Handel einsetzen.

Begründung: Seit Januar 2009 können sich Kommunen in Deutschland für ihr Engagement im Fairen Handel um den Titel "Fairtrade-Town" bewerben. Die Kampage "Fairtrade-Towns" vernetzt erfolgreich Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik und fördert den fairen Handel auf kommunaler Ebene. In Deutschland wächst zunehmend das Bewusstsein für gerechtere Produktionsbedingungen sowie soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen. Auf kommunaler Ebene spielt der faire Handel in allen gesellschaftlichen Bereichen eine wichtige Rolle, zunehmend auch bei der öffentlichen Beschaffung. Die "Fairtrade-Towns" Kampagne bietet einen Startsschuss für ein faires, nachhaltiges Engagement in einer Kommune. Eine "Fairtrade-Town" übernimmt soziale Verantwortung und damit eine Vorbildfunktion für alle Bürgerinnen und Bürger.  Für Menden bedeutet dies, sich als innovative, weltoffene Stadt zu etablieren und ein positives Image zu transportieren. Der verknüpfende Charakter der Kampagne öffnet meist ganz andere Kooperationsformen regional, national und international. Das globale Netzwerk der "Fairtrade-Towns" umfasst über 2000 Fairtrade Towns in insgesamt 36 Länder. In unmittelbarer Nachbarschaft von Menden sind die Städte Fröndenberg und Balve Mitglieder im Netzwerk. Für die Auszeichnung zur "Fairtrade-Town" muss eine Kommune nachweislich 5 Kriterien erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel auf verschiedenen Ebenen einer Kommune betreffen. Nach Erfüllung aller Kriterien und Prüfung durch Transfair Deutschland e.V. wird der Titel "Fairtrade-Town" für zunächst 2 Jahre vergeben. Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind. Kriterium 1: Es liegt ein Beschluss der Kommune vor als Stadt den Titel "Fairtrade-Town" anzustreben. Bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro muss Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. Gibt es grundsätzlich keine Bewirtung und keinen Ausschank von (Heiß)getränken bei Sitzungen des Rats und seinen Ausschüssen kompensiert der Rat dieses Kriterium, indem er beschließt bei allen öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Neujahresempfängen in Präsentkörben, beim Blumenschmuck oder sonstigen Anlässen nur fair gehandelte Produkte zu verwenden. Kriterium 2: Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur "Fairtrade-Town" alle Aktivitäten vor Ort bündelt. Die Steuerungsgruppe koordiniert die Aktivitäten zum Fairen Handel vor Ort. Sie ist die treibende Kraft hinter dem Engagement, vernetzt die Akteurinnen und Akteure innerhalb der Kommune und fördert den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern in der Kommune. Kriterium 3: In den lokalen Einzelhandelsgeschäften (darunter auch Floristen) sowie in Cafes und Restaurants werden Produkte aus Fairem Handel angeboten und verkauft. Ausgehend von dem Kriterienkatalog müssen in Menden 11 Einzelhandelsgeschäfte und 6 Gastronomiebetriebe mit Fairtrade Produkten teilnehmen. Kriterium 4: In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade Produkte verwendet und es werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel durchgeführt. Nach dem Kriterienkatalog müssen in Menden jeweils 1 Schule, 1 Verein und eine Kirche gefunden werden, die an der Kampagne mitmachen. Die Gesamtschule Menden trägt bereits den Titel "Fairtrade-School". Kriterium 5: Die örtlichen Medien berichten über Aktivitäten auf dem Weg zur "Fairtrade-Town". Im Kriterienkatalog werden mindestens 4 Artikel pro Jahr gefordert. Weitere informationen können im Internet unter www.fairtrade-tows.de abgerufen werden.

Verbot von Schottergärten

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Klima und Umwelt empfiehlt / der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt: 1. Zukünftig ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen das Anlegen von Schottergärten durch entsprechende Festsetzungen zu untersagen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung zur Gestaltung der Bodenbeschaffenheit  und Oberfläche von unbebauten Flächen auf bebauten Grundstücken auf der Grundlage des § 89 der BauO) NRW zu entwickeln. Die Zuständigkeit für den Satzungsbeschluss liegt bem Rat der Stadt Menden.

Begründung: Immer mehr Hausbesitzer verwenden bei der Gestaltung ihrer Vorgärten Kies und Schotter. Dabei wird die Humusschicht abgetragen. Der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Vlies oder mit einer wasserundurchlässigen Folie abgedeckt. Anschließend wird die Fläche mit Kiessteinen aufgefüllt. Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben, sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus. Während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskälte sorgen, speichern die Steine die Wärme und strahlen sie wieder ab. Darüber hinaus verringert sich die zur Versickerung von Niederschlägen geeignete Fläche. Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation  überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen. Die öffentlichen Verkehrsflächen und private Grundstücke werden überflutet. Im Interesse des Natur-, Klima- und Artenschutzes sollte das Anlegen von Schottergärten daher durch entsprechende Regelungen untersagt werden. Die Landesbauordnung bietet dafür ein geeignetes Instrumentarium. Grundsätzlich verpflichtet der § 8 der BauO NRW den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks die nicht überbauten Flächen - mit bestimmten Einschränkungen - wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen. Zur Umsetzung dieser Rechtsnorm kann die Kommune mit Festsetzungen in Bebauungsplänen die Verschotterungen der Vorgärten bauplanerisch verhindern. Die zulässigen Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch geregelt. Darüber hinaus kann die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen auch durch bauordnungsrechtliche Verfügungen sichergestellt werden. Da große Teile der bebauten Gebiete nicht durch Bebauungspläne mit Festsetzungen zu den nicht bebauten Flächen überplant sind, kann eine Kommune durch den Erlass einer Satzung nach § 89 BauO NRW zur Gestaltung der unbebauten Flächen auf bebauten Grundstücken Schottergärten verhindern. Eine solche Gestaltungssatzung kann eine Begrünung durch Anlegen einer Wiese oder Rasen, einer gärtnerischen Anlage als Zier- oder Nutzgarten oder durch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern festlegen. Diese Satzung kann zwar aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine bestimmte Qualität vorschreiben, kann aber problemlos auch für bereits bestehende Schottergärten angewendet werden. Bei genehmungspflichtigen Vorhaben besteht ferner die Möglichkeit, diese Verpflichtung des Bauherrn als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung geltend zu machen. Um Schottergärten zu verhindern beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden zukünftig bei der Ausweisung von neuen Bebauungsplänen Festsetzungen zum Verbot von Schottergärten zu treffen und eine Satzung zur Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und der Oberfläche von unbebauten Flächen auf bebauten Grundstücken zu erlassen. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ist fortlaufend zu überprüfen.

 

 

Ergänzung des Babywaldes mit einer Streuobstwiese

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Umwelt und Klima beauftragt die Verwaltung als Ergänzung zum bestehenden Babywald eine weitere Fläche für einen zweiten Babywald oder eine Hochzeitswiese zu suchen und als Streuobstwiese zu etablieren.

Begründung: Der Brauch, für Neugeborene oder Kleinkinder einen Baum zu pflanzen ist Jahrhunderte alt und hat auch in Menden inzwischen eine Tradition. Der Baum soll ein lebenslanger Begleiter sein, der symbolisch für Stärke, Beständigkeit, Gesundheit und Schutz steht. Junge Eltern oder Großeltern, Verwandte und Freunde haben auch in Menden die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Mendener Stadtverwaltung, der Westfalenpost und den Ehrenamtlichen der Mendener Leitmecke, bei einem großen jährlichen Pflanzfest einen Baum im Mendener Babywald in den Hang neben dem Bürgerbad unter kundiger Aufsicht des Stadtförsters zu pflanzen. Je nach Wunsch kann das eine Eiche, Linde, Kastanie oder auch eine Kirsche sein. Als Ergänzung zum bestehenden Babywald beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden nun einen zweiten Babywald oder eine Hochzeitswiese in Form einer Streuobstwiese zu planen und anzulegen. Auf dieser Fläche können dann historische einheimische Obstsorten gepflanzt werden, die von den Spendern in den Anfangsjahren auch  betreut werden können und dann auch von der Ernte profitieren. Der Lebensraum Streuobstwiese wird in der Roten Liste bedrohter Biotoptypen geführt. Streuobstwiesen sind Lebensräume von hunderten Tier- und Pflanzenarten und leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Sie dienen als Naherholungsräume und enthalten wertvolle alte Obstsorten, die sich durch ihre typischen Aroma- und Geschmackssorten auszeichnen und aufgrund ihrer Robustheit ein erhaltenswertes pflanzengenetisches Erbe aufweisen. Potenzielle Baumspender hätten somit zukünfig die Möglichkeit zwischen dem bestehenden Babywald mit seinem einheimischen Laubholzbestand und einer Streuobstwiese mit seltende Obstbäumen zu wählen.

Aufforstung von Waldflächen im Mendener Forst durch das Bergwaldprojekt e.V.

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Klima und Umwelt beschließt die Wiederaufforstung von Teilflächen aus dem Stadtwald mit Hilfe des Bergwaldprojektes e. V.

Begründung:  Die anhaltende Trockenheit und das daraus resultierende massive Baumsterben haben dem städtischen Forst erheblich zugesetzt. Zahlreiche, vor allem ehemals mit Fichten bewaldete Flächen sind nun abgeholzt und warten auf ihre Wiederaufforstung.  Auf den jetzt vorhandenen Freiflächen soll ein standortgerechter Mischwald entstehen. Ein Teil davon kann auch aus der öffentlicher Nutzung entlassen und der Natur übergeben werden. Zur Unterstützung der notwendigen Maßnahmen beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden Teilflächen mit Hilfe des Bergwaldprojekt e.V. wieder aufzuforsten. Das Bergwaldprojekt ist eine internationale Umwelt- und Naturschutzorganisation, die mit Freiwilligen im Waldökosystem arbeitet. Zweck und Ziel der Organisation ist der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des Waldes durch Freiwilligenarbeit. Das Bergwaldprojekt will mit seiner konkreten Arbeit einen aktiven Beitrag leisten, um langfristig und dauerhaft die Biodiversität der einheimischen Waldgesellschaften zu erhalten, eine sozialverträgliche und ökologische Waldnutzung zu etablieren und einen gesellschaftlichen Wandel hin zu einer klima- und naturverträglichen Lebensweise zu erreichen. Es fördert das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur, die Belange des Waldes und die Abhängigkeit des Menschen von diesen Lebensgrundlagen. Darüber hinaus führt die Arbeit des Bergwaldprojekts die unterschiedlichsten Menschen zusammen. Seit rund 30 Jahren organisiert das Bergwaldprojekt freiwillige Arbeitseinsätze in deutschen Wäldern Die Orte reichen vom alpinen Bergwald über Mittelgebirge wie die Eifel bis zum Inselwald auf Amrum. Im Märkischen Kreis ist bisher in Werdohl eine Aufforstung durch das Bergwaldprojekt durchgeführt worden. Unter fachkundlichen Anleitungen werden Pflanzungen und Pflegemaßnahmen, Erosionsverbauungen, Steigbau und Biotoppflege, als auch Moor- und Bachrenaturierungen durchgeführt. Die gemeinnützigen Arbeiten finden ausschließlich in Zusammenarbeit mit den örtlichen Forst- und Naturschutzverantwortlichen statt. Jeder Projekteinsatz wird von einer erfahrenen und qualifizierten Projektleitung geplant, vorbereitet und vor Ort betreut. Sie wird von geschulten ehrenamtlichen Gruppenleitungen unterstützt. Projekte werden als Einsatzwochen für Erwachsene, Familienwochen, integrative Wochen, Unternehmenseinsätze und Waldschulwochen angeboten. Die Finanzierung wird aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden, Beiträgen der Projektpartner, Kooperationsbeiträge von Unternehmen sowie Förderungen von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen getragen. Die Kosten für ein Projekt für Menden betragen 15.000 €. Davon werden 9.000 € vom Bergwaldprojekt selbst getragen. 6.000 € verbleiben bei der Stadt Menden. Diese können auch über Spenden gedeckt werden. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden hat inzwischen Gespräche mit dem Stadtförster, Herrn Basse geführt und einen Kontakt mit Herrn von Riewel vom Bergwaldprojekt vermittelt. Ergebnisse dieser Gespräche war, dass Herr Basse sehr interessiert an dem Projekt ist und eine Zusammenarbeit mit dem Bergwaldprojekt ausdrücklich unterstützt. Das Bergwaldprojekt hat seine Bereitschaft signalisiert ein solches Projekt in Menden durchzuführen. Auch Freiwillige aus Menden könnten sich an dem Projekt beteiligen. Neben dem ökologischen Nutzen würde das Projekt durch seine überörtliche Strahlkraft auch unsere Stadt Menden öffenlichkeitswirksam in Szene setzen. Sollte der Ausschuss für Klima und Umwelt dem Antrag kurzfristig zustimmen, könnten die Vorbereitungen für ein Projekt in Menden noch in diesem Jahr beginnen.

Mehrwegsysteme in der lokalen Gastonomie fördern

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Klima und Umwelt empfiehlt dem Haupt und Finanzauschuss ein Förderprogramm für die Umstellung der lokalen Gastronomie auf Mehrwegsysteme für Essen zum Mitnehmen aufzulegen, zusammen mit der WSG eine Informationsveranstaltung mit der örtlichen Gastronomie und den Anbietern von Mehrwegsystemen zu organisieren, zukünftig bei der Genehmigung von allen Veranstaltungen auf städtischem Grund ein verbindliches Mehrweggebot vorzuschreiben und in den städtischen Beschaffungsrichtlinien den Einkauf von Einwegverpackungen zu verbieten.

Begründung: Nicht erst seit der Coronapandemie ist der Außer Haus Konsum von Speisen und Getränken enorm gestiegen. Take Away ist inzwischen gesellschaftlich etabliert. Die erhöhte Inanspruchnahme von Lieferdiensten vergrößert durch To Go Verpackungen das Müllproblem. Der enorme Verbrauch von Einwegverpackungsmaterial verbraucht wertvolle Ressourcen und sorgt für ein hohes Abfallaufkommen. Auch der öffentliche Raum ist davon betroffen, da die teils voluminösen Verpackungen sehr schnell die Abfallbehälter füllen und eine große Abfallmenge auf öffentlichen Plätzen und in der Natur landet. Dies sorgt für Mehrkosten in der Abfallentsorgung und für Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Lösung für dieses Problem liegt auf der Hand: Mehrwegsysteme vermeiden durch häufige Wiederverwertung Abfälle und sind somit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Einführung eines Mehrwegsystems wäre ein problemloser Kreislauf unter den verschiedenen gastronomischen Einrichtungen in unserer Stadt möglich.  Auch der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und das Verpackungsgesetz geändert. Plastikwegwerfartikel werden in Kürze verboten. Ab 2023 sollen zudem alle gastronomischen Betriebe ab einer bestimmten Größenordnung zusätzlich zum Einwegsystem auch Mehrwegbehälter anbieten. Für den Umstieg braucht es wirkungsvolle Anreize für die örtliche Gastronomie und das Veranstaltungsgewerbe. Kommunen haben die Möglichkeiten, diesen Wandel hin zu einer abfallärmeren Gesellschaft mitzugestalten und können hier mit gutem Beispiel voran gehen und abfallarme Verpackungssysteme fördern. In diesem Zusammenhang beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Förderprogramms für die Umstellung der lokalen Gastronomie auf Mehrwegsysteme zum Mitnehmen zu beauftragen. Das Programm soll eine gedeckelte Übernahme der Betriebskosten für die ersten 3 Monate der Umstellung beinhalten und auf die verschiedenen Anbieter entsprechender Lösungen gleichermaßen anwendbar sein. Dies ist zugleich eine sinnvolle städtische Initiative der Wirtschaftsförderung zur Unterstützung der lokalen Gastronomie nach den vielen Einkommensverlusten während der Coronapandemie. Als beispielhaft für eine Förderrichtlinie für städtische Zuschüsse zur Etablierung von Mehrwegsystemen sei hier auf die Stadt Tübingen verwiesen, die in diesem Bereich Vorreiter ist. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, eine Informationsveranstaltung zusammen mit der Wirtschaftsförderung mit der lokalen Gastronomie und den Anbietern von Mehrwegsystemen zu organisieren. Da die Stadt hier nicht ein System vorschreiben kann und Insellösungen nicht erstrebenswert sind, wäre es das Ziel sich an einem Runden Tisch mit den Gastronomiebetrieben einvernehmlich auf einen Anbieter zu einigen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und das Handling der Rückgabe der Mehrwegbehälter zu erleichtern. Zusätzlich soll ein verbindliches Mehrweggebot als Voraussetzung für eine Genehmigung für alle Veranstaltungen auf städtischem Grund vorgeschrieben werden und in den städtischen Beschaffungsrichtlinien der Einkauf von Einwegverpackungen weitgehend verboten werden.

"Housing First" zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Gesundheit und Demographie beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung und der Umsetzung eines Unterbringungskonzeptes für Obdachlose nach dem Prinzip "Housing First".

Begründung: Das Recht auf Wohnen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben und auch in Deutschland sind Zuschüsse für angemessenes Wohnen einklagbar. Die Städte und Gemeinden müssen unfreiwillig obdachlose Personen, die sich finanziell oder persönlichkeitsbedingt nicht selbst eine Unterkunft beschaffen können, ein vorläufiges und befristetes Unterkommmen einfachster Art zur Verfügung stellen. Unfreiwillig obdachlos ist, wer nicht Tag und Nacht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse läßt und insgesamt den Ansprüchen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht und mit diesem Zustand nicht einverstanden ist. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt nach dem Polizei und Ordnungsrecht der Bundesländer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. In Menden wurden obdachlose Personen zuletzt zusammen mit Geflüchteten in angemieteten Wohnungen in der Wunne untergebracht. Da diese Wohnungen in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen, entwickelt die Verwaltung zurzeit ein neues Konzept zur Unterbringung für Geflüchtete. Ein neues Konzept für die Unterbringung von Obdachlosen existiert im Moment nicht. Die vorübergehende Unterbringung in den Räumlichkeiten am Steinhauser Weg stellt nach Meinung unserer Fraktion keinen sinnvollen Lösungsansatz dar. Beim Umgang mit Obdachlosigkeit basiert das üblicherweise praktizierte Stufenmodell auf einer Qualifizierung durch einen Umzug zwischen verschiedenen Wohnformen (wohnungslos - Nachtquartier - Übergangsheim - eigene Wohnung - Ende der Unterstützung).  "Housing First"  bietet einen alternativen Ansatz  zum herkömmlichen Unterbringungssystem von Notunterkünften. Hier wird nicht über verschiedene Ebenen der Unterbringungsformen für unabhängiges und dauerhaftes Wohnen qualifiziert, sondern direkt in eine eigene Wohnung vermittelt. "Housing first" basiert darauf, dass eine obdachlose Person oder eine obdachlose Familie als erstes und wichtigstes eine stabile Unterkunft braucht, da die Sicherheit und Stabilität einer eigenen Wohnung die notwendige Grundlage darstellt und andere Angelegenheiten erst danach angegangen werden können. Die Unterstützung erfolgt dann bedarfsgerecht und kontinuierlich in der eigenen Wohnung. Die angebotenen Unterstützungen und Programme können dann in Anspruch genommen werden, sind aber nicht verpflichtend. Studien aus Pilotprojekten haben gezeigt, dass sich durch das Konzept "Housing First" die Zahl der Menschen, die auf der Straße leben um 30 Prozent verringert und sich die Zahl der Notunterbringungen deutlich reduziert haben. Drei Viertel aller Personen in solchen Programmen wohnen auch noch nach 2 Jahren in ihren Wohnungen. Für die Gemeinden bedeutet das eine signifikante Kostenreduktion, u.a. durch eine sinkende Nutzung von Rettungsdiensten und anderen medizinischen Versorgungsleistungen. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher, die Verwaltung mit der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit nach dem Prinzip "Housing First" zu beauftragen.

Sachstandsbericht Frauenhaus Iserlohn

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Demographie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit dem Träger des Frauenhauses in Iserlohn Kontakt aufzunehmen, Vertreter des Frauenhauses in eine Sitzung des Sozialausschuss einzuladen und sie um einen ausführlichen aktuellen Sachstandsbericht zu bitten.

Begründung: Die letzte Berichterstattung über das auch für Menden zuständige Frauenhaus in Iserlohn im Sozialausschuss fand im Jahre 2016 statt. Wie wir inzwischen aus der lokalen Presse erfahren haben, klagt der Träger des Frauenhauses in Iserlohn über hohe Belegungszahlen, die begrenzten Ressourcen zur Aufnahme von hilfesuchenden Frauen und fordert ein zweites Frauenhaus im Märkischen Kreis. Die noch anhaltende Coronapandemie hat dabei einen massiven Einfluss auf die Zunahme häuslicher Gewalt und hat die angespannte Situation noch verschärft. In diesem Zusammenhang beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden Vertreter des Frauenhauses Iserlohn in den Sozialausschuss einzuladen und sie um einen ausführlichen Sachstandsbericht zu bitten. Dabei soll auch geklärt werden, wie die Stadt Menden das Frauenhaus organisatorisch und /oder finanziell unterstützen kann.

Entwicklung des Kinderschutz und Inobhutnahmen während der Corona Pandemie

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Ratsanfrage zur Entwicklung des Kinderschutz und Inobhutnahmen während der Corona Pandemie mit der Bitte um schriftliche Beantwortung im nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Begründung:  Die Corona Pandemie und die ergriffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus haben auch Auswirkungen auf die Arbeits- und Zuständigkeitsbereiche des Jugendamtes. Bei der Umsetzung des Kinderschutzes ist das Jugendamt insbesondere auf die Kooperation mit den Schulen und Kindertagesstätten angewiesen. Die Schließung dieser Schnittstellen während der Corona Pandemie führen dazu, dass Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tendenziell zurückgehen. Gleichzeitig gibt es aber eine Zunahme von Hinweisen auf eine sinkende Frustrationstoleranz, erhöhtem Stress, Spannungen im Familiensystem und eine latente Zunahme an Gewalt in den Familien. Dies erschwert die Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes, da ohne die Mithilfe anderer nicht alle Kindeswohlgefährdungen ausreichend schnell erkannt werden können. Auch die ambulante Betreuung und Beratung von Familien ist in Zeiten der Corona Pandemie durch Kontaktbeschränkungen, Abstandregeln und Homeoffice massiv eingeschränkt. Deshalb ist zu befürchten, dass viele Notsituationen unentdeckt bleiben und so notwendige Inobhutnahmen nicht durchgeführt werden können. Die Inobhutnahme bezeichnet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in einer Notsituation in einem Heim oder in einer Pflegefamlie durch das Jugendamt. Das Jugendamt kann diese Maßnahme vollziehen, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie gefährdet ist oder es keine anderen geeigneten Hilfemöglichkeiten gibt, um Gefahren für Leib und Leben des betroffenen Minderjährigen abzuwenden. In der Regel finden Kinder und Jugendliche Obhut in Bereitschaftspflegefamilien und Heimeinrichtungen, die mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über die Bereitstellung von Plätzen für Notsituationen geschlossen haben. In diesem Zusammenhang bittet die DIE LINKE. Ratsfraktion Menden um die Beantwortung folgender Fragen in einem Sachstandsbericht. Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen während der Corona Pandemie entwickelt? (wenn möglich differenziert nach Altersgruppen) Wie sehen die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren aus? Wie hoch schätzt das Jugendamt die Dunkelziffer der nicht erkannten Fälle ein? Wie viele Kapazitäten stehen dem Jugendamt für die Inobhutnahmen im Stadtgebiet zur Verfügung? (Anzahl der Plätze in Heimeinrichtungen, Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien) Wie ausgelastet sind diese örtlichen Unterbringungskapazitäten? Gibt es Unterbringungsreserven? Wie viele Betroffene werden in Räumlichkeiten außerhalb des Stadtgebietes im Umkreis untergebracht? Gibt es Fälle, wo Inobhutnahmen aufgrund fehlender Kapazitäten nicht durchgeführt werden? Wie oft werden Geschwister bei einer Inobhutnahme getrennt und was sind die Gründe dafür? Wie kommen die Betroffenen zur Schule, wenn die Schule von der Unterbringung weiter entfernt liegt? Wie wird eine Inobhutnahme im Falle einer Corona Infektion umgesetzt? Wie wird die Betreuung der Familien, in denen Kindeswohlgefährdungen drohen, in der Corona Pandemie im Rahmen der ambulanten Hilfe organisiert und sichergestellt? Wie hoch ist die festgestellte Belastung der ambulant betreuten Kinder und Jugendlichen?

Einstellung eines Streetworkers

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss/Der Ausschuss für Soziale Teilhabe,  Demographie und Gesundheit empfiehlt dem Jugendamt der Stadt Menden die Einstellung eines Streetworkers mit dem Arbeitsschwerpunkt Mobile Jugendarbeit.

Begründung: Im Ordnungsamt der Stadt Menden laufen sämtliche Anliegen und Beschwerden von Menderner Bürgerinnen und Bürger auf. Einer der Schwerpunkte der Beschwerden lag zuletzt bei Gruppen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Innenstadt, die das Sicherheitsgefühl vieler negativ berühren. Auch der Bericht zur sozialen Lage und Engagement in Menden vom Dezember 2019 stellt fest, dass zunehmend Problemgruppen im öffentlichen Raum wahrgenommen werden. Soziale Randgruppen und Heranwachsende aus Jugendszenen werden auf zentralen Plätzen, in der Fußgängerzone, auf Kinderspielplätzen, an Bushaltestellen, am Grünen Weg oder durch rücksichtsloses Radfahren als auffällig beschrieben. Als Reaktion auf diese und weitere Beschwerden schlug die Stadtverwaltung die Einrichtung einer Stadtwacht vor, die sich u.a. auch mit diesen Problemen beschäftigen soll. Die Fraktion DIE LINKE hält eine Stadtwacht nicht für ein geeignetes Instrument dieses Problem zu lösen. Stattdessen beantragt sie die Einstellung eines Streetworkers, der sich vornehmlich mit der Mobilen Jugendarbeit beschäftigen soll. Zur klassischen Zielgruppe von Streetworkern gehören Obdachlose, Nichtsesshafte, Strafgefangene, Drogensüchtige, jugendliche Banden oder Prostituierte und junge Menschen, deren zentraler Sozialisierungsort der Lebensrtaum Straße darstellt. Zum Aufgabenbereich eines Streetworkers gehört in Menden somit auch die Arbeit mit auffälligen Personengruppen, u.a. aus dem Drogenmilieu wie sie öfters vor allem am Grünen Weg angetroffen werden. Streetwork ist aber auch ein Handlungsfeld in der Mobilen Jugendarbeit. Mobile Jugendarbeit ist aufsuchende Sozialarbeit und richtet sich in erster Linie an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 20 Jahren, die ausgegrenzt werden, sich durch ihr Verhalten abgrenzen und durch die klassische Kinder- und Jugendarbeit und deren Angebote nicht oder kaum erreicht werden. Die mobile Jugendarbeit will mit ihrem Arbeitsansatz, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erreichen, deren Lebenssituation häufig durch unterschiedliche Probleme, wie z. B. Schulmüdigkeit, Arbeitslosigkeit oder Orientierungslosigkeit gekennzeichnet sind. Inhalt Mobiler Jugendarbeit ist es u.a. mit den Jugendlichen gemeinsam und für sie den sozialen öffentlichen Raum  als Treff und Freizeitmöglichkeit zu erschließen. Sie schließt Lücken dort, wo das Angebot der offenen Jugendarbeit in Einrichtungen nicht ausreicht oder Jugendliche die vorhandenen Angebote nicht aufsuchen, sondern ihre Gestaltungsform auf der Straße haben. Die Mobile Jugendarbeit bringt praktisch das Angebot der Einrichtungen auf die Straße und bedient sich dabei den Methoden der offenen Jugendarbeit. Sie versteht sich als parteiische Interessensvertretung für Jugendliche. Streetwork bietet darüber hinaus die Möglichkeit, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen Anwohnern im Sozialraum zu vermitteln. Die Arbeit eines Streetworkers erfordert somit eine bedarfsgerechte Kombination aus Streetwork, erlebnispädagogischer Arbeit, Gemeinwesenarbeit und Beratung. Das Angebot der Meditation  zwischen Anwohnern und Jugendlichen durch die Mobile Jugendarbeit wird oft nachgefragt, wenn an einem Ort Lärmbelästigungen oder Sachbeschädigungen durch Jugendliche gemeldet werden. Die Mobile Jugendarbeit tritt dann in Kontakt mit den Jugendlichen. Hat die Störung einen temporären oder dauerhaften Charakter werden in einem gemeinsamen Dialog mit Jugendlichen und Anwohnern Lösungen entwickelt. So führt die Mobile Jugendarbeit zu besseren Beziehungen und zu weniger aufflammenden Nutzungskonflikten und letztlich auch zu weniger Beschwerden. Für den Fall, dass die in diesem Antrag geforderte Arbeit nicht durch das vorhandene Personal erfolgreich durchgeführt werden kann, beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden die Einstellung eines Streetworkers mit dem Schwerpunkt Mobile Jugendarbeit.

Stufenweise Abschaffung der Elternbeiträge in KITAS und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Menden die stufenweise Abschaffung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offenen Ganztagsschulen. In einem ersten Schritt wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 30.000 € angehoben.

Begründung: Die Angebote in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und in offenen Ganztagsschulen sind als Baustein auf dem Weg  für die Herstellung der Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder unerlässlich. Frühkindliche Bildung ist genau so wichtig wie schulische Bildung, weil hier wichtige Grundlagen gelegt werden, die für den späteren schulischen Werdegang entscheidend sind. Nach wie vor hat das Einkommen der Eltern maßgeblichen Einfluss auf die Bildungschancen der Kinder. Einkommensschwache Familien werden durch KITA Beiträge überproportional belastet. Der Anteil des zur Verfügung stehenden Einkommens, der für KITA Beiträge bezahlt werden muss ist bei Haushalten, die unter der Armutsgrenze liegen fast doppelt so hoch als bei Haushalten, die finanziell gut gestellt sind. Gerade aber die Kinder aus finanzschwachen Familien profitieren durch den KITA Besuch am meisten. Genau wie Schulkinder müssen auch alle anderen jüngeren Kinder Zugang zu gebührenfreien Bildungseinrichtungen erhalten. Da Bildung keine Ware ist, muss das Ziel jeder sozial orientierten Politik die Abschaffung der Elternbeiträge sein. Auch angesichts der Auswirkungen der gegenwärtigen Covid-19 Pandemie, die vorwiegend Menschen mit geringen Einkommen treffen, ist es geboten Familien mit einem geringen Jahreseinkommen weiter zu entlasten. Eine Senkung der KITA Gebühren wäre darüber hinaus ein wichtiges politisches Signal für junge Familien, weil Menden auch als Wohnort für zukünftige Neubürger attraktiver wird. Solange die KITAS allerdings strukturell unterfinanziert sind und sich die Finanzierungsgrundlage durch das KIBIZ nicht wesentlich ändert ist die völlige Abschaffung zurzeit ohne einen Finanzausgleich durch das Land nicht denkbar. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher, dass der Rat der Stadt Menden seinen Willen ausdrückt, die Elternbeiträge zunächst stufenweise abzuschaffen. In einem ersten Schritt soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 30.000 € erhöht werden. Die Erhebung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagspflege erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildunggesetzes (KIBIZ) in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB VIII. Damit können Kostenbeiträge (Elternbeiträge) durch das Jugendamt festgesetzt werden. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen ist zuletzt 2016 überarbeitet worden. In seinem Kern besteht die Satzung jedoch aus den Regelungen von 2011. Demnach beginnt die Beitragspflicht ab einem Jahreseinkommen von 17.000 €.  Diese untere Beitragsbemessungsgrenze ist kreisweit beispiellos niedrig. So liegt sie zum Beispiel in Iserlohn bei 42.000 €. Die Beitragsbemessungsgrenze in Lüdenscheid und im Märkischen Kreis liegt bei 25.000 € für Familien. Zurzeit laufen Bestrebungen, diese auf bis zu 37.500 € zu erhöhen. Auch angesichts der Tatsache, dass die aktuelle Pfändungsfreigrenze bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern bei 1.820 € des monatlichen  Nettoeinkommens liegt, ist eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mehr als gerechtfertigt. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher, die Beitragsbemessungsgrenze auf 30.000 € zu erhöhen und eine (Teil)refinanzierung durch Veränderungen bei den Elternbeiträgen bei höheren Jahreseinkommen zu verwirklichen.

Hundesteuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Menden die Hundesteuersatzung zu ergänzen. Der § 3 der Hundesteuersatzung soll durch den folgenden Passus geändert und ergänzt werden: Hundehaltern, die einen Hund, der mindestens 6 Monate in einem Tierheim oder in einer Einrichtung auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig anerkannten Einrichtung mit Sitz im Märkischen Kreis war, in einen eigenen Haushalt aufnehmen, wird eine zweijährige Befreiung von der Hundesteuer gewährt.

Begründung: Aufgrund des Corona Lockdowns und verstärkten Home Office Aktivitäten gibt es zurzeit einen zunehmenden Boom beim Kauf von Hunden. Dabei neigen viele zu einer "unüberlegten Anschaffung". Viele Tierheime fürchten deshalb bei einer abflauenden Pandemie eine Welle von Abgaben abgeschobener Hunde von Besitzern, die sich spontan und unvorbereitet einen Hund zugelegt haben. Dazu verschärft sich das Problem des Hundehandels im Internet. Viele dort angebotenen Hunde  sind unkontrolliert gezüchtet und werden von dubiosen Züchtern verkauft. Der angeblich kinderliebe Familienhund entpuppt sich dann oftmals als widerspenstig, krank, ungeimpft oder aus dem Ausland importiert. Dazu kommt, dass insbesondere die Vermittlung von älteren und von gesundheitlich geschwächten Hunden sich oft sehr schwierig gestaltet.Teilweise verbringen diese Hunde mehrere Jahre im Tierheim. Um die Tierheime zu entlasten und mehr Tierfreunde dazu zu bewegen, diesen Hunden ein neues Zuhause zu geben, beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden jeden für 2 Jahre von der Zahlung der Hundesteuer zu befreien, der ein solches Tier aus einem Tierheim in seinen eigenen Haushalt aufnimmt. Eine zweijährige Hundesteuerbefreiung wäre auch ein Zeichen einer Wertschätzung der Hunde, der Arbeit des Tierheims und der Entscheidung des zukünftigen Hundehalters für einen schwer vermittelbaren Hund aus dem Tierschutz, da auf ihn -neben der Vermittlungsgebühr- nicht zu unterschätzende Futter-, Unterbringungs- und Tierarztkosten zukommen. Gleichzeitig ermöglicht eine Hundesteuerbefreiung auch Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten, einen schwer vermittelbaren Hund aus einem Tierheim aufzunehmen. Auch diesem Personenkreis sollte es möglich sein einen Hund zu halten. Es ist wissenschaftlcih erwiesen, dass Haustiere ihren Haltern physisch und psychisch gut tun. Haustiere vermitteln ihren Besitzern oft das Gefühl geliebt und gebraucht zu werden. Vor allem für Seniorinnen und Senioren haben Haustiere einen unschätzbaren Wert. Sie haben dadurch u. a. mehr soziale Kontakte. Sowohl das Tierheim in Iserlohn als auch die Tierhilfe in Menden würden eine zweijährige Befreiung von der Hundesteuer begrüßen.

Menden braucht die Blaue Tonne

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Ausschuss für Klima und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Menden, die blaue Tonne als zusätzliches, freiwilliges und gebührenfreies Angebot zur Altpapierentsorgung einzuführen.

Begründung: Den Vorgaben des Abfallgesetzes des Landes NRW entsprechend haben kreisangehörige Gemeinden die Pflicht, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und dem Kreis zur Verwertung zu übergeben. Die Sammlung und der Transport von Abfall in der Stadt Menden wird durch den Zweckverband für Abfallbeseitigung organisiert, zu dem sich mehrere Städte im nördlichen Märkischen Kreis zusammengeschlossen haben. Der Zweckverband sammelt das Altpapier grundsätzlich über ein bereitgestelltes Containernetz. Zusätzlich ist auch die Anlieferung von Papier und Kartonagen an den Bringhöfen gebührenfrei möglich. Zur Entlastung der örtlichen Papiercontainer unterstützt der Zweckverband die Altpapiersammlungen durch örtliche Vereine und bietet den Mitgliedsgemeinden seit 2009 auch blaue Altpapiertonnen als Umlaufbehälter im Holsystem an. Für die Bürger stehen gebührenfreie blaue Tonnen in den Größen 240 Liter und 1100 Liter zur Verfügung. Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen. Da die Sammlung von Altpapier über die Depotcontainer unverändert bleibt, ist die blaue Tonne ein komplett zusätzliches Angebot. Die Vorteile der blauen Altpapiertonne liegen auf der Hand: Das lästige Sammeln und Stapeln von Altpapier in der Wohnung, im Keller oder in der Garage und der Transport zum nächsten Wertstoffcontainer fällt weg. Die Sammlung erfolgt bürgerfreundlich direkt von zu Hause aus. Ein kleiner Stellplatz außerhalb der Wohnung reicht dafür aus. Die blaue Tonnne ist besonders für Mitbürgerinnen und Mitbürger interessant, die keinen PKW oder andere Transportmöglichkeiten besitzen und die aus gesundheitlichen Gründen die Wege zum Papiercontainer nicht mehr gehen können oder wollen. Altpapier in der blauen Tonne ist auch bei feuchter Witterung unproblematisch. Hohe verwertbare Sammelmengen, die aus Bequemlichkeit oft in die Restmülltonnen geworfen werden, werden wiederverwertet. Somit steigt der Anteil an verwertbarem Papier und Kartonagen und das Restmüllaufkommen sinkt. An den Containerplätzen finden weniger Verunreinigungen statt, da durch Wind und Wetter die oftmals an vollen Container gestapelten oder deponierten Bündel nicht mehr durch die Gegend verteilt werden. Das zurzeit wieder zunehmend diskutierte Vermüllungsproblem an den Containerstandorten wird entschärft. Abfuhrprobleme durch oft schwere und nasse Bündel entfallen. Das Sammeln von mehreren Gewichtstonnen entfällt. Die Mitarbeiter werden durch moderne Sammellogistik entlastet. Die flächendeckende Erfassung von Altpapier wird auch bei sinkenden Verwerterpreisen gesichert. Der Rat der Stadt Menden hat als einzige Stadt im Zweckverband im Jahre 2008 das Angebot des ZfA die Einführung einer zusätzlichen, freiwilligen und gebührenfreien blauen Altpapiertonne abgelehnt. Er argumentierte, dass die Altpapierstraßensammlungen eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Vereine sind und befürchtete, dass ihnen die zusätzliche blaue Tonne schaden würde. Diese Argumentation ist aus heutiger Sicht kaum noch haltbar. Inzwischen gab es bei der Verwertung von Altpapier einen regelrechten Preissturz. Viele ehemals aktive Vereine und Gruppen verzichten inzwischen auf Straßensammlungen, da es sich finanziell weniger lohnt und aufgrund des demographischen Wandels kaum noch Ehrenamtliche zur Verfügung stehen, um Straßensammlungen zu organisieren. Einige bitten auch die Bürgerinnen und Bürger, um Transportkosten zu sparen ihr Altpapier an einem festgelegten Sammelplatz zu bringen. In anderen Städten hat die Einführung der blauen Tonne nicht zu einem Rückgang der Altpapiermengen bei Straßensammlungen geführt. Straßensammlungen bleiben auch zukünftig möglich, so dass jeder die Möglichkeit hat, die Straßensammlungen der Vereine oder anderen karitativen Organisationen zu unterstützen.

Shuttle Service zwischen Menden und dem Impfzentrum in Iserlohn

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Verwaltung wird beauftragt Gespräche mit der MVG und den zuständigen Stellen des Märkischen Kreises aufzunehmen, um die Möglichkeit zu prüfen durch einen zusätzlichen Shuttle Service oder anderen geeigneten Maßnahmen wie eine Taktverdichtung zwischen Menden und dem geplanten Impfzentrum in Iserlohn zusätzliche, für den Benutzer kostenlose Kapazitäten im ÖPNV bereitzustellen.

Begründung: Als Standort für das geplante Impfzentrum im nördlichen Märkischen Kreis ist die Stadt Iserlohn vorgesehen. Das Zentrum in Iserlohn ist somit für das Impfen der Hälfte der ca. 425.000 Menschen im Märkischen Kreis zuständig. Darunter gehört auch die Stadt Menden mit seinen ca. 53.000 Einwohnern. Geht man von einer Impfquote von 70 % aus, so müssen sich bis zu 37.000 Menschen aus Menden auf den Weg zum Impfzentrum nach Iserlohn machen. Da aber bei weitem nicht jeder Einwohner über einen privaten PKW verfügt, sind viele Mendenerinnen und Mendener auf öffentliche Verkehrsmittel, wie den Bus angewiesen um zum Impfzentrum zu gelangen. Selbst wenn die Impfungen über 6 Monate gestreckt werden, sind das sehr viele zusätzliche Fahrgäste, die den normalen Linienbetrieb der MVG überfordern werden, insbesondere da die allgemeinen Hygienebestimmungen auch im Bus eingehalten werden müssen.  DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt deshalb, dass die Verwaltung Kontakt mit der MVG und den Organisatoren des Impfzentrums aufnimmt und die Möglichkeit prüft mit einem zusätzlichen Shuttle Service, einer Taktverdichtung oder anderen geeigneten Maßnahmen mehr Kapazitäten im ÖPNV für Fahrten zwischen Menden und dem Impfzentrum in Iserlohn bereitzustellen. Die Fahrten sollten dabei möglichst kostenlos angeboten werden.

Pfandringe an Mülleimern

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für soziale Teilhabe, Gesundheit und Demografie empfliehlt dem Ausschuss für Planen und Bauen, die Verwaltung zu beauftragen an ausgewählten, geeigneten Standorten Pfandringe an städtischen Mülleimern zu installieren.

.Begründung: Wer aufmerksam durch unsere Stadt geht wird feststellen, dass es auch in Menden Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen gibt, die sich durch das Sammeln von Pfandflaschen und Pfanddosen ein kleines Zubrot verdienen. Dafür müssen sie oft in Mülleimer greifen, in denen sich neben Speiseresten, auch Scherben oder Kottüten befinden. Sie setzen sich dabei zahlreichen Gesundheitsgefahren aus. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt daher, dass die Verwaltung beauftragt wird an geeigneten, ausgewählten Stellen im Stadtgebiet zunächst für eine Testphase Pfandringe oder vergleichbare Behältnisse an städtischen Mülleimern anzubringen. Nach einer positiven Testphase kann die Installation von Pfandringen später auf weitere Orte ausgedehnt werden. Pfandringe, Pfandblumen oder Pfandkästen sind meist ringförmige Zusätze, die zum Abstellen von Pfandflaschen und Pfanddosen an Mülleimern, Pfosten oder Straßenlaternen angebracht werden. Mit ihrer Hilfe können Passanten ihr Pfand so abstellen, dass es weder entsorgt noch mühsam aus den Mülleimern herausgesucht werden muss. Der Pfandring löst das Problem der Flaschen auf geschickte Weise, ohne die Funktion des Mülleimers zu blockieren. Bei der Installation kann die Verwaltung auf die Erfahrungen aus vielen anderen Städten zurückgreifen. Dabei hat sich insbesondere eine begleitende Kommunikation als besonders notwendig herausgestellt. Je mehr Bürgerinnen und Bürger den Sinn der Pfandringe erkennen, um so mehr werden sie auch genutzt. Das Pfandsammeln ist auch in Menden ein sichtbares Zeichen von Existenznot. Mit Pfandringen werden die Menschen sicherlich nicht aus ihrer finanziellen Not gerettet. Durch das Anbringen dieser Vorrichtungen wird ihnen aber ein deutlich diskreteres, würdevolleres und verletzungsfreies Sammeln ermöglicht. Über den sozialen Aspekt hinaus haben Pfandringe aber noch andere Vorteile. Es werden zum Beispiel Ressourcen geschont, indem mehr wertvolle Rohstoffe recycelt werden, die sonst im Restmüll gelandet wären. Das Restmüllaufkommen in den Mülleimern sinkt und reduziert so auch den Reinigungsaufwand.

Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer Wohnraumschutzsatzung

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer Wohnraumschutzsatzung. Bei positiven Ergebnis empfehlt der Sozialausschuss dem Rat der Stadt Menden den Erlass einer Wohnraumschutzsatzung.

Begründung: Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema Sozialer Wohnungsbau in Menden hat ergeben, dass im Stadtgebiet ein dramatischer Rückgang an Sozialwohnungen zu beobachten ist, der sich zukünftig noch verstärken wird. Er beschreibt einen hohen Bedarf an Wohnraum für Single- und Großfamilienhaushalten. Der großen Anzahl von Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein steht kein passendes Angebot gegenüber. Neue Projekte zur Schaffung von preiswerten Wohnraum  sind momentan nicht ersichtlich. Schließlich kommt er zur Erkenntnis, dass eine Wohnraumbedarfsplanung der richtige Weg ist, den derzeitigen Ist-Zustand zu beleuchten und entsprechende Schlüsse für die Zukunft daraus aufzuzeigen. Bestandteil und Instrument einer Wohnraumbedarfsplanung kann eine Wohnraumschutzsatzung nach § 10 WAG NRW sein. Ziel einer solchen Satzung ist, in Wohngegenden mit knappen Wohnungsangebot für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu verhindern, dass der geringe Bestand an bezahlbaren Wohnraum, dem eigentlichen Wohnzweck, z. B. durch Zweckentfremdung oder Abriss entzogen wird. Daher beantragen wir, die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für den Erlass einer Wohnraumschutzsatzung zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob und wo sich Gebiete im Stadtgebiet mit erhöhtem Wohnraumbedarf feststellen lassen. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn in einem Gebiet eine erhöhte Nachfrage bei geringem Leerstand besteht. Als Datengrundlage dient dazu u.a. eine Übersicht über die Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung in den einzelnen Stadtteilen in der Stadt Menden, die Ermittlung der jeweiligen Leerstandsquoten, die Anzahl der Abbrüche und die Anzahl der nicht vermietbaren Wohnungen. Mit Hilfe einer Wohnraumbefragung bei allen größeren Vermietern  (vor allem  Wohnungsbaugesellschaften) in der Stadt muss ermittelt werden, ob der Anteil des verfügbaren Angebots ausreichend ist, um eine sichere Versorgung mit Wohnraum im unteren Mietpreissegment zu gewährleisten.

Mehr Schulgärten an unseren Schulen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bedarfs- und Potentialanalyse für den Flächenbedarf an Schulgärten, insbesondere für Schulen mit unzureichenden Außenflächen. Anschließend soll ein Konzept zur Stärkung der Angebote von Schulgärten an allen städtischen Schulen erarbeitet werden. Die Schulen und ihre Fördervereine werden dann durch die Bereitstellung von öffentlichen Flächen auf dem Schulgelände oder in Schulnähe unterstützt. Die Schulgartenarbeit soll dabei gegebenenfalls mit Hilfe von Kooperationen mit außerschulischen Partnern (z. B. örtliche Landwirte, Umweltorganisationen, Kleingärtnervereine) verwirklicht werden. 

Begründung: In einer Zeit in der der Bezug zur Natur zunehmend verloren geht, ist es wichtig Kindern und Jugendlichen unsere natürlichen Lebensgrundlagen wieder mehr bewusst zu machen. Im Schulgarten können die Schülerinnen und Schüler die Kreisläufe der Natur erfahren: sie pflanzen, beobachten das Wachstum, ernten und bereiten aus den Erträgen Essen zu.  Handlungsorientiertes Wissen über unsere Nahrung ist ein Grundstein zu lebenslanger gesunder und regionaler Ernährung. So begreifen Kinder durch ihr eigenes Handeln und Erleben wichtige Zusammenhänge ganz unmittelbar und praktisch. Die eigene Herstellung von Lebensmitteln fördert einordnendes und verknüpftes Denken und schult wichtige Kompetenzen. Zudem sind Schulgärten ein einzigartiger und wertvoller Lernort für forschendes, entdeckendes und situatives Lernen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu handlungsorientierten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Wissen. Natur kann hier mit allen Sinnen erfahren werden. An vielen Schulen in Menden fehlen Schulgärten für den Unterricht. Hier muss die Schulverwaltung dringend nachsteuern und an möglichst vielen unserer Schulen die Voraussetzungen für Schulgärten schaffen.

Schließfächer für alle Grundschulen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Schulausschuss beschließt, alle Grundschulen mit Schließfächern auszustatten. Die Schließfächer werden allen Schülerinnen und Schüler kostenlos oder zu einer geringen Mietgebühr zur Verfügung gestellt.  

Begründung: Die Schulen der Sekundarstufe stellen ihren Schülerinnen und Schüler Schließfächer zur Verfügung. Zukünftig sollen auch allen Schülerinnen und Schüler der Mendener Grundschulen die Möglichkeit haben ein persönliches Schließfach zu nutzen. Schließfächer haben für Schülerinnen und Schüler zahlreiche Vorteile: Entlastung: Schulmaterialien werden einfach im Schließfach eingeschlossen. Schwere Bücher, Sportausrüstung oder Zeichen- und Kunstunterlagen können im eigenen Spind aufbewahrt werden. Sicherheit: Ein Schließfach verhindert die Angst vor Diebstahl oder den Verlust von persönlichen Gegenständen. Gesundheit: Ein Schließfach entlastet den Rücken und hilft Haltungsschäden vorzubeugen. Organisation: Der Schulalltag kann bequemer organisiert werden., da sich nur das im Schulranzen befindet, was auch wirklich gebraucht wird. Ordnung: Ein Schließfach schafft Ordnung im Klassenzimmer. Materialien  müssen nicht mehr unter den Tischen verstaut werden. Reduzierung von Elterntaxis: Eltern fahren ihre Kinder oft mit dem Auto zur Schule um ihnen das unnötige Schleppen des schweren Schulranzens zu ersparen. Ein Schließfach ist daher geeignet Elterntaxis zu reduzieren  und leistet so zusätzlich noch einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Abbiegeassistenten für den städtischen LKW - Fuhrpark

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuanschaffungen von LKW und anderen Großfahrzeugen für die Stadt Menden und deren Eigenbetriebe einen Abbiegeassistenten in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die bestehende Flotte soll sukzessive mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, Gespräche mit den Stadtwerken Menden zu führen mit dem Ziel, die LKW - Flotte der Stadtwerke ebenfalls mit Abbiegeassistenzsystemen aus- oder umzurüsten. Bei der Vergabe von Aufträgen sollten die Baufirmen bevorzugt berücksichtigt werden, deren Fuhrpark  mit Abbiegeassistenten ausgerüstet sind.   

Begründung: Rechtsabbiegende LKW können eine tödliche Gefahr bedeuten, denn es kommt in Kreuzungsbereichen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Unfallstatistiken zeigen, dass Fehler beim Abbiegen zu den meisten  Unfällen mit Rad fahrenden und zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmern führen. Abbiegeassistenten warnen die LKW Fahrer, wenn sie andere im toten Winkel zu übersehen drohen und können eine Notbremsung einleiten. Da bisher keine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Abbiegeassistenen besteht, sollte die Stadt Menden sich freiwillig verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten auszurüsten um mit gutem Beispiel voranzugehen und schweren tödlichen Unfällen vorzubeugen. Dafür können bestehende Förderprogramme des Bundes genutzt werden.

Haushaltsrede 2019

DIE LINKE lehnt den Doppelhaushalt 2020/2021 ab

Thomas Thiesmann, DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich werde heute keine Änderungsanträge zum vorliegenden Haushaltsentwurf stellen. Stattdessen möchte ich kurz begründen, warum DIE LINKE diesen formal zustimmungsfähigen Haushaltsentwurf heute nicht mittragen wird. Unsere Ratsfraktion muss diesen Haushaltsentwurf aus einer anderen Perspektive betrachten und bewerten, als es die meisten von Ihnen tun. Wir müssen in erster Linie die Interessen der Menschen im Blick haben, die uns gewählt haben und die wir in diesem Rat zu vertreten haben. Also zum Beispiel Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, alleinerziehende Mütter und Väter, Rentner mit Kleinstrenten, Familien, die mit ihrem Einkommen gerade so über die Runden kommen, Menschen die in ihrer Stadt in ihrer persönlichen Situation oft nicht mehr aus noch ein wissen, Menschen, die sich Sorgen um den Klimawandel machen oder einfach Menschen, die unerschütterlich daran glauben, dass ein gerechteres, besseres Zusammenleben in unserer Welt und in unserer Stadt möglich ist. Es geht also um Menschen denen es völlig egal ist, ob ein Abteilungsleiter sich überfordert fühlt und eine neue teure Stelle für einen Teamleiter fordert. Sie fühlen sich selbst überfordert und suchen im unüberschaubaren Verwaltungsdschungel nach Hilfe für ihre individuellen Probleme. Es geht um Menschen, die sich an der Diskussion stören, ob wir viel Geld für ein elitäres Kunstfest in unserem neuen Industriemuseum ausgeben sollten, weil Ihnen ihr kleiner Geldbeutel eine Teilnahme daran ohnehin nicht ermöglicht. Sie suchen nach Mittel und Wege, wie sie Ihren Kindern die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen können und oft genug daran scheitern. Menschen, denen es egal ist, ob unsere Stadt mit mehr Ladesäulen für Elektroautos aufgerüstet wird. Sie müssen horrende Summen ausgeben, um mit dem ÖPNV von A nach B zu kommen. Menschen, denen es egal ist, wieviel Leerstände es in unserer Fußgängerzone gibt und ob sie demnächst mit aufgemalten rosa Blüten erstrahlt. Ihnen fehlt ohnehin das Geld für einen ausgiebigen Einkaufsbummel. Menschen, denen es egal ist, wem unsere Wilhelmshöhe in Zukunft gehört, ob es notwendig ist, für die Organisation unserer Stadtfeste eine zusätzliche Marketinggesellschaft zu kaufen oder ob unsere Stadt einen Digitalisierungsmanager braucht. Für sie ist wichtiger, dass ihre hausärztliche Versorgung gesichert ist, dass sie Unterstützung bei der Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds bekommen oder dass der Besuch ihrer Kinder in der KITA bezahlbar bleibt. Also alle Menschen, denen es am Ende des Tages egal ist, ob der städtische Haushalt mit einer schwarzen Null endet, weil Ihnen ganz andere Probleme auf den Nägeln brennen. Reichen meine Ersparnisse, um die teure Sanierung meiner Straße zu bezahlen? Wo treffe ich Menschen, die in der gleichen Situation wie ich selbst bin und die mir helfen können? Wenn wir später einmal gefragt werden, was habt ihr eigentlich im Rat errreicht, wollen wir nicht antworten müssen, dass wir nach 10 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt ohne Stärkungspaktmittel ausweisen können, sondern aufzählen können, wie wir das Leben in dieser Stadt  für viele Menschen verbessern konnten. Und da fehlt uns zu vieles in diesem Haushaltsentwurf!  Eine fehlende inhaltliche Betrachtung und Bewertung des Haushaltes ist für uns Ausdruck von Bürgerferne. Bürgerferne gefährdet den sozialen Frieden und spaltet unsere Stadt. Um vieles, was unseren Bürgerinnen und Bürger wichtig ist und das in diesen Haushalt gehört, kümmern wir uns zu wenig. Wir überlassen es dem Ehrenamt. Wir sind uns sicher, dass wir diese Defizite bei den kommenden Kommunalwahlen alle zusammen zu spüren bekommen werden. Anfang kommenden Jahres wird der Bericht zur sozialen Lage in unserer Stadt vorliegen. Er wird uns hoffentlich Hinweise geben, wo die Schwerpunkte unserer Arbeit hier in der Stadt liegen müssen. Und dann - hoffe ich - werden wir diese dann alle gemeinsam anpacken wollen. Wir wissen, dass wir mit den Mitteln der Kommunalpolitik nicht alle Probleme lösen können. Wir können aber mit unserem Etat soziale Wertschätzung vermitteln. Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig das Gefühl zu haben, dabei zu sein, dazu zu gehören, Wertschätzung für die eigene Lebensleistung zu erfahren. Dieser Haushaltsentwurf, der vornehmlich darauf ausgerichtet ist, ein Zahlenwerk vorlegen zu können, die den Vorgaben des Stärkungspaktes genügt, ist in Zeiten der zunehmenden Spaltung nicht die richtige Antwort auf rechte Demagogie. Dafür brauchen wir einen Haushalt des sozialen, ökonomischen und ökologischen Wandels. Wir brauchen einen mutigen Haushalt, damit wir unseren kommunalen Beitrag leisten, den Klimawandel zu bekämpfen ohne aber die soziale Gerechtigkeit zu vernachlässigen. Dazu sind mehr als nur kleine Schritte in die richtige Richtung notwendig. Den vorliegenden Haushaltsentwurf lehnen wir daher ab.

 

Sachstandsbericht zur Zukunft der Kunstrasenplätze

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit einem Sachstandsbericht zu den Auswirkungen eines drohenden Verbots von Kunststoffgranulaten auf den städtischen Kunstrasenplätzen.

Begründung: Im beigefügten Schnellbrief informiert der Städte- und Gemeindebund NRW darüber, dass von Seiten der EU  mit einem Verbot verschiedener Kunststoffgranulate für Kunststoffrasensysteme zu rechnen ist. Damit soll zukünftig der Austrag von Mikroplastik in die Umwelt verringert werden. Um festzustellen, inwieweit die Kunstrasenplätze der Stadt Menden von einem solchen Verbot betroffen sind bittet DIE LINKE. Ratsfraktion Menden um einen ausführlichen Sachstandsbericht. Der Sachstandsbericht sol dabei klären, ob, wieviele und welche Kunstrasenplätze in Menden von einem drohenden Verbot möglicherweise betroffen sind und welche Sanierungsmaßnahmen dann möglich und erforderlich werden um darauf zu reagieren.

Einführung eines Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler in Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung Gespräche mit der MVG mit dem Ziel aufzunehmen, ein kreisweit gültiges Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler in Menden einzuführen. Der Märkische Kreis wird aufgefordert für alle Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet ein kreisweit gültiges Schülerticket mit der MVG zu verhandeln.

Begründung: Die Verordnung zur Ausführung des § 97 (4) des Schulgesetzes NRW bestimmt, dass die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein Westfalen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Übernahme von Schülerfahrkosten für den Besuch ihrer Schule durch den Schulträger haben. Die Übernahme der Schülerfahrkosten ist alllerdings an strenge Regeln gekoppelt. So werden die Schülerfahrkosten jeweils abhängig von dem Besuch in der Primar/Sekundarstufe I oder II erst ab einer bestimmten Entfernung zwischen Schule und Wohnort erstattet. Diese Schultickets berechtigen nur für die notwendigen Fahrten zwischen Wohnort und der nächstgelegenn Schule der gewählten Schulform. Alle anderen Fahrten sind damit nicht erlaubt. In einigen Kreisen in NRW gibt es aber bereits Schülertickets, die für alle Schülerinnen und Schüler gelten und auch im Freizeitverkehr nutzbar sind. Mit einem Schülerticket werden Schüler und Jugendliche umfassend mobil. So können Schülerinnen und Schüler 24 Stunden am Tag, auch an den Wochenenden ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehsmitteln zurücklegen, unkompliziert und kostengünstig in ihrer Freizeit Schwimmbäder oder Kinos besuchen  und an verschiedenen Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen. Gleichzeitig ist es auch eine Chance den Hol- und Bringverkehr einzudämmen, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der solidarisch durch Schulträger, Eltern und Verkehrsunternehmen finanzierte Ansatz bedeutet dabei nicht zwingend eine Erhöhung der Schülerbeförderungskosten, da der jetzige Verwaltungsaufwand für die Berechnungen und Genehmigungen der Fahrkostenerstattung in der Schulverwaltung und in den Schulsekretariaten erheblich reduziert und ein entsprechendes Schülerticket von der MVG üblicherweise mit einem Pauschalbetrag bepreist sein wird. Informativ möchte ich hinzufügen, dass ein solcher Antrag ebenfalls von den Ratsfraktionen der LINKEN in Iserlohn und Lüdenscheid gestellt wurde und dort beraten wird. Eine positive Beschlussfassung wäre auch ein  starkes Signal an den Märkischen Kreis.

Anfrage: Übersicht über die Auf- und Abschulungen in Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:      Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Jahren 2016 bis 2018 in Menden "aufgeschult"?     Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden  in den Jahren 2016 bis 2018 in Menden "abgeschult"?    Wir bitten um eine genaue Aufschlüsselung in Zahlen und Prozenten, jeweils bezogen auf die alte und neue Schulform und augeschlüsselt nach den Jahrgängen der Auf- und Abschulungen.

Begründung: Die Bezirksregierung Arnsberg fordert für eine Entscheidung über eine dauerhafte Fünfzügigkeit der Realschule Menden eine umfangreiche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Menden in den nächsten 5 Jahren. Ein Überblick über die Auf- und Abschulungen gibt dabei wichtige Hinweise für die Planungen der zukünftig notwendigen Klassengrößen und die Durchlässigkeit unseres lokalen Schulsystems.

"Schluss mit Pillepalle"

Klimawandel in Menden wirksam bekämpfen!

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Rat der Stadt Menden beauftragt die Verwaltung mit einem umfassenden  Sachstandsbericht über die Ergebnisse der Umsetzung des vom Rat im Jahr 2013 beschlossenen Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetzes (IKKK). Er beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung des IKKK über das Jahr 2020 hinaus. Die Verwaltung erstellt zukünftig einen jährlichen Bericht über den Fortschritt und die Schwierigkeiten aller Maßnahmen zur Veremeidung von CO2 Emissionen und stellt diesen öffentlich vor. Mit der Fortschreibung intensiviert die Stadt Menden ihre Anstrengungen beim Klimaschutz und orientiert sich dabei an den Zielen des 25. Klimaberichtes der UNO vom März 2019. Der Rat verpflichtet sich zukünftig bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Klima  sowie die ökologische, gesellschafliche und ökonomische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Hierzu sollen in allen relevante Beschlussvorlagen die Belange des Klima-, Umwelt- und Artenschutz dargestellt uind anhand der bestmöglichen Lösung bewertet werden.

Begründung: Die Stadt Menden gehört zu den Kommunen, die den Klimaschutz schon sehr früh als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erkannt haben. Erste Schritte waren der Beitritt zum Klima Bündnis im Jahre 1994, das CO2 Minderungskonzept von 1996 und das Hochwasserschutzkonzept von 2012. Um den Klimaschutzprozess weiter zu intensivieren entschied sich der Rat der Stadt Menden im Jahr 2012 schließlich zur Erstellung eines Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes. Das Integrierte Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept für die Stadt Menden (IKKK) wurde schließlich vom Rat der Stadt im Dezenber 2013 einstimmig beschlossen. Inhalt und Ziel dieses Konzeptes war es, mit der Erstellung eines Maßnahmenprogrammes  mit Maßnahmenvorschlägen für die Stadt Menden die vielfältigen Folgen eines stärkeren Klimawandels durch eine Senkung der CO2 Emissionen und die Begrenzung des weiteren Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur lokal entgegenzutreten. Der Zeit- und Kostenplan umfasste dabei einen Zeitraum von 2004 bis 2020. Kurz vor dem Ende dieses Zeitraumes ist es nun Zeit Bilanz zu ziehen und die Umsetzung, die Erfolge und Misserfolge dieses Konzeptes zu bewerten. Viele der Maßnahmenvorschläge sind bis heute nicht umgesetzt. Da auch national und regional alle Klimaziele bisher deutlich verfehlt wurden, muss der Rat der Stadt Menden heute anerkennen, dass auch die bisher durchgeführten Maßnahmen des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes nicht ausreichend waren, um die selbst angestebten Klimaschutzziele zu erreichen. Entscheidend für die Einhaltung der Klimaschutzziele ist es, die Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich stark zu reduzieren. Dem entsprechend müssen die Anstrengungen der Stadt Menden beim Klimaschutz beschleunigt werden. Um einen Klimanotstand zu verhindern, wird es nötig sein verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, die über die bisherigen Aktivitäten im Bereich Klimaschutz hinausgehen. Dafür ist eine aktualisierte Fortschreibung und eine wirkungsvolle Umsetzung des IKKK für Menden notwendig.

 

Kostenloses Parken an Samstagen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Haupt- und Finanzausschuss/der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beschließt, dass alle städtischen Parkplätze, einschließlich der Rathaustiefgarage zukünftig samstags ganztägig kostenlos genutzt werden können. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Werbegemeinschaft zu führen, um eine ähnliche Regelung für die privaten Parkflächen ihrer Mitglieder zu erreichen.

Begründung: Während die Parkplätze auf der grünen Wiese kostenlos sind, werden für einen großen Teil der Parkplätze in der Innenstadt im Rahmen der städtischen Parkraumbewirtschaftung Parkgebühren erhoben. Viele dieser kostenpflichtigen Parkplätze befinden sich im Eigentum der Stadt Menden. Obwohl es gute und nachvollziehbare städtebauliche Gründe für die Bewirtschaftung der Parkflächen gibt, schmälern kostenpflichtige Parkplätze die Erreichbarkeit und die Attraktivität der Innenstadt und das Einkaufsvergnügen seiner Besucher. Entspanntes Einkaufen und angenehmes Verweilen in der Mendener Innenstadt  beginnt aber bereits mit der Suche nach einem zentral gelegenen und kostenlosen Parkplatz. Deshalb beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden, dass zukünftig an allen Samstagen der gesamte zur Verfügung stehende städtische Parkraum im Innenstadtbereich, einschließlich der Rathaustiefgarage für Besucher kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig möchten wir die Verwaltung beauftragen, Gespräche  mit der Werbegemeinschaft zu führen, um auch die kostenfreie Nutzung von privaten Parkflächen  ihrer Mitglieder zu ermöglichen. Wir erhoffen uns mit dieser Maßnahme eine Stärkung des Einzelhandels durch eine erhöhte Kundenfrequenz in den lokalen Geschäften, vor allem in unserer Fußgängerzone und eine Belebung unserer innerstädtischen Gastronomie. Diese Maßnahme kann auch Eingang in eine umfassende Stadtmarketingstrategie finden. Bei einem positiven Beschluss wäre auch eine zunächst befristete Testphase möglich.

Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Menden versteht sich als kinder- und jugendfreundliche Stadt. Zukünftig sollen alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, sich aktiv am Geschehen in der Stadt zu beteiligen, sich in die Kommunalpolitik einzumischen, Vorschläge, Maßnahmen und Projekte zu initieren und zu unterstützen. Dafür beschließt der Kinder- und Jugendhilfeausschuss/der Rat der Stadt Menden die Errichtung eines Kinder- und Jugendrates und beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Gesetz zu entwickeln.

Begründung: Kinder und Jugendliche sind von politischen Entscheidungen betroffen und haben ein Recht ihre Positionen in der gesellschaftlichen Debatte um die Zukunft einzubringen, das Gemeinwesen aktiv mitzugestalten und für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Auf dem Weg dorthin sind Kinder und Jugendliche im größtmöglichen Maße frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist als durchgängiges und verpflichtendes Handlungsprinzip anerkannt und unter anderem in den §§ 8 und 11 SGB VIII und in Artikel 12 der UN Konvention über die Rechte des Kindes grundsätzlich festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll eine institutionalisierte Kinder- und Jugendvertretung in Menden aufzubauen. Ein Kinder- und Jugendrat wäre eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligungform der Interessensvertretung  aller Kinder und Jugendlichen in Menden. Er sichert die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Menden, er fördert die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf kommunalpolitischer Ebene, er kann die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv mitgestalten, bietet Freiräume für Mitverantwortung und fördert demokratische Lernprozesse. Eine verstärkte demokratische Beteiligung stärkt auch das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Neben der reinen Gremienarbeit  und den regelmäßigen Sitzungen steht dabei auch die Ebene der Projektarbeit im Mittelpunkt der Arbeit eines Kinder- und Jugendrates.

 

Sachstandsbericht zur Schwimmfähigkeit der Mendener Schüler

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Sachstandsberichtes zur Schwimmfähigkeit der Schüler in Menden und zur Umsetzung des Schwimmpflichtunterrichtes.

 

Begründung: Regelmäßige Umfragen des Forschungsinstitut FORSA im Auftrag der DLRG führen zu der Erkenntnis, dass inzwischen nicht einmal mehr jedes 2. Kind im Alter von 10 Jahren ordentlich schwimmen kann. Laut FORSA waren im Jahre 2017 fast 60 % aller Schüler nach eigenen Angaben schlechte Schwimmer oder Nichtschwimmer. Damit setzt sich der schon seit länger erkennbare Trend fort, dass Deutschland sich langsam zu einem Land der Nichtschwimmer  entwickelt. Die Gründe dafür liegen vor allem in der Schließung von Bädern, der fehlenden Qualifikation von Lehrkräften, fehlender Schülerbeförderung und in sozialen und kulturellen Gründen. Auch in Menden gab es zuletzt Hinweise auf eine nicht ausreichende Versorgung von Grundschülern mit dem gesetzlich vorgeschriebenen  ordnungsgemäßen Schwimmunterricht.  So bemängelte jüngst die Gemeinschaftsgrundschule Platte Heide in einem Antrag fehlende Wasserzeiten für den Schwimmunterricht.  In diesem Zusammenhang beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden einen umfassenden Sachstandsbericht zur Umsetzung der Pflicht zum Schwimmunterricht und der Schwimmfähigkeit der Mendener Schüler beim Verlassen der Grundschule. Der Sachstandsbericht soll dabei Antworten auf folgende Fragen liefern: Wird an jeder Grundschule der Schwimmunterricht in ausreichendem Maße sichergestellt? Falls nicht, wie gedenkt die Verwaltung hier Abhilfe zu schaffen? Wie wird in Menden die Schwimmfähigkeit der Grundschüler überprüft? Wie hoch ist die Nichtschwimmerquote der Schüler nach dem Verlassen der Grundschule? Wie viele Lehrer gibt es an den Mendener Schulen, die Schwimmunterricht geben dürfen? Gibt es in Menden Hinweise auf kulturelle und soziale Hindernisse beim Erlernen der Schwimm fähigkeit?

Sachstandsbericht Sozialwohnungsbestand

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit einem Sachstandsbericht über den Bestand von Sozialwohnungen in Menden.

Begründung: Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum war in Menden im Gegensatz zu den Großstädten und Ballungsgebieten bisher eher ein kleineres Problem  Dennoch gibt es auch in Menden eine erhöhte Nachfrage vieler Menschen nach preiswertem Wohnraum, da der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen, insbesondere von armutsgefährdeten Menschen ständig steigt. Für viele Hartz IV Bezieher wird die Situation schwieriger eine geeignete Wohnung zu finden, da sie oftmals vor das Problem gestellt werden, dass die Miete nicht mehr komplett vom Jobcenter übernommen wird. Deshalb beantragt DIE LINKE  einen Sachstandsbericht zum vorhandenen Bestand an Sozialwohnungen in Menden. Diese Informationen sollen auch Hinweise für eine zukünftige Wohnraumbedarfsplanung geben, wie sie im Bürgerantrag BA-9/18/008 gefordert wird. Dieser Sachstandsbericht soll unter anderem  Antworten auf folgende Fragen beinhalten: Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen in Menden in den letzten Jahren entwickelt? Wie viele Wohnungen fielen aus dem Bestand durch auslaufende Sozialbindungen heraus und wie viele Wohnungen kamen durch Neubau  hinzu? Auf welche Stadtteile verteilen sich diese Wohnungen? Wie viele Wohnungen sind davon zur Zeit belegt? Wie ist das Verhältnis der vorhandenen Sozialwohnungen zu der Zahl der Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben? Wie viele Wohnungen werden in welchen Größenklassen (qm) auf dem Markt angeboten?

Anrufsammeltaxis für Menden

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung Gespräche mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG) zu führen, mit dem Ziel Anrufsammeltaxis zur Verbesserung der Mobilität im Stadtgebiet von Menden einzuführen.

Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel am 10.12.2017 verkehren zusätzliche Zugfahrten auf der Hönnetalbahn zwischen Unna und Neuenrade. Darunter befinden sich auch zahlreiche Spätverbindungen zwischen Fröndenberg und Menden, die auch an den Wochenenden nach Mitternacht Verbindungen unter anderem zwischen Dortmund und Menden möglich machen. Reisende aus dem Ruhrgebiet und dem Sauerland stranden in den Abend- und Nachtstunden dann aber regelmäßig am Bahnhof in Menden. Aufgrund des fehlenden Angebots von Linienbussen in den Abendstunden haben sie dann keine Möglichkeit mehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr weiter in die einzelnen Stadtteile zu reisen. Um das öffentliche Verkehrsangebot im Stadtgebiet in den Abend- und Nachtstunden in Menden zu verbessern und die Auslastung der Zugverbindungen zu erhöhen, erscheint es daher sinnvoll, zusätzliche Verbindungen mit Anrufsammeltaxis zu ermöglichen. Anrufsammeltaxis sichern die Mobilität, fahren nur nach Bedarf, wenn sie rechtzeitig telefonisch bestellt werden und bringen die Fahrgäste in kleinen Fahrzeugen kostengünstig an ihr Fahrziel. Als Beispiel für ein funktionierendes Angebot von Sammeltaxis sei hier auf den bereits existierenden Service in Iserlohn und in Schwerte verwiesen.

Ein langer Tag der StadtNatur

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen beauftragt die Verwaltung die Bereitschaft von Vereinen, Verbünden, Stiftungen, Schulen, Politik, VHS, WSG, Stadtwerke und Wirtschaft abzufragen, gemeinsam als Akteure in einem breiten Bündnis einen langen Tag der StadtNatur in Menden zu organisieren und durchzuführen.

Begründung: Menden hat viel zu bieten. Mit seinen zahlreichen Veranstaltungen, seinen historischen Orten, seinem ausgeprägten Kultur- und Vereinsleben und seinen zahlreichen Sport- und Kulturevents bietet unsere Stadt für jeden etwas. Aber Menden hat noch mehr zu bieten als Kunst und Kultur. Am Nordrand des Sauerlandes gelegen gibt es im Stadtgebiet zahlreiche Naturerlebnisorte zu entdecken,  wie zum Beispiel den Hexenteich, die Hönne, die Arche Noah, das Urwaldgebiet in unserem Stadtwald, die Sternwarte oder die Gewässerlehrpfade um nur wenige zu nennen. Die lange Nacht der Kultur gibt es bereits, ein Tag der StadtNatur fehlt aber bisher im Veranstaltungskalender. Dabei kann gerade die Natur der Öffentlichkeit als unverzichtbarer Teil unserer Stadt präsentiert und nahe gebracht werden. Innerstädtische kleinteilige Naturräume werden als wertvolle Bestandteile urbaner Lebensqualität erfahren. Mit einem langen Tag der StadtNatur werden unsere Bürgerinnen und Bürger die Augen für die Natur vor unserer Haustür geöffnet. Durch erlebnisorientierte Angebote mitten in der StadtNatur wird ein beites Publikum angesprochen und zu mehr Naturschutzengagement angeregt.  Das Interesse wird mit Veranstaltungen an sonst unzugänglichen Orten oder zu ungewöhnlichen Themen weiter verstärkt.  Teilnehmende Umweltbildungseinrichtungen, Verbände, Vereine und andere Akteure des Umwelt- und Naturschutzes profitieren, indem sie neue Mitglieder und Aktive gewinnen. Unternehmen können die Gelegenheit nutzen, ihr Engagement für den lokalen Naturschutz öffentlich zu machen und das Thema StadtNatur findet eine stärkere Verankerung in der politischen Agenda. Hinweise zur Organisation eines Tages der StadtNatur finden sich im Handbuch der Stiftung Naturschutz Berlin. Dort sind auch Beispiele für bereits durchgeführte Tage in anderen Städten beschrieben.

Denkmalschutz für Grabsteine

Thomas Thiesmann

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen beaufragt die Verwaltung die Denkmalwürdigkeit der historischen Grabstätten auf dem alten evangelischen Friedhof am Heimkerweg zu überprüfen. Nach der Prüfung stellt der Ausschuss die Grabmale unter Denkmalschutz.

Begründung: Im Rahmen der Sanierung des Gutes Rödinghausen entsteht zur Zeit eine Außenstelle des Mendener Museums.  Dort werden im Laufe des Jahres die Gebäude für eine Dauerausstellung der Mendener Industriegeschichte hergerichtet. Viele der Mendener Industriepioniere haben ihre letzte Ruhestätte auf dem alten und heute nicht mehr genutzten evangelischen Friedhof am Heimkerweg gefunden. Darunter befinden sich unter anderem viele Mitglieder der Familie Schmöle und Becker (Eisenwerk Rödinghausen). Nicht nur auf ihren Grabstätten befinden sich historisch bedeutsame und denkmalwürdige Grabmale, die es wert sind als kulturelles und industrielles Erbe der Stadt Menden erhalten zu werden. In der Liste der Kulturgüter der Stadt Menden ist im Abschnitt religiöse Anlagen auch der alte evangelische Friedhof am Heimkerweg verzeichnet. Das Kulturgüterverzeichnis ist ein Instrument der Urteilsfindung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Erbe unserer Vergangenheit. Es entfaltet jedoch keine Rechtsbindung gegenüber dem Eigentümer. Lediglich wenn den dort aufgelisteten Objekten Gefahren drohen, ist die entsprechende Behörde verpflichtet den Denkmalwert zu überprüfen. Die Gefahr der Zerstörung ist jedoch groß, da sich die Grabstätten nicht mehr in einem guten Zustand befinden und Veränderungen oft unbemerkt von der Öffentlichkeit erfolgen. Eine Auflistung im Kulturgüterverzeichnis reicht deshalb nicht aus, die potenziellen Denkmäler langfristig als kulturelles Erbe zu erhalten.

Freilaufflächen für Hunde

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt die verwaltung ein Konzept für stästische Freilaufflächen für Hunde zu erarbeiten und dieses dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Begründung: Die Hundebesitzer in der Stadt Menden zahlen jährlich eine Hundesteuer von etwa 310.000 Euro. Damit leisten sie einen nicht geringen Beitrag zum Haushalt unserer Stadt. Im Gegenzug sollten die Hundebesitzer  auch etwas von der Stadt zurückbekommen. So gibt es inzwischen in vielen Städten Freilaufflächen für Hunde. Die Stadt Menden sollte diesen positiven Beispielen folgen und ihrerseits geeignete städtische Flächen für Hundewiesen ausweisen., auf denen es für Hunde möglich ist, ohne Leinenzwang frei zu laufen und so ihren natürlichen Bewegungsdrang stressfrei ausleben zu können. Leinenpflicht begünstigt Verhaltensstörungen und Agressionen. Das Erlernen des Umgangs mit Artgenossen, das Pflegen von sozialen Kontakten, die Entwicklung des Selbstbewusstseins und die Befriedigung des Spieltriebes sind wichtige Argumente für die Schaffung von Freilaufflächen. Die vielfach durch Hunde und ihre Besitzer  verursachten Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen oder in Sandkästen und latent agressives Verhalten der Tiere bei Begegnungen gegenüber Fußgängern, Radfahrern und Joggern können durch die Ausweisung von geeigneten Flächen ebenfalls reduziert werden. Bislang wird im Stadtgebiet zurzeit  im Wesentlichen nur das größere Areal  auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz  in Ostsümmern als Freilauffläche für Hunde genutzt. Diese Fläche steht aber nicht im eEgentum der Stadt. Diese Nutzung als Freilauffläche wird dort lediglich geduldet. Zudem ist zu befürchten, dass bei einer möglichen Realisierung eines Windparks auch diese Fläche nicht mehr als Freilauffläche zur Verfügung stehen  könnte.

Implementierung von Fair-Teilern

Janine Winzer

 


Die Stadt Menden unterstützt die Initiative Foodsharing gegen die Lebensmittelverschwendung. Die Verwaltung sucht nach Möglichkeiten in geeigneten städtischen Räumen Fair-Teiler aufzustellen und zu betreuen. Sollte dieses aus räumlichen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich sein, führt die Verwaltung mit anderen potentiell geeigneten privaten Organisationen und Vereinen in Menden Gespräche mit dem Ziel, dort Fair-Teiler zu installieren.

Begründung: Lebensmittelverschwendung ist auch in Deutschland ein großes Problem. Etwa ein Drittel aller Lebensmittel werden verschwendet und vernichtet. Dabei werden nicht nur die Lebensmittel an sich weggeworfen, die Vernichtung von Ressourcen findet auch beim Anbau, Ernte, Verpackung, Transport, Lagerung und beim Endverbraucher statt. Zukünftige Generationen werden sich diese gigantische Ressourcenverschwendung nicht mehr leisten können. Schon heute sind gute Agrarflächen ein knappes Gut. Würden alle Akteure Lebensmittel ihrem Wert entsprechend nutzen, wäre für den Ressourcen- und Klimaschutz viel gewonnen. Eine Vermeidung von Nahrungsmittelverlusten ist nicht nur eine moralische Pflicht, sie bringt auch ökonomische Vorteile in Form von Ressourceneinsparung und Nutzen für unsere globale Umwelt. Foodsharing ist eine 2012 entstandene Initiative gegen diese gigantische Lebensmittelverschwendung. Sie versucht, möglichst viele Akteure darauf aufmerksam zu machen und für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Ressourcen zu sensibilisieren. Sie „rettet“ Lebensmittel, die man ansonsten wegwerfen würde und setzt damit bei den Konsumverlusten an. Über 200.000 registrierte Nutzerinnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und über 25.000 Freiwillige, sogenannte Foodsaver, machen die Plattform Foodsharing. de mittlerweile zu einer der größten ehrenamtlich arbeitenden internationalen Bewegung. Das Retten und Teilen von Lebensmitteln findet dabei unentgeltlich statt. Die gemeinnützige Foodsharing e.V. sorgt als Betreiber der Webseite dafür, dass diese unkommerziell und ohne Werbung bleibt. Neben dem Retten von Lebensmitteln („Teile Lebensmittel, anstatt sie wegzuwerfen!“) versteht sich die Initiative auch als politisch unabhängige, bildungspolitische Bewegung, die sich den nachhaltigen Umwelt- und Konsumzielen der vereinten Nationen verpflichtet fühlt. Foodsharing bringt Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammen und begeistert zum Mitmachen, Mitdenken und verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten. Beim Foodsharing werden Lebensmittel von privat zu privat über sogenannte Fair-Teiler weitergegeben. Fair-Teiler sind Orte, zu denen Lebensmittel gebracht und/oder kostenlos von dort mitgenommen werden dürfen. Ein Fair-Teiler besteht entweder aus einem Regal oder einem Kühlschrank oder aus nur einem von beiden. Er kann u. a. privat, in den Räumen einer Uni, eines Betriebes, eines Vereins, einer Organisation oder in den Räumen einer Stadt untergebracht sein. Privatpersonen, die den Fair-Teiler nutzen, tauschen dort ihre Lebensmittel, die ausschließlich für den privaten häuslichen Gebrauch gedacht sind auf eigenes Risiko untereinander. Beim Foodsharing werden Lebensmittel auch nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit weiterverwendet, solange ein Konsum noch ohne Bedenken möglich ist. Darin unterscheidet sich Foodsharing von anderen Organisationen wie die Tafel. Zudem liegt der inhaltliche Schwerpunkt bei der Tafel auf der Feststellung der Bedürftigkeit. Beim Foodsharing steht das Retten von Lebensmitteln ohne Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des Empfängers im Vordergrund.Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf der UN Vollversammlung in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in New York verabschiedet. Zur Lebensmittelverschwendung heißt es im Ziel 12 der Vereinbarung: „bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern.“ Damit ist auch die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, diese Ziele umzusetzen. Nach dem Prinzip „global denken, lokal handeln“ steht auch die Stadt Menden moralisch in der Pflicht, sich an der Umsetzung dieser Ziele zu beteiligen. Deshalb beantrage ich, dass die Stadt Menden diese überregionale Initiative zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung unterstützt und nach Möglichkeiten sucht, in geeigneten städtischen Räumen Fair-Teiler aufzustellen und zu betreuen. Sollte das aus räumlichen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich sein, soll die Verwaltung Gespräche mit anderen potentiell geeigneten Organisationen oder Vereinen führt, um das Anliegen zu verwirklichen.

 

Kostenlose Mitgliedschaft in einem Sportverein

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden


Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung Gespräche mit den Mendenern Sportvereinen zu führen mit dem Ziel, jedem Mendener Erstklässler eine kostenlose einjährige Mitgliedschaft in einem Sportverein zu ermöglichen. Die Kosten für eine einjährige Vereinsmitgliedschaft bis zu einer Höhe von 60 Euro übernimmt die Stadt Menden.

Begründung: Nachdem der Sportausschuss und der Rat der Stadt Iserlohn einstimmig beschlossen haben, jedem Erstklässler eine einjährige kostenlose Mitgliedschaft in einem Sportverein zu ermöglichen, indem die Stadt diese Kosten bis zu einer Höhe von 60 € übernimmt und es auch in der Stadt Fröndenberg Überlegungen gibt, dieses Modell zu übernehmen, wird auch in den Mendener Sportvereinen über diese Initiative in Iserlohn rege diskutiert und trifft dort überwiegend auf Zustimmung.Mit diesem Angebot sollen Kinder die Möglichkeit haben, unabhängig vom Einkommen der Eltern kostenlos für ein Jahr Mitglied in einem Sportverein zu werden. Hintergrund dieser Initiative ist die Absicht durch die positiven gesundheitlichen Aspekte des Vereinssportes, das durch ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel verursachte Übergewicht vieler unserer Kinder entgegenzuwirken. Daneben unterstützt der Vereinssport auch den Erwerb von sozialen Kompetenzen und die Integration von zugezogenen Kindern. Die Übernahme der Kosten für eine einjährige Vereinsmitgliedschaft, die z. B. durch die Übergabe eines Gutscheins erfolgen könnte, erleichtert insbesondere Kindern aus sozial schwachen Familien den Zugang zu einer Vereinsmitgliedschaft, weil dadurch die Hemmschwelle entfällt, über das bürokratische Bildungs- und Teilhabegesetz Zuschüsse beantragen zu müssen. Nach Ablauf dieses Jahres können dann Verein und Stadt Hilfestellungen für eine weitere Bezuschussung über das BuT leisten. Von diesem auch als „Schnupperjahr“ gedachtes Angebot profitieren aber auch die heimischen Vereine, die dadurch ihre Mitgliederbasis stärken und ihre Aktivitäten ausbauen können. Die Kosten für die Stadt Menden sind dabei überschaubar. Geht man von den Erfahrungen der Stadt Duisburg aus, in der ein solches Angebot von etwa 20 % aller Erstklässler angenommen wurde, würden der Stadt Menden bei 434 schulpflichtigen Erstklässlern, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden, Kosten in einer Höhe von ca. 5200 € entstehen.

Ökologisches Grünflächenmanagement und insektenfreundliches Straßenbegleitgrün

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden


Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen beauftragt die Verwaltung, das niedrigwüchsige einjährige Straßenbegleitgrün in ausgesuchten Stadtteilen durch eine Mischung von bienen- und hummelfreundlichen Pflanzen und Gräsern zu ersetzen. Darüber hinaus beauftragt der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen die Verwaltung, geeignete städtische Grün, Park- und Uferanlagen zu identifizieren, die von derzeit monotonen Rasenflächen in von insektenfreundlichen einheimischen Pflanzen geprägte Wiesen umgewandelt werden. Nach einem Jahr legt die Verwaltung einen Evaluierungsbericht unter den Aspekten Pflanzkosten, Pflegeaufwand, Akzeptanz bei Insekten und Akzeptanz bei der Bevölkerung vor.

Begründung: Jede Kommune hat Potentiale für ein ökologisches Umdenken im Grünflächenmanagement. Auch Menden verfügt über zahlreiche Möglichkeiten seine Flächen farbenfroh und ökologisch wertvoll zu gestalten. Viele der städtischen Flächen bestehen überwiegend aus Rasen oder kurz gehaltene Wiesen. Das wenige Bunt besteht oft aus arbeits- und kostenintensiven Wechselpflanzungen. Diese Pflanzungen sind für unsere einheimische Tierwelt nutzlos. Dabei können alle öffentlichen Flächen, Grünanlagen, Parks, Friedhöfe, aber auch Verkehrbegleitgrün, Kreisverkehrsplätze und Grünanlagen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsbauten und Parkplätzen so gestaltet werden, dass sie attraktiv für Mensch und Tier sind, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und gleichzeitig ökologisch wertvoll sind. Ziel dieses Neudenkens muss es sein, insektenfreundliche Pflegeregime Stück für Stück im Grünflächenmanagement zu verankern. Insekten, insbesondere Bienen und Hummeln stellen einen wichtigen Teil unseres Ökosystems dar. Ihre Bestände sind allerdings besorgniserregend geschrumpft. Naturnahe Kommunen und Städte können viel dazu beitragen, dass Insekten ausreichend Nahrung und gute Lebensbedingungen haben und leisten damit einen bedeutenden Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Öffentliche Flächen bieten sich als Nahrungsgrundlage und Lebensraum für blütenbesuchende Insekten an. Parks und Friedhöfe, Verkehrsinseln und Straßenbegleitgrün sowie Straßenränder und Böschungen bieten ein riesiges Potential an Naturschutzflächen. Durch eine entsprechende Planung, Anlage und Pflege können die Wünsche der Bürger ohne weiteres mit den Bedürfnissen von Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und anderen Kleintieren in Einklang gebracht werden. Oft haben kleine Veränderungen ohne viel Aufwand einen großen Effekt auf die Tierwelt. So kann die Stadt Menden einen großen Beitrag im Naturschutz leisten und gleichzeitig Kosten für den bisherigen Pflegeaufwand einsparen. Somit ist dieser Antrag auch ein Beitrag zur Diskussion über Kostensenkungen im Mendener Baubetrieb.

 

Glyphosatverbot auf städtischen Flächen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden


Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen / Der Rat beschließt, dass auf allen städtischen Flächen und auf allen Grundstücken des ISM und der Wilhelmshöhe keine glyphosathaltige Herbizide eingesetzt werden. Beim Abschluss neuer Pachtverträge und bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen werden die Pächter auf den Verzicht von glyphosathaltige Herbiziden verpflichtet. Wenn städtische Einrichtungen Informations- und Beratungsleistungen in Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, stellen sie zukünftig Informationen zur Pflege von Haus- und Kleingärten ohne den Einsatz von Glyphosat zur Verfügung.
 

Begründung: Die EU hat am 27.11.2017 die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat für weitere 5 Jahre verlängert. Glyphosat ist das weltweit meist verkaufte Unkrautvernichtungsmittel und der in der EU meistgenutzte Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln. Die weitere Zulassung für 5 Jahre durch den EU Ministerrat hat fatale Folgen für die Tier- und Artenvielfalt und den Gewässerschutz. Das Totalherbizit ist verantwortlich für die Verringerung der Pflanzen- und Insektenvielfalt und steht in Verdacht, hochgradig für den Menschen krebserregend zu sein. Da Glyphosat nicht selektiv, sondern unterschiedslos auf den Stoffwechsel aller Pflanzen einwirkt, werden Kräuter, Wildblumen und Gräser auf Ackerflächen radikal vernichtet. Dadurch werden Insekten und anderen Tieren die Lebensgrundlagen entzogen und die Biodiversität nachhaltig geschädigt. Glyphosat kann darüber hinaus durch Ausschwemmung und Versickerung das Oberflächen- und Grundwasser belasten. Die Wirkstoffe gelangen so über die Trinkwassergewinnung zurück zum Verbraucher. Menschen nehmen das hochgiftige Glyphosat auch über landwirtschaftlich erzeugte Lebensmittel wie Brot oder Bier und das verzehrte Fleisch auf. Somit sind gesundheitliche Belastungen nicht auszuschließen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips muss die Stadt Menden, die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzengiften im öffentlichen Bereich verbieten und seine Bevölkerung vor Ort so weit wie möglich schützen.
 

Mehr Tempo 30 im Stadtgebiet

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beschließt eine Überprüfung des Vorfahrtstraßennetzes in der Stadt Menden. Innerhalb des Vorfahrtsstraßennetzes werden verstärkt Streckenabschnitte identifiziert, auf denen die Geschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Reduzierung von Lärm und Verkehrsemissionen auf Tempo 30 reduziert wird.

Begründung: Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat im Jahr 2005 das Konzept „flächenhafte Verkehrsberuhigung - Tempo 30 Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche“ in Menden beschlossen. Die Voraussetzung für diesen Beschluss war nach der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Definition eines innerstädtischen Vorfahrtsstraßennetzes, um ein leistungsfähiges Grundnetz zu sichern. Neben den klassifizierten Straßen sind auch Gemeindestraßen in das Vorfahrtsstraßennetz aufgenommen worden, die wichtige Verkehrsfunktionen erfüllen. Diese Funktion spiegelt sich neben der Lage im Gesamtnetz auch in den Verkehrsmengen wieder. In den Straßen dieses Hauptstraßennetz bildet Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit. Sie dürfen nicht in Tempo 30 Zonen einbezogen werden. Der Gesetzgeber erlaubt aber ausdrücklich Beschränkungen des Verkehrs (wie Tempo 30 Strecken) unter bestimmten Rahmenbedingungen wie der besseren Einbindung der Straßen in das städtebauliche Umfeld, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Nähe von sensiblen Einrichtungen, zur Verringerung von Verkehrsemissionen sowie zur Aufwertung der Straßen für den Fuß- und Radverkehr. Hier geht in einer ermessensgerechten Entscheidung die Verkehrssicherheit der Flüssigkeit des Verkehrs vor.
In den letzten Jahren häufen sich Anträge und Beschwerden von Bürgern, die sich auch an Straßen des Vorfahrtstraßennetzes aufgrund erhöhter Verkehrsmengen, Lärmbelastungen und Gefahrensituationen verkehrsregelnde Maßnahmen und Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 wünschen. Beispielhaft sei hier auf Anträge zur Wilhelmstraße, Kaiserstraße, Lendringser Hauptstraße, Bieberberg, Gartenstraße, Schwitter Weg und Stiftstraße verwiesen. Dies weist auf ein verändertes Bewusstsein und eine inzwischen fehlende Akzeptanz der derzeitigen Geschwindigkeitsregelungen in der Bürgerschaft hin. Das macht die Notwendigkeit einer Überprüfung des bestehenden Vorfahrtnetzes und seiner verkehrlichen Regelungen deutlich. Da die letzte Bestandsaufnahme des Straßennetzes in der Stadt Menden im Jahre 2005 stattfand und sich inzwischen zahlreiche Verkehrsströme, Geschwindigkeiten, Straßenausbauzustände, ÖPNV Linien, Lichtsignalanlagen und Umfeldnutzungen geändert haben, beantragt die Fraktion DIE LINKE das bestehende Vorfahrtsstraßennetz zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Vorfahrtsstraßen, die nicht mehr die ihnen zugedachten Verkehrsfunktionen erfüllen sollen aus dem Netz entfernt werden. Bei den noch verbleibenden gemeindlichen Vorfahrtstraßen sollen dann aus Gründen der Verkehrssicherheit, einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der Reduzierung von Lärm und Schadstoffen sensible Straßenabschnitten identifiziert und im Sinne der Wünsche unserer Bürgerinnen und Bürger Geschwindigkeitsreduzierungen rechtskonform auf Tempo 30 angeordnet werden. Ergänzend dazu sind auch straßenraumumgestaltende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Auf Hauptverkehrsstraßen, auf denen eine Temporeduzierung erwünscht, jedoch Tempo 30 nicht kurz- oder mittelfristig umsetzbar ist, bietet sich eine Aktion „Freiwillig Tempo 30“ an. Mit entsprechenden Modellprojekten sind mittlerweile gute Erfahrungen gemacht worden. Die Empfehlungen im neuen interkommunalen Verkehrsentwicklungsplans Hemer – Iserlohn - Menden sind dabei zu berücksichtigen.
 

Wirkung des Bildungs- und Teilhabepaketes

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss / der Sozialausschuss bittet die Verwaltung um einen Berichtüber die Umsetzung und die Wirkung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Menden.
 

Begründung: Seit dem 01.01.2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen einen eigenständigen Rechtsanspruch auf zweckgebundene Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) am sozialen und kulturellen Leben, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Aufgrund der Vielzahl von Leistungserbringern, bzw. Leistungsanbietern und der gesetzlichen Vorgaben gestaltet sich das derzeitige Antrags- und Abrechnungsverfahren allerdings als sehr komplex und bürokratisch. Aus diesem Grund nehmen nach aktuell vorliegenden Erkenntnisse der Bundesagentur für Arbeit nicht alle Kinder von SGB II Empfänger/innen die ihnen zustehenden Leistungen für kulturelle und soziale Teilhabe in Anspruch. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die Wirkung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Menden.Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung folgender Fragen: In welchen Behörden können die verschiedenen Gruppen der Anspruchsberechtigten, die jeweiligen Leistungen nach dem BuT-Paket beantragen? Wie informiert die Verwaltung die Leistungsberechtigten über ihre Ansprüche und wie werden Vereine, Verbände und Schulen informiert? Wie viele Anträge auf welche Leistungen aus dem BuT- Paket wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt und wie viele wurden davon genehmigt?
(tabellarische Übersicht getrennt nach Empfängergruppen und Art der Leistungen)
Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten, getrennt nach Empfängergruppen, haben Leistungen beantragt? (Schätzwerte, falls die Anzahl der Leistungsberechtigten nicht exakt ermittelt werden kann.) Welche Probleme der Umsetzung des BuT Pakets sind aus Sicht der Verwaltung und aus der Sicht der Antragssteller bekannt? Wie könnte man die komplizierten Antrags- und Bearbeitungsverfahren vereinfachen? Wäre die Einführung eines Chipsystems, wie sie in einzelnen Städten eingeführt wurde (z.B. Bildungskarte der Stadt Hamm) eine geeignete Lösung den hohen Bearbeitungsaufwand zu reduzieren? Wie beurteilt die Verwaltung auch unter Bezugnahme der tatsächlichen Inanspruchnahme, die von der Bundesregierung eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe im Hinblick auf deren Ziel, Kinderarmut und ihren Folgen entgegen zu wirken?

Haushaltsrede Doppelhaushalt 2018/2019

Thomas Thiesmann

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Ratsmitglieder, Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Das Wichtigste sofort am Anfang: Auch wenn es einige von Ihnen überraschen wird, DIE LINKE wird den Doppelhaushalt 2018/2019 nicht ablehnen! Warum wir ihm aber trotzdem nicht zustimmen können und es heute nur zu einer Enthaltung reicht, möchte ich im Folgenden mit einer kurzen Zwischenbilanz erläutern. Die Stadt Menden ist seit 2011 Zwangsmitglied im Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes Nordrhein - Westfalen. Ziel dieses, von der damaligen rot – grünen Landesregierung erfundenen Gesetzes war es, finanziell notleidende Städte zu einer Haushaltskonsolidierung zu zwingen, indem es mit finanziellen Konsolidierungshilfen den Anpassungsprozess zum Haushaltsausgleich zeitlich streckt. Unter dem Damoklesschwert eines drohenden Staatskommissars, wurden wir als Stadt genötigt, sehr hohe eigene Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen. Das bedeutete für uns unter anderem massive Steuererhöhungen, Kürzungen von Dienstleistungen, Schließung von kommunaler Infrastruktur und massiven Stellenabbau. Aus heutiger Sicht können wir feststellen, dass der Stärkungspakt alle seine Ziele bisher verfehlt hat. Das leicht positive Ergebnis des heute zur Beratung vorliegenden Doppelhaushaltes hat mit einer Unterstützung durch das Stärkungspaktgesetzes wenig zu tun. Unsere wirtschaftliche Lage hat sich aufgrund der zurzeit sprudelnden Steuerquellen, der praktizierten Nullzinspolitik und kleinen, aber noch immer unzureichenden finanziellen Entlastungen durch Bund und Land leicht, aber nicht entscheidend gebessert. Begünstigt durch die gute Wirtschaftsentwicklung sind weitere Verschlechterungen auf der Einnahmeseite ausgeblieben. Jede Eintrübung der Konjunktur verbunden mit einem Rückgang der Steuereinnahmen und einer Erhöhung der historisch niedrigen Zinsen wird die Lage wieder dramatisch verschärfen. Auch bei der Entwicklung der Kassenkredite greift der Stärkungspakt nicht. Diese konnten nicht nennenswert reduziert werden. Ohne die überraschende Senkung der Kreisumlage könnten wir auch jetzt keinen Haushaltsausgleich darstellen. Durch die aufgezwungenen Konsolidierungsmaßnahmen führte der Stärkungspakt in vielen Fällen nicht zu einer Stärkung, sondern zu einem Verlust kommunaler Selbstverwaltung. Dass der Stärkungspakt zudem durch seinen verfehlten Ansatz zum Sprengstoff für ein friedliches solidarisches Leben in unserem Gemeinwesen führt, zeigt das Ergebnis der letzten Landtagswahlen in Nordrhein – Westfalen deutlich. Er ist zum Erfolgsmodell für die AFD geworden. Von den besten 20 Ergebnissen der AFD in Nordrhein - Westfalen befinden sich 19 in Stärkungspaktgemeinden. Nein, wir brauchen andere, bessere Wege für eine dauerhafte nachhaltige Finanzierung unserer Kommunen, zumal die Pflicht zum Haushaltsausgleich auch nach Ende des Stärkungspaktgesetzes bestehen bleibt. Wir können einem zum Teil fremdgesteuerten, vom Land aufgezwungenen und von den Vorgaben des Stärkungspaktes geprägten, demütigenden Haushalt generell nicht zustimmen. Kommen wir nun zu den Inhalten des Doppelhaushaltes. In seiner Zwischenbilanz bei der Einbringung des Haushaltes sieht sich der Kämmerer nun auf der Zielgeraden. Wenn wir schon von einer Zielgeraden und Zielen reden, sollten wir uns fragen, was denn für uns als Kommunalpolitiker überhaupt die Ziele für unsere politischen Entscheidungen sein sollten. Während für die Genehmigungsbehörden und unseren Kämmerer allein das Ziel des ausgeglichenen genehmigten Haushalts zählt, stehen wir als linke Ratsfraktion im Gegensatz zu vielen unseren politischen Mitbewerbern für eine inhaltliche, sozial verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die die Interessen der Menschen in einem solidarischen Gemeinwesen konsequent den Vorrang einräumt. Dabei sehen wir in diesem Doppelhaushalt sowohl negative als auch positive Entwicklungen. Negativ fällt uns die Erhöhung der Vergütungen in den hohen Gehaltsgruppen auf. Auch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende lehnen wir konsequent ab. Der Kauf und die Erschließung des riesigen, aus unserer Sicht völlig überdimensionierten Gewerbegebietes Hämmer II führt erstmals wieder zu einer Nettoneuverschuldung und zwingt uns finanzielle Lasten auf, die wir nur schwer stemmen werden können. Die Investitionskosten stehen hier in keinem Verhältnis zu dem unsicheren erhofften Nutzen.
Sie binden viel Geld, das wir an anderer Stelle für soziale Zwecke bitter nötig haben. Die Personalausstattung ist in vielen Bereichen zu hinterfragen, da sie zum Teil nicht mehr ausreicht, um alle notwendigen Aufgaben zu erledigen. Das bevorstehende Aus für das Bürgerhaus ist ein Schlag in die Seele vieler im Ehrenamt tätiger Mitbürgerinnen und Mitbürger. Es ist eine Kapitulation vor den bevorstehenden demographischen Entwicklungen und ein Zeichen fehlender Wertschätzung gegenüber den Wünschen und Hoffnungen vieler unserer Bürger. In anderen Bereichen offenbart der Doppelhaushalt aber eine erstaunliche positive Trendwende. Erstmals seit langen erkennen wir in ihm eine für uns erfreuliche und positive Entwicklung, Schritte die in die richtige Richtung gehen, die wir gut heißen und ausdrücklich unterstützen wollen. So sind wir sehr dankbar dafür, dass es fraktionsübergreifend gelungen ist, in der Kinder und Jugendhilfe neue Wege zu gehen, für die offene Kinder- und Jugendarbeit ein neues Konzept zu etablieren, unsere Jugendzentren mit ausreichend Personal zu versehen um notwendige Angebote zu gewährleisten. Auch die Absicherung der Schulsozialarbeit, für die wir uns lange eingesetzt haben gehört zu den sehr positiven Aspekten dieses Haushaltes.
Die Verbesserungen in der KITA Versorgung, die Etablierung des Waldkindergartens und die Erkenntnis und Etablierung des Präventionsgedankens in unserem politischen Handeln sehen wir ebenso als Meilensteine an, wie die Stärkung der kulturellen Belange. Kann das Projekt des Industriemuseums aufgrund seiner finanziellen Dimensionen auch durchaus kritisch betrachtet werden, so ist es doch ein wertvoller Baustein für die kulturelle Entwicklung in unserer Stadt. Wenn die Stärkung unserer Schulstandorte durch die erfolgten Um- und Ausbaubeschlüsse jetzt auch noch durch eine verbesserte inhaltliche Ausstattung ergänzt wird, so sind wir auch hier auf einem guten Weg.
Auch die ständige Weiterentwicklung unserer Innenstadt, die nun hoffentlich bald mit einer positiven Entscheidung zum Nordwallcenter punkten kann und die Einleitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen in unseren Stadtteilen kann nur als positiv bewertet werden. Fassen wir also mit einem kleinen Blick nach vorn zusammen. Der vorliegende Doppelhaushalt enthält wichtige Verbesserungen, zeigt neue Akzente und Schritte in die richtige Richtung. Die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen vor allem im Kinder- und Jugendbereich wurde erkannt, gewonnene Spielräume werden richtungsweisend genutzt, der Sanierungskurs wird nicht weiter verschärft. Dieses möchten wir bei unserer heutigen Haushaltsentscheidung trotz der vielen, weiter bestehenden Kritikpunkte honorieren, indem wir den Doppelhaushalt heute nicht ablehnen. In der Hoffnung, dass die jetzt als zartes Pflänzchen erkennbare inhaltliche Richtungskorrektur in Zukunft konsequent weiter verfolgt wird, wird sich DIE LINKE heute enthalten.

Förderprogramm zur Ansiedlung von Arzten und Ärztinnen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung eines Förderprogrammes für die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Stadt Menden. Nach der weiteren Beratung im Sozialausschuss erfolgt die endgültige Beschlussfassung durch den Rat.

Begründung: In naher Zukunft werden zahlreiche in Menden niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte in den Ruhestand gehen. Es zeichnet sich daher eine zukünftige Unterversorgung im Bereich der hausärztlichen Versorgung in unserer Stadt ab. Darüber hinaus besteht schon jetzt in einigen Facharztrichtungen (z. B. Substitutionsmedizin, Kinderpsychologie) eine Unterversorgung im Stadtgebiet. Dieser Zustand ist von der kassenärztlichen Vereinigung im Sozialausschuss eindrucksvoll dargelegt und bestätigt worden. Deshalb versucht sie inzwischen mit Hilfe von verschiedenen Anreizsystemen und Programmen, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Bisher hat sie dabei allerdings kaum Erfolge aufzuweisen. Angesichts der Tatsache, dass auch in anderen Kommunen ähnliche Problemlagen bestehen, mit denen die Stadt Menden in direkter Konkurrenz um der Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten steht, werden diese Bemühungen auch zukünftig allein nicht genügen, um eine ausreichende ärztliche Versorgung vor Ort sicherzustellen. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden hält es deshalb für notwendig, die Bemühungen der kassenärztlichen Vereinigung durch ein kommunales Programm von Anreizen und Förderungen flankierend zu unterstützen, damit zukünftig ein Minimum an ärztlicher Versorgung gewährleistet bleibt. Ein solches Förderprogramm sollte ansiedlungswilligen interessierten Ärztinnen und Ärzten eine individuelle Starthilfe und die Unterstützung in organisatorischen und administrativen Fragen garantieren, eine konkrete finanzielle Förderung anbieten, Hilfe bei der Suche nach einem Praxisstandort und einer Wohnunterkunft leisten und ein umfassendes Dienstleistungsversprechen beinhalten. Die Bandbreite der finanziellen Förderungen durch ein städtisches Förderprogramm kann dabei ein einmaliger Zuschuss, ein Stipendienprogramm, die Übernahme der Kaltmiete von Praxisräumen, die Übernahme von Kreditzinsen bei Neubauten oder eine gezielte Zahlung für eine Projektförderung umfassen. Zudem könnten junge Ärzte durch gezielte Marketingkampagnen, etwa durch die WSG auf Menden aufmerksam gemacht und angeworben werden. Als beispielhaft für ein kommunales Förder- und Anreizsystem sei hier auf die Richtlinien zur Förderung von Ärztinnen und Ärzte in den Städten Wolfsburg und Wolfshagen hingewiesen.
 

Mehr Personal für die Drogenberatung

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat / Der Rat der Stadt Menden beschließt im Doppelhaushalt 2018/2019 Haushaltsmittel für eine zusätzliche halbe Stelle für die Präventionsarbeit in der Drogenberatung einzustellen.

Begründung: Seit der Entscheidung des Rates im Zuge der Haushaltssanierung die personelle Ausstattung der städtischen Drogenberatung zu kürzen, ist die Präventionsarbeit rapide reduziert worden. Zurzeit findet Drogenprävention nur noch mit einer halben Stelle statt. Aufgrund dieser fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen ist eine ausreichende und effektive Drogenprävention nicht mehr möglich. Bereits jetzt sind alle Mittel für das Jahr 2017 ausgeschöpft. Eine flächendeckende Drogenberatung aller Klassen der 7. Jahrgangsstufe aller Schulformen findet daher nicht statt. Insbesondere der Wunsch der Gesamtschule nach Drogenpräventionskursen kann nicht erfüllt werden und eine bei steigenden Fallzahlen sinnvolle Ausweitung der Drogenpräventionsarbeit auf die Klassen der 5. und 6. Jahrgangsstufe ist derzeit Utopie. Ebenso fehlen die personellen Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit der Drogenberatung mit den Schulsozialarbeitern. DIE LINKE. Ratsfraktion beantragt daher, die finanziellen und personellen Kapazitäten der städtischen Drogenberatung um eine halbe Stelle zu erweitern, um zukünftig ein Mindestmaß an Präventionsarbeit sicherstellen zu können. Die Kosten für eine zusätzliche halbe Stelle bewegen sich dabei in der Größenordnung der im Haushalt eingeplanten Einnahmen der Wettbürosteuer. Auch wenn es keine zwingende Verknüpfung dieser Positionen gibt, so erscheint es sinnvoll und sachgerecht die Einnahmen aus der Wettbürosteuer für die Finanzierung dieser zusätzlichen halbe Stelle zu verwenden

Datenweitergabe an die Bundeswehr

DIE LINKE. Ratsfraktion

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen und deren Eltern über die Möglichkeit des Widerspruchs der Datenübermittlung an die verschiedenen Behörden schriftlich zu unterrichten. Diese Benachrichtigung soll mit Vollendung des 16. Lebensjahres automatisch erfolgen. Dieser Benachrichtigung soll ein Musterwiderspruch beigelegt werden.

Begründung: Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dazu gehören: Die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Datenübermittlung an öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften. Die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern. Die Datenermittlung an Adressbuchverlagen. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn kein Widerspruch dagegen eingelegt wurde. Die Widerspruchsmöglichkeit ist aber vielen Bürgerinnen und Bürgern völlig unbekannt. Eine jährliche „ortsübliche Bekanntmachung“ durch einen öffentlicher Aushang, die Veröffentlichung im Amtsblatt und das eventuelle Auffinden von Widerspruchsformularen auf den Internetseiten der Stadt ist bei weitem nicht geeignet, um auf die Widerspruchsmöglichkeit ausreichend in der Öffentlichkeit hinzuweisen. Besonders problematisch ist dabei die Weitergabe von Daten von Jugendlichen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Um die benötigte Anzahl von Soldatinnen und Soldaten für die Kriegseinsätze der Bundeswehr zu gewinnen, haben die Werbemaßnahmen, in der die Armeeangehörigkeit oft als Abenteuerspielplatz verharmlost werden, enorm zugenommen. Insgesamt gab die Bundeswehr im Jahre 2014 etwa 29,9 Millionen Euro für „Nachwuchswerbung“ von fast 140.000 Schülerinnen und Schüler aus. Im Ergebnis sind heute etwa 1500 minderjährige „Kindersoldaten“ bei der Bundeswehr tätig, was etwa 7 % aller Rekrutinnen und Rekruten entspricht. Um den Datenschutz wirksam zu gewährleisten und zu stärken, ist es nötig, einen Schritt weiter zu gehen und alle Heranwachsende und deren Eltern mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres automatisch über diese Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Deshalb beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden, alle Jugendliche über die Widerspruchsmöglichkeit der Datenübermittlung an die verschiedenen Behörden schriftlich zu unterrichten. Diese Benachrichtigung soll zusammen mit einem Musterwiderspruch mit Vollendung des 16. Lebensjahres automatisch erfolgen.

Ärztliche Versorgung von Drogenkranken

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Entwurf einer Resolution zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung von drogenkranken Menschen in Menden. Die Verwaltung richtet die Resolution an die kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe mit dem Ziel, durch die Ansiedlung eines Drogenmediziners in Menden die bestehende Versorgungslücke zu schließen.

Begründung: Im gesamten Märkischen Kreis gibt es einen erheblichen Bedarf an Substitutionsplätzen für drogenkranke Menschen. Idealerweise sollte eine Versorgung in jeder Kommune sichergestellt sein. In unserer Stadt Menden fehlt es aber an einer ausreichenden Versorgung. Seit dem Tod eines Substitutionsmediziners im vergangenen Jahr sind die mittlerweile 70 registrierten Suchtkranken in Menden täglich gezwungen, weite Wege in benachbarte Städte auf sich zu nehmen um ihre Erkrankung behandeln zu lassen. Neben der Sucht Hilfe in Schwerte gibt es aber im gesamten nördlichen Märkischen Kreis nur noch eine niedergelassene Substitutionspraxis in Iserlohn. Die in der „Werkstatt im Hinterhof“ praktizierende Ärztin muss inzwischen über 250 Patienten betreuen. Einem großen Teil der Suchterkrankten fehlen aber die finanziellen Spielräume, um die täglichen Fahrten in die Nachbarstadt finanzieren zu können, da sie oft von „Hartz IV“ leben müssen. Zudem hindert der zeitliche Aufwand viele daran, einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. Die Substitution erfolgt als Bestandteil der ärztlichen Versorgung in Verantwortung der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe. Bisher ist es nicht gelungen, ausreichend Arztpraxen für diese Thematik zu gewinnen. Häufig bestehen Vorurteile in der Ärzteschaft gegenüber dieser Klientel. Da für die Leitung einer Substitutionspraxis zudem eine zusätzliche Qualifikation Voraussetzung ist und die gegenwärtige Gesetzeslage für die Motivation einer Praxiseröffnung hinderlich ist, fehlen oft die notwendigen Anreize. Ziel dieses Antrages ist daher die kassenärztliche Vereinigung mit Hilfe einer Resolution dazu zu bewegen, die ärztliche Versorgung zusammen mit den bestehenden Drogenberatungsstellen zu hinterfragen, zusätzliche Anreizsysteme für potenziell interessierte Ärzte zu schaffen und eine bessere Versorgung in der Substitution durch die Ansiedlung einer Substitutionspraxis in Menden zu erreichen. Diesem Antrag liegt eine Liste mit Unterschriften von Mendener Bürgerinnen und Bürgern bei, die diesen Antrag unterstützen.

Kein Doppelhaushalt 2018/19

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich gegen die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2018/2019 aus und beschließt für 2018 Aufstellung eines Jahreshaushaltes.

Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07. Februar 2017 kündigte der Stadtkämmerer unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Anfragen seine Absicht an, für die Jahre 2018 und 2019 wieder einen Doppelhaushalt aufstellen zu wollen und bat die Ausschussmitglieder nach erfolgter Diskussion in ihren Fraktionen entweder um Zustimmung oder einen entsprechenden Antrag zu stellen, um nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zu einer anderen Entscheidung zu kommen.Bei der geplanten Aufstellung eines Doppelhaushaltes müssen die Vor- und Nachteile dieser Vorgehensweise genau abgewogen werden. Hinweise für die kommenden Planungen ergeben sich dabei aus den Erfahrungen der vergangenen Doppelhaushalte.Die Einnahmen und Ausgaben konnten für größere Zeitabstände nur schwer prognostiziert werden, da es zu viele nicht kalkulierbare Haushaltsrisiken gab. Im Ergebnis ergab sich dann bei den vergangenen beiden Doppelhaushalten bereits nach wenigen Monaten aufgrund dieser zahlreichen volatilen und kaum von der Stadt beeinflussbaren Ertrags- und Aufwandskonten die Notwendigkeit, Nachtragshaushalte zu verabschieden. Diese Rahmenbedingungen würden sich auch bei der erneuten Aufstellung eines Doppelhaushaltes nicht ändern, so dass es Ende 2018 erneut zu der Notwendigkeit kommen würde, einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen.Darüber hinaus hat sich die Aufstellung der Doppelhaushalte 2014/2015 und 2016/2017 aus unserer Sicht als nicht als zielführend erwiesen.Für die Verwaltung bedeutet zielführend, zu einem bestimmten Datum ein Zahlenwerk vorzulegen, das aus der Sicht der Bezirksregierung möglichst lange genehmigungsfähig ist. Darüber hinaus argumentiert sie, dass die Aufstellung eines Doppelhaushaltes weniger zeitintensiv ist als die zweier Jahreshaushalte. Da die Stadt Menden aber ohnehin verpflichtet ist, jährlich den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben und sich viele Plandaten nicht wesentlich verändern, bedeutet die Aufstellung von Jahreshaushalten kaum zusätzliche Mehrarbeit für die Verwaltung. Zudem lässt sich das Risiko einer vorläufigen Haushaltsführung bis zu einer Genehmigung durch eine zügige Beratung und Verabschiedung minimieren. Darüber hinaus halten wir einen Haushalt nur dann für zielführend, wenn er inhaltlich alle Bedarfe unsere Bürgerinnen und Bürger abdeckt. Dies im Voraus über zwei Jahre genau zu wissen, ist aufgrund der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen kaum möglich. Diese müssen kurzfristig neu justiert werden. Dies würde durch einen Doppelhaushalt erschwert, da nur durch einen Nachtragshaushalt die dort bestehenden Restriktionen aufgehoben werden können.Die Argumente der Verwaltung für einen Doppelhaushalt 2018/2019 überzeugen daher nicht. DIE LINKE. Ratsfraktion Menden beantragt deshalb, dass die Verwaltung zügig mit den Vorbereitungen für die Aufstellung eines Jahreshaushaltes für das Jahr 2018 beginnt und diesen frühzeitig bis zur Sommerpause vorlegt.

 

Einführung einer Wettbürosteuer

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Menden die Einführung einer Wettbürosteuer und beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung einer entsprechenden Steuersatzung.

Begründung: Mit Datum vom 22. September 2014 hat DIE LINKE. Ratsfraktion Menden einen Antrag auf Einführung einer Wettbürosteuer in Menden gestellt (RA-9/14/006). Mit der Einführung einer Wettbürosteuer soll eine Lenkungswirkung entfaltet und ein ordnungspolitischer Einfluss auf die Entwicklung unserer Stadt genommen werden. Sie soll das Glücksspiel weiter eindämmen und die Gefahr der Verbreitung einer möglichen Spielsucht vorbeugen. Zudem beugt sie aus städtebaulicher Sicht Trading Down Effekten vor. Der Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 27. Januar 2014 diskutiert und fraktionsübergreifend positiv bewertet. Mit Hinweis auf die noch ungeklärte Rechtlage und einer noch anstehenden verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zur Zulässigkeit einer Wettbürosteuer sowie einer entsprechenden Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, vor Einführung zunächst den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens abzuwarten, wurde eine abschließende Entscheidung über den Antrag zunächst ausgesetzt. Nach dem Vorliegen der Gerichtsentscheidungen solle über den Antrag neu beraten und entschieden werden. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 12.06.2014 (Az. 2 K 37/15) mehrere Klagen gegen Bescheide zur Heranziehung zur Wettbürosteuer in den Städten Dortmund und Herne abgewiesen. Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes hat dabei ausführlich dargelegt, dass die Erhebung einer Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer zulässig ist. Dabei war das Gericht bei seiner Urteilsbegründung besonders sorgfältig. Es hat alle Einwände, die gegen eine Wettbürosteuer überhaupt nur vorstellbar sind, systematisch abgearbeitet und an der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte der letzten Jahre gemessen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt ausdrücklich fest, dass eine Wettbürosteuer weder der Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz, noch der Konzessionsabgabe des ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen gleichartig ist. Sie verstoße zudem nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Schließlich sei auch der für die konkrete Steuergesetzgebung gewählte Flächenmaßstab nicht als gleichheitswidrig zu beanstanden. (Vergleiche dazu auch die Ausführungen in den Mitteilungen des Städte- und Gemeinderates Ausgabe 10/2015) Inzwischen hat auch das Verwaltungsgericht Freiburg die Erhebung der Steuer als rechtmäßig anerkannt. Nach Vorlage des Urteils haben auch andere Städte, wie die Stadt Schwerte eine Wettbürosteuer als Unterform der Vergnügungssteuer eingeführt. Aufgrund der nun vorliegenden verwaltungsrechtlichen Klarstellung durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegen unserer Ansicht nach auch für die Stadt Menden die Voraussetzungen für die Einführung einer Wettbürosteuer vor. Der Haupt- und Finanzausschuss ist nunmehr in der Lage, seine Beratungen wieder aufzunehmen und dem Rat eine positive Beschlussfassung zu empfehlen.

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt Planen und Bauen am 10.12.2015 beantragt DIE LINKE entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, dass die Stadt Menden eine Stellungnahme im zweiten Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW abgibt.Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW wurde um mehrere Passagen zur Hochrisikotechnik Fracking (Hydraulic Fracturing) ergänzt. Es wird angeregt, den Entwurf zum Landesentwicklungsplan wie folgt zu ändern und zu ergänzen. (Ergänzungen sind unterstrichen, Streichungen sind durchgestrichen! Die Einleitung auf Seite 15, Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Vorkommen Lagerstätten ist mit Umweltfolgen, insbesondere für die Grundwasserressourcen, verbunden. Darüber hinaus ist offen, ob sich diese Vorkommen wirtschaftlich gewinnen lassen. Zu den unkonventionellen Lagerstätten zählen Lagerstätten im Schiefergestein, im Sandgestein und Kohleflöze. Der Abschnitt 10.3 auf Seite 189 unten und Seite 190, Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. Zu den unkonventionellen Lagerstätten zählen Lagerstätten im Schiefergestein, im Sandgestein und Kohleflöze. Der Abschnitt 10.3-4 auf Seite 192 wird wie folgt ergänzt: Erdgasvorkommen in unkonventionellen Lagerstätten werden in Nordrhein-Westfalen in Form von Schiefer- und Flözgas vermutet. Zudem können Gasvorkommen im Sandstein, sogenannten Tight-Gas Reservoirs, in derzeit noch nicht ermittelter Größe und räumlicher Ausdehnung vorliegen. In einigen größeren Bereichen Nordrhein Westfalens wurden bereits von Gaskonzernen Sandsteinlagerstätten als Zielhorizonte für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas angegeben. Außerdem können Ölvorkommen in unkonventionellen Lagerstätten vorliegen. Der Abschnitt 10.3-4 auf Seite 194 wird wie folgt geändert: Das Ziel 10.3-4 bezieht sich nicht auf Tiefbohrungen für andere Zwecke wie zum Beispiel der Nutzung der Tiefengeothermie oder auf die konventionelle Erdgasgewinnung. Sichere Technologien für die Gewinnung von Erdgas aus sogenannten konventionellen Lagestätten, d.h. vor allem aus Sand- und Karbonatgesteinen, kommen schon seit den 1960er Jahren in Deutschland zum Einsatz.

Begründung: Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen hat im Jahre 2011 beschlossen, keine städtischen Flächen für Aktivitäten zur Förderung von Gasvorkommen mit Hilfe der Fracking Methode zur Verfügung zur stellen. Dieser Beschluss ist durch den Rat der Stadt Menden dann im Jahre 2012 noch einmal bestätigt worden. In Konsequenz dieser Entscheidung hält es DIE LINKE für erforderlich, eine Stellungnahme zu den im Landesentwicklungsplan zum Thema Fracking gemachten Äußerungen abzugeben. Der Einsatz der Hochrisikotechnologie Fracking kann über natürliche und neugeschaffene Wegsamkeiten zu Kontaminationen des Grundwassers führen. Die Kontaminationen werden sowohl durch die Frackflüssigkeit, das Lagerstättenwasser, als auch durch eine Mischung aus Lagerstättenwasser und verbrauchter Frack Flüssigkeit (Flowback) verursacht. Gefracktes Gas besitzt zudem eine extrem schlechte Klimabilanz und kann Erdbeben auslösen. Bis heute existiert keine umweltfreundliche Methode zur Entsorgung des Lagerstättenwassers und des Flowbacks. Daher ist es aus unserer Sicht dringend geboten, einen umfassenden Ausschluss von Fracking über den LEP NRW festzulegen. Der nun vorliegende zweite Entwurf wird diesem Ziel aber nicht gerecht.So beschränkt sich der Ausschluss von Fracking im Entwurf nur auf die Gasgewinnung. Mittels Fracking kann aber auch mit vergleichbaren Umweltauswirkungen Öl gewonnen werden. Zudem ist auch der Ausschluss von Fracking bei der Gasgewinnung nicht ausreichend geregelt. Er beschränkt sich auf sogenannte unkonventionelle Lagerstätten (Schiefergas- und Flözreservoirs). Sandgesteine werden im Entwurf nicht dazu gezählt. Hier soll Fracking angeblich eine sichere Technologie sein. Dies ist weder begrifflich haltbar, noch durch Monitoring von Frackvorgängen im Sandgestein belegt. Hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Fracking im Sandstein ist festzustellen, dass Fracking in Niedersachsen jahrelang stattgefunden hat, jedoch nie Messungen der Umweltfolgen erfolgt sind. Fracking in der unkonventionellen Lagerstätte Tight-Gas-Reservoir bedeutet deshalb nach wie vor eine unkalkulierbares Risiko und nicht der Einsatz einer sicheren Technologie. In NRW ist die räumliche und mengenmäßige Ausdehnung von Tight-Gas Lagerstätten noch unerforscht. Damit ist auch bei dieser Gesteinsart im LEP ein Ausschluss von Fracking erforderlich, um Gefahren vorzubeugen. Selbst bei unkonventionellen Lagerstätten wurde im Entwurf des LEP die Fracking Methode nicht gänzlich ausgeschlossen. Hier spricht der LEP nur vom Ausschluss der Gewinnung von Erdgas. Hiervon zu unterscheiden ist die Aufsuchung von Bodenschätzen. Bei Probe-, Erkundungs- und Forschungsbohrungen bleibt Fracking im LEP Entwurf möglich, obwohl die Umweltauswirkungen von Erkundungsbohrungen und Gewinnungsbohrungen vergleichbar sind.

Haushaltsrede 2016/17

Thomas Thiesmann DIE LINKE Ratsfraktion Menden

Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte zunächst mit dem Wichtigsten beginnen: Wir werden dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2016/2017 nicht zustimmen! Wir werden uns heute auch nicht auf eine Diskussion einlassen, welche Steuern wir, wie, wann, warum und um wie viel erhöhen müssen, um den geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Wir lehnen diesen Doppelhaushalt ab, weil er u. a. aus unserer Sicht zu viele unkalkulierbare Risiken enthält und auf sehr wackeligem Fundament steht. Schon der letzte Doppelhaushalt hat gezeigt, dass zahlreiche Einnahmen sich nur ungenügend prognostizieren lassen und über 2 Jahre nicht belastbar sind. Ebenso lassen sich viele Ausgaben in ihrer Größenordnung nicht ausreichend über 2 Jahre vorhersagen. Offensichtlich hat aber niemand aus der Erfahrung des letzten Doppelhaushaltes gelernt, der schon nach wenigen Monaten Makulatur war und durch erneute Steuererhöhungen gerettet werden musste. Wie sonst ist es zu erklären, dass sich alle Fraktionen -außer uns- einig darin waren, wieder einen Doppelhaushalt zu beschließen und damit den gleichen Fehler noch einmal zu begehen. Auch wenn die CDU Fraktion nun durch noch höhere Steuern versucht, dieses Risiko aufzufangen, wird auch das nicht reichen, um den Haushalt belastbar darzustellen. Ohnehin scheint es für die Mehrheitsfraktionen nur ein einziges Ziel zu geben: zu einem bestimmten Datum ein Zahlenwerk vorzulegen, das aus Sicht der Bezirksregierung genehmigungsfähig ist. Sie nennen das zusammen mit der Verwaltung zielführend. Zielführend ist für uns aber ein Haushalt nur dann, wenn er inhaltlich alle Bedarfe unserer Bürgerinnen und Bürger abdeckt, also nicht nur formal verwaltet, sondern auch inhaltlich gestaltet. Dies ist für uns aber nur unzureichend erkennbar. So findet sich zum Beispiel kein ausreichender Etatansatz für die Flüchtlingsbetreuung in dem vorliegenden Zahlenwerk wieder. Die Jugendtreffs sind weiterhin personell und finanziell unzureichend ausgestattet. Für notwendige soziale Leistungen werden keine ausreichenden finanziellen Mittel bereitgestellt. Das Ehrenamt bekommt zu wenig professionelle Unterstützung. Notwendige Investitionen für den weiteren Aufbau der Gesamtschule unterbleiben. Die Stadtteile spielen weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Notwendige Aufgaben werden in die Zukunft verschoben. Armutsprävention spielt keine Rolle. Das Verschieben von Kosten in Schattenhaushalte verstärkt die Abwärtsspirale. Vieles bleibt Stückwerk und Mangelverwaltung. Der Haushalt folgt weiter dem Weg der Selbstbeschränkung auf die Pflichtaufgaben, notwendige freiwillige Aufgaben kommen zu kurz. Er findet sich mit den Gegebenheiten der derzeitigen Finanzierung der Kommunen ab und ist wenig zukunftsweisend. Um es auf den Punkt zu bringen: Dieser Haushalt ist ein Kniefall vor den Sachzwängen ohne Mut und wenig Vision. Wie wir alle im Sommer schmerzhaft erleben mussten, erkennen auch unsere Bürgerinnen und Bürger inzwischen das Verwalten dieses Mangels vor Ort und entscheiden sich deshalb immer weniger für den Gang zur Wahlurne. So führt dieser Sparkurs zu einem von vielen Menschen erfahrbaren Defizit in der öffentlichen Daseinsvorsorge und der demokratischen Entscheidungsfähigkeit der Kommune. Wir Kommunalvertreter müssen also weit über unsere Stadtgrenzen hinaus denken und uns auch über die komplexeren Zusammenhänge Gedanken machen. Sprechen wir dabei eine Wahrheit offen aus: Leistungskürzungen und kommunale Steuererhöhungen sind kein Haushaltskonzept. Eine Kommune ist kein Wirtschaftsunternehmen und auch keine schwäbische Hausfrau. Sie hat anderen Gesetzen zu folgen. Ein Haushalt muss sich an die Bedürfnisse der Menschen anpassen und nicht an den Forderungen der Haushaltsdisziplin. Dieser Haushaltsentwurf versucht aber auch weiterhin den Weg der Kürzungen und Einsparungen im Jugend-, Sport-, Sozial- und Personalbereich zu gehen und offenbart dabei nur ein geringes Maß an sozialer Verantwortung. Wenn dieser Weg ein erfolgreicher wäre, hätten wir inzwischen schon längst einen nachhaltigen Haushalt. Ja, auch einige von Ihnen beklagen leise die schlechte Finanzausstattung unserer Stadt. Aber klagen allein reicht nicht. Wir appellieren daher an alle Ratsvertreter auf ihre schwarz – rot- grünen Kollegen in den Parlamenten in Bund und Land Druck auszuüben, um die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen zu beenden und die Einnahmeseite zu stärken. Warum sollten wir also diesem Haushalt zustimmen? Wir sind als Linke nicht gewählt worden, um massenhaft Stellen abzubauen, denn weniger Personal bedeutet nicht weniger Arbeit. Wir sind als Linke nicht gewählt worden, um die Attraktivität und die Lebensqualität in unserer Stadt zu verschlechtern. Wir sind nicht gewählt worden, um soziale Schieflagen fortzuschreiben. Wir sind auch nicht gewählt worden um durch Steuererhöhungen, kinderreiche Familien, Mieter oder einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Als Linke sind wir gewählt worden um die Finger möglichst oft in die Wunden der Ratsmehrheit zu legen. Wir sind als soziales Korrektiv und als ihr schlechtes Gewissen in den Rat gewählt worden. Als solches bewerten wir den vorliegenden Entwurf als einen Haushalt, der weder sozial gerecht noch wirtschaftlich vernünftig ist. Zum Schluss noch 2 Feststellungen: Nur Reiche können sich eine arme Stadt leisten! Alle anderen sind auf die Leistungen angewiesen, die im Zuge der Haushaltsbeschränkung als erste geopfert werden. In diesem Sinne lehnen wir den Haushalt ab!

 

Schulwegsicherung an der Wilhelmsstraße

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beschließt, die Geschwindigkeit auf der Wilhelmstraße auf dem Streckenabschnitt von der Einmündung Brückstraße bis zur Balver Straße auf Tempo 30 zu reduzieren und bittet die Verwaltung die Möglichkeit der Einrichtung eines zusätzlichen Zebrastreifens auf der Wilhelmstraße in Höhe der Bushaltestelle zu prüfen.

Begründung: Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat im Jahr 2005 das Konzept „flächenhafte Verkehrsberuhigung – Tempo 30 Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche“ in Menden beschlossen.Die Voraussetzung für diesen Beschluss war nach der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften die Definition eines innerstädtischen Vorfahrtsstraßennetzes, um ein leistungsfähiges Grundnetz zu sichern. Neben den klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sind auch solche Gemeindestraßen in das Vorfahrtsstraßennetz einbezogen worden, die wichtige Verkehrsfunktionen erfüllen. Diese Funktion spiegelt sich neben der Lage im Gesamtnetz auch in den Verkehrsmengen wieder. In diesem Vorfahrtsstraßennetzbildet Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit. Seit dem Jahr 2005 gehört auch die Wilhelmstraße als verkehrswichtige Gemeindestraße zu diesem kommunalen Vorfahrstraßennetz.Damit erfüllt die Wilhelmstraße zunächst nicht die Voraussetzungen für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30.Hauptverkehrsstraßen dürfen nicht in „Tempo 30 Zonen“ einbezogen werden. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt aber ausdrücklich Stecken bezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen, wenn an den entsprechenden Straßen sensible Nutzungen (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, große Spielplätze, u.a.) vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung erfüllt und ist die Möglichkeit der Einrichtung einer „Tempo 30 Zone“ nicht möglich, kann auch die Höchstgeschwindigkeit auf dem entsprechenden Straßenabschnitt durch Aufstellen des Zeichens 274-53 (Höchstgeschwindigkeit 30) begrenzt werden.Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden in der ehemaligen Rodenbergschule an der Wilhelmstraße 4 11 Klassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 mit insgesamt 310 Schülern des Gymnasiums der Stadt Menden beschult. Da die Wilhelmstraße als Teil des Vorfahrtsstraßennetzes erhöhte Verkehrsmengen aufnimmt und sich durch das An- und Abfahren der Schüler das Verkehrsaufkommen weiter erhöhen wird, sollte aus Gründen der Schulwegsicherung die Geschwindigkeit auf diesem Teilabschnitt auf Tempo 30 begrenzt werden.Zudem befindet sich an der Wilhelmstraße die Seniorenwohnanlage Twiete der GBS, deren Bewohner aufgrund ihrer zum Teil eingeschränkten Mobilität besonders schutzbedürftig sind. Neben vielen Schülern benutzen auch viele Bewohner der Seniorenwohnanlage zur An- und Abfahrt in die Wilhelmstraße den Bus. Da es unrealistisch ist anzunehmen, dass alle Schüler und Senioren zum Überqueren der Straße die Lichtzeichenanlage an der Einmündung zur Balver Straße nehmen werden, erscheint es sinnvoll in Höhe der Bushaltestelle Twiete eine zusätzliche Überquerungshilfe in Form eines Zebrastreifens einzurich

 

 

 

 

 

 

 

kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Rat der Stadt Menden / Der Ausschuss für Öffentliche Sicherheit und Ordnung beschließt, das gebührenfreie Parken von Elektrofahrzeugen, nach Maßgabe des Elektromobilitätsgesetzes für das Gebiet der Stadt Menden einzuführen.

Begründung: Im März 2013 hat DIE LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Menden gestellt, Fahrzeugen mit besonders geringen CO2 Emissionen kostenloses Parken im Stadtgebiet zu ermöglichen. Zu diesen Fahrzeugen gehören insbesondere auch Elektroautomobile. Ziel dieses Antrages war, das Bemühen der Europäischen Union um einen dauerhafte Reduzierung des CO2 Ausstoßes zu unterstützen und eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Weitere positive Effekte einer Parkgebührenbefreiung sind der Imagegewinn durch erlaubnisorientiertes Handeln und die Unterstützung einer innovativen Zukunftstechnologie. Zudem würde die Stadt Menden eine Vorreiterfunktion auf dem Gebiet der Förderung von umweltfreundlicher Mobilität übernehmen. Der Antrag wurde vom Rat der Stadt Menden angenommen und in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung verwiesen. Er konnte aber leider nicht in die politische Beratung eingebracht werden, da das Landesministerium Einwendungen aufgrund des Gleichheitsprinzips vorgetragen hatte und über die Bezirksregierung Arnsberg ein Veto für die Einführung des gebührenfreien Parkens in verschiedenen Kommunen eingelegt hat. Inzwischen ist aber seit dem 5. Juni 2015 das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz, EmoG) in Kraft getreten. Diese neue Gesetzgebung ermöglicht es nun den Kommunen, u.a. das gebührenfreie Parken von Elektrofahrzeugen und damit Anreize für den Kauf und den Einsatz von Elektrofahrzeugen zu ermöglichen. Das gebührenfreie Parken von Elektroautomobile ist darüber hinaus Bestandteil des Bemühens der Stadt Menden die Infrastruktur für klimafreundliche Fahrzeuge im Rahmen des vom Rat beschlossen integrierten Klimaschutzkonzeptes auszubauen, ergänzt verschiedene Anträge aus dem politischen Bereich zur Förderung der Elektromobilität und unterstützt die Bemühungen der Stadtwerke Menden beim Aufbau einer elektrofahrzeugfreundlichen Infrastruktur.

Vermeidung von Energiesperren

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Menden beantragt das Thema „Vermeidung von Energiesperren“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu setzen.

Begründung: Aufgrund steigender Bezugskosten erhöhen viele Energieversorger ihre Strom- und Gaspreise. Auch die Stadtwerke Menden haben ihre Preise für Strom Anfang 2015 erneut erhöht. Dadurch steigen die Belastungen für Privathaushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere von Bürgerinnen und Bürger, die im ALG 2 Bezug stehen oder in vergleichbaren Lebensverhältnissen leben überproportional. Infolge offener Rechnungen kommt es daher auch in Menden wieder vermehrt zu Sperrungen von Strom-, Gas- und Wasserlieferungen. Die sozialen Folgen von Energiesperren für die Betroffenen, insbesondere in den Wintermonaten sind teilweise verheerend und hinlänglich bekannt. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Menden konnte dieser unserer Fraktion bestätigen, dass es in den vergangenen Jahren wieder vermehrt zu Energiesperren in einer Größenordnung bis 400 Haushalte gekommen ist. Trotz einiger Bemühungen von Seiten der Stadtwerke, u.a. der finanziellen Unterstützung von ortsansässigen Schuldnerberatungen ist dieses Problem weiterhin ungelöst. Daher muss es das politische Ziel aller Verantwortliche sein, nach Lösungen zu suchen, um Energiesperren möglichst zu verhindern und ein praktikables Konzept für Menden zu installieren, das den betroffenen Bürgerinnen und Bürger Hilfestellungen gibt, ohne sie zu entmündigen und sie aus ihrer Verantwortung zu entlassen.

In diesem Zusammenhang stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Menden folgenden Antrag: Die Stadtwerke werden gebeten, dem Sozialausschuss einen statistischen Überblick über Anzahl und Umfang von Energiesperren und Sperrandrohungen in der Stadt Menden in den Jahren 2013 und 2014 zu geben und das zur Zeit praktizierte Mahn- und Sperrverfahren zu erläutern.  Darüber hinaus beauftragt der Sozialausschuss die Verwaltung, mit Vertretern der Stadtwerke Menden, Vertretern der Sozialbehörden der Stadt Menden, den zuständigen Vertretern des Jobcenters für die Stadt Menden und den Trägern von Schuldnerberatern in Menden in Kontakt zu treten und gemeinsam ein Konzept zum Vermeidung von Energiesperren in Menden für schutzbedürftige Kunden zu entwickeln und zu installieren.

Begründung: Für die Bezieherinnen und Bezieher von SGB II und SGB XII bietet sich dabei das Saarbrücker 4 Punkte Modell als Diskussionsgrundlage für einen Lösungsansatz an. Dieses Konzept bietet die Möglichkeit ohne großen finanziellen Mehraufwand, Energiesperren vorzubeugen, indem eine enge Zusammenarbeit zwischen Energieanbietern und Sozialbehörden bereits vor einer drohenden Energiesperre einsetzt. Um den Ausschussmitgliedern einen kurzen Einblick in das Modell zu geben, soll es an dieser Stelle kurz skizziert werden. Das vollständige Konzept ist auf der Homepage der Stadt Saarbrücken nachzulesen Punkt 1: Der Sozialleistungsempfänger gibt dem Grundversorger die Einwilligung zum Datenaustausch zwischen dem Grundversorger und dem zuständigen Jobcenter und den Sozialbehörden. Dadurch kann der Grundversorger Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen. Das Jobcenter kann dann zeitnah reagieren und versuchen, die Zahlung von Außenständen zu ermöglichen und so die Sperrung verhindern. Die entsprechenden Instrumente dazu sind dabei u.a. Darlehen, Stundungsanträge, Abschlagszahlungen, Schuldnerberatung. Punkt 2: Der Grundversorger teilt dem Kunden in der Zahlungsaufforderung die Hilfemöglichkeiten des zuständigen Jobcenters und weiteren Beratungseinrichtungen (zum Beispiel Schuldnerberatungen) mit. Punkt 3: Mögliche Stromsperren erfolgen nur von montags bis donnerstags, damit vermieden wird, dass Kunden am Wochenende keinen Strom haben. Punkt 4: Der Grundversorger verpflichtet sich, mit gezielten Maßnahmen (zum Beispiel gezielte Energieberatung) auflaufende Zahlungsrückstände möglichst gering zu halten, bevor die erste Mahnung ergeht, damit sie zeitnah wieder ausgeglichen werden.

 

kostenloser Bücherausweis

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Kulturausschuss beschließt, dass jeder Mendener Erstklässlerin und jedem Mendener Erstklässler zum Schulstart für die Dauer ihrer Grundschulzeit ein kostenloser Benutzerausweis der Mendener Dorte Hilleke Bücherei übereicht wird. Die Gebührenordnung ist gegebenenfalls entsprechend zu überarbeiten.

Begründung: Bei Kindern lässt sich die Begeisterung fürs Lesen wecken und fördern, wenn sie Zugang zu möglichst vielen interessanten, lustigen und spannenden Büchern haben. Die Fraktion DIE LINKE beantragt daher, dass allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern ein kostenloser Büchereiausweis in die Schultüte gelegt wird. Gleichzeitig kann die Dorte Hilleke Bücherei damit auch ältere Geschwisterkinder und deren Eltern als neue Interessentinnen und Interessenten für ihr Angebot gewinnen.Die flächendeckende Verteilung der Büchereiausweise führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit, da die kulturelle Teilhabe von ärmeren Bevölkerungsschichten am öffentlichen Leben gefördert wird. So wird mit einfachen Mitteln und ohne Kosten ein wertvoller Beitrag zur kulturellen Bildung geleistet.

Konzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Stadt Menden setzt ihre Bemühungen für eine Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen verstärkt fort und entwickelt ein nachhaltiges Konzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Privatwohnungen und in dezentrale Standorte von Übergangsheimen mit Begründung und Kostenvoranschläge. Das Konzept ist dem Sozialausschuss im Frühjahr 2015 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Notwendige und sinnvolle Teilmaßnahmen können schon vorher von der Verwaltung sukzessive umgesetzt werden.

Begründung: Wie alle Kommunen in Nordrhein Westfalen muss sich auch die Stadt Menden darauf einstellen, dass aufgrund geltender Vereinbarungen wieder mehr Flüchtlinge als in den letzten Jahren aufgenommen werden müssen. Die Enge der Übergangsheime, in denen die Flüchtlinge aus den unterschiedlichsten Ländern und Kulturen zusammen leben müssen, ist für viele, oft traumatisierte Menschen sehr belastend und konfliktträchtig. Viele, die längere Zeit in einem Übergangsheim leben, erleben ihre Unterbringung als Ausgrenzung und Stigma. Deshalb ist es nicht nur aus humanitären Gründen notwendig und sinnvoll, möglichst viele Flüchtlinge in Privatwohnungen unterzubringen.Die in der letzten Zeit überregional diskutierten Vorfälle in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, sollten uns auch über die reine Unterbringungsfrage hinaus dazu veranlassen, ein positives Klima des Willkommens in der Bevölkerung zu unterstützen und zu stärken. Menden sollte den heimatlos gewordene Menschen ein Ort des Angenommenseins und positiver sozialer Begegnungen anbieten. Dabei ist zu prüfen, inwieweit die Zahl der Flüchtlingsbetreuer erhöht werden muss und wie Flüchtlinge in die angestrebte Willkommenskultur unserer Stadt integriert werden könne

Einführung einer Wettbürosteuer

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Rat der Stadt Menden beschließt die Einführung einer sogenannten Wettbürosteuer und beauftragt die Verwaltung diesen Beschluss umzusetzen.

Begründung: Das NRW-Innenministerium hat der Stadt Hagen die Erhebung einer sogenannten Wettbürosteuer genehmigt. Andere Kommunen, u.a. die Stadt Mühlheim wollen jetzt nachziehen.Mit der Einführung dieser Steuer soll eine Lenkungswirkung entfaltet und ein ordnungspolitischer Einfluss auf die Entwicklung unserer Stadt genommen werden.Sie soll das Glücksspiel weiter eindämmen und die Gefahr der Verbreitung einer möglichen Spielsucht vorbeugen. Zudem beugt sie aus städtebaulicher Sicht Trading Down Effekten vor. Der Maßstab, an dem sich die Steuer ausrichtet, ist die Fläche der einzelnen Wettbüros. Reine Annahmestellen für Wettscheine können hingegen nicht besteuert werden.Die Einführung dieser Steuer kann mit einem vergleichsweise sehr geringen Aufwand betrieben werden, da kaum Personalkapazitäten benötigt werden. Legt man den Maßstab der Stadt Hagen zugrunde (200 € je angefangener 20 qm pro Monat) kann durch die Einführung dieser Steuer mit steuerlichen Mehreinnahmen von geschätzt 20.000 € pro Jahr gerechnet werden, die zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden können.

Alterantive Beschlussvorschläge in Verwaltungsvorlagen

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung in Zukunft in den Rats- und Ausschussvorlagen mehrere alternative Beschlussvorschläge ausweist, abweichende Lösungs- und Entscheidungsmöglichkeiten darstellt und die entsprechenden Kosten dazu kalkuliert. Außerdem soll die Verwaltung kurz begründen, wieso sie einen bestimmten Beschlussvorschlag und nicht eine der Alternativen favorisiert. Ist keine Alternative darstellbar, so ist dies zu begründen.

Begründung: Bei der Betrachtung aller Verwaltungsvorlagen des Rates und der Ausschüsse sind nur in ganz wenigen Ausnahmen mehrere alternative Beschlussvorlagen dargestellt. Die Frage nach möglichen Alternativen zu den dargelegten Beschlussempfehlungen wird dabei in der Regel nicht angesprochen. Erfahrungen mit politisch strittigen Themen haben aber gezeigt, dass die Darstellung von Alternativen durch die Verwaltung bedeutsam für den politischen Diskurs ist. Der Wissensvorsprung der Verwaltung wird damit abgebaut und der Rat erhält mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Handeln der Verwaltung. Die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse erhalten dadurch mehr Informationen, um das Für und Wider einer Entscheidung besser zu überblicken und abzuwägen.

 

Fortschreibung des Sozialberichts

Thomas Thiesmann, DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Rat der Stadt Menden beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung des Sozialberichtes unter besonderer Berücksichtigung der Verbreitung der Armut in Menden.

Begründung: In Nordrhein Westfalen leben zurzeit ca. 2,6 Millionen Menschen in Einkommensarmut. Rund 800.000 Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Zahl der sogenannten Armutsquartiere wächst und verfestigt sich. Untersuchungen der Universität Köln und der Hans Böckler Stiftung sprechen in diesem Zusammenhang schon von „gespaltenen Städten“. Städte und Gemeinden nehmen im Kampf gegen diese wachsende Armut eine Schlüsselrolle ein, da sie das Problem der wachsenden Polarisierung bekämpfen müssen.Auch in Menden ist die Armut von Menschen in bestimmten Lebenslagen inzwischen trauriger Alltag. Dieser komplexe Sachverhalt reicht von den Auswirkungen der Hartz IV Reformen über den geringen finanziellen Spielraum Alleinerziehenden bis hin zu Armutsrisiken im Alter. Um vor diesem Hintergrund soziale (Not)lagen in Menden zu erkennen, Bedarfe und Handlungsstrategien festzustellen und zu entwickeln, sowie soziale Angebote und Dienstleistungen für die einzelnen Bevölkerungsgruppen zu planen und bereitzustellen, ist es notwendig, die entsprechenden Informationen über eine regelmäßige Sozialberichterstattung zu gewinnen.Eine kommunale Armutsberichterstattung ist inzwischen aufgrund der zunehmenden Bedeutung der gesellschaftlichen Armutsentwicklung in vielen Kommunen üblich. Durch das Erstellen von belastbarem Datenmaterial zur bestehenden Sozialstruktur und ihrer sozialräumlichen Ausprägung wird eine soziale Stadtentwicklung auf eine solide Basis gestellt. Fehlentwicklungen werden frühzeitig erkannt und den politischen Gremien werden Entscheidungshilfen zur Gegensteuerung geliefert.Der Fachbereich Jugend und Soziales legte erstmals 2002 differenzierte Sozialraumanalysen für die Stadt Menden vor. Daraus entstand 2010 ein erster Sozialbericht unter besonderer Berücksichtigung der Verbreitung von Armut, der schließlich Bestandteil des bis heute nicht beschlossenen Kinder- und Jugendförderplans wurde.Dieser Bericht ist aufgrund der inzwischen fortgeschrittenen demographischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Stadt überholt und bedarf einer intensiven Fortschreibung. Neben den sozialökonomischen und demographischen Rahmenbedingungen soll er unter anderem Informationen über das Leben an der Armutsgrenze und die Dimensionen von verschiedenen Lebens(not)lagen in Menden beschreiben. Des Weiteren sollte er eine Darstellung von Aktivitäten zur Vermeidung des Armutsrisikos und der Unterstützung von Betroffenen sowie Handlungsempfehlungen für die politischen Gremien umfassen. Zukünftig sollte der Armutsbericht regelmäßig im Turnus von 2 Jahren fortgeschrieben werden.

Denkmalschutz für Don Quijote

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens gemäß Denkmalschutzgesetz mit dem Ziel das Hausmann Mosaiks „Don Quijote" in die Denkmalliste der Stadt Menden einzutragen.

Begründung: Nachdem ein Antrag auf Anerkennung als Denkmal und Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Menden von der oberen Denkmalbehörde abgelehnt worden ist, weil das hier benannte Mosaik durch Bauarbeiten erheblich beschädigt wurde, ist dieses für Menden herausragende Kunstwerk inzwischen durch eine private Initiative und mit Spendengeldern zahlreicher Mendener Bürgerinnen und Bürger und verschiedenen Organisationen erfolgreich restauriert worden. Der neue Standort des Mosaiks ist nun das neue Rathaus der Stadt. Damit liegen nun die Voraussetzungen vor, die Denkmalwürdigkeit des Mosaiks erneut zu überprüfen und eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt zu befürworten.

Weiterführung der Schulsozialarbeit

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

 

Der Rat beschließt, die Schulsozialarbeit über das Jahr 2014 hinaus weiterzuführen und stellt die notwendigen finanziellen Mittel im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung. Darüber hinaus appelliert der Rat der Stadt Menden an Bund und Land, sich zur Schulsozialarbeit zu bekennen und die finanziellen Voraussetzungen für eine dauerhafte Fortsetzung zu schaffen.

Begründung: Schulsozialarbeit wird seit 2011 in unserer Stadt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund gefördert. Die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel laufen 2014 aus. Mit einer Anschlussregelung ist zurzeit nicht zu rechnen, ebenso sind keine Initiativen zur Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit auf Länderebene erkennbar. Wie aus mehreren Sachstandsberichten der Verwaltung erkennbar, hat sich die seit 2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durchgeführte Schulsozialarbeit in Menden inzwischen zu einem wirkungsvollen Instrument zur optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche etabliert. Es bestehen keine Zweifel an der Notwendigkeit und Wirksamkeit von zusätzlicher Schulsozialarbeit. Es sind Strukturen entstanden und zahlreiche Erfolge sichtbar. Mit Blick auf die bisherigen und auch zukünftig zu erwarteten guten Ergebnisse dieser Arbeit ist eine Fortsetzung nicht nur wünschenswert, sondern geradezu notwendig. Ich beantrage daher, dass der Rat die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Doppelhaushalt 2014/2015 bereitstellt, und die erfolgreiche Schulsozialarbeit fortsetzt. Gleichzeitig beantrage ich eine Resolution des Rates an die politisch Verantwortlichen in Land und Bund möglichst kurzfristig für eine Anschlussregelung zu sorgen. Da es sich bei der Schulsozialarbeit nicht um eine Pflichtaufgabe handelt und die Stadt Menden unter das Stärkungspaktgesetz des Landes fällt, sind die zusätzlich bereitgestellten Mittel an anderer Stelle im Haushalt zu kompensieren. Da auch die einheimische Wirtschaft von gut ausgebildeten Jugendlichen als zukünftige kompetente Arbeitskräfte profitiert, schlage ich als Kompensation eine geringfügige Erhöhung der Gewerbesteuer ab 2015 vor.

 

Barrierefreie städtische Gebäude

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Die Verwaltung der Stadt Menden wird beauftragt, festzustellen, welche städtischen Gebäude und Gebäude von städtischen Eigenbetrieben und Gesellschaften nach DIN Norm 18040-1 nicht barrierefrei sind und welche diesbezüglichen Mängel sie aufweisen. Bereits existierende Auflistungen werden in diesem Sinne überarbeitet und aktualisiert. Im Zuge der Feststellung der Mängel wird die Verwaltung beauftragt, eine Aufstellung der Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen zu ermitteln. Die erfolgte Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für ein Programm für die Schaffung einer Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden unserer Stadt und wird den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung: Personen mit Handicap, insbesondere Menschen in Rollstühlen, Sehbehinderte und Gehörlose haben zuweilen Schwierigkeiten in öffentliche Gebäude der Stadt und seiner Eigenbetriebe zu gelangen und sich in ihnen zu bewegen. Damit ist ein uneingeschränkter Zugang nicht immer gewährleistet, zementiert die nach wie vor gegebenen Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen und steht im Widerspruch zur geltenden UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Handicaps unentbehrlich, sondern ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft ein allgemeines Qualitätsmerkmal für unsere Stadt. Dabei sind die Erkenntnisse der Untersuchung einer studentischen Arbeitsgruppe der TU Dortmund aus dem Jahre 2011 zur Barrierefreiheit von Schulen und Verwaltungseinrichtungen in der Stadt Menden zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Die Ergebnisse sind der Stadt Menden am 12. Dezember 2011 übergeben worden. Diese Materialen sind allerdings bis heute den politischen Entscheidungsträgern nicht zur Verfügung gestellt und daher im politischen Raum nicht diskutiert worden. Dieser Antrag versteht sich auch als einen Beitrag, den eingeleiteten Inklusionsprozess in unserer Stadt zu unterstützen und liefert einen wichtigen Beitrag für die Arbeit der Arbeitsgruppen zum Stadtprogramm 2025.

 

kostenlose Grillplätze

Thomas Thiesmann DIE LINKE. Stadtverband Menden

Die Verwaltung wird mit einer Überprüfung beauftragt, ob es im Stadtgebiet potentielle Flächen gibt, die als Flächen für freie und kostenlose Grillplätze zur Verfügung stehen könnten. Die Überprüfung wird als Vorlage den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung: Der Rat der Stadt Menden hat dem Förderverein Freizeitzentrum Biebertal e. V. durch einen Nutzungsüberlassungsvertrag das Freizeitzentrum Biebertal zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen. Im Rahmen der aktuellen Fassung des Vertrages hat der Förderverein inzwischen von seinem Recht Gebrauch gemacht, das bisher erlaubte freie und kostenlose Grillen auf allen Flächen des Freizeitzentrums mit Ausnahme der Grillhütte zu untersagen. Damit gibt es keine öffentliche Fläche im Stadtgebiet mehr, auf der ein kostenloses und freies Grillen offiziell erlaubt ist. Es ist daher zu befürchten, dass sich das in den Sommermonaten in unserer Bevölkerung beliebte Freizeitvergnügen des Grillen unkontrolliert auf andere Flächen im Stadtgebiet verlagern könnte und dort zu Nutzungskonflikten, Bürgerprotesten und Unannehmlichkeiten führen wird. Es erscheint deshalb sinnvoll, das Stadtgebiet nach geeigneten Flächen zu überprüfen, auf denen ein kostenloses und freies Grillen möglich ist. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Radwegesystems wären solche Flächen auch eine positive Ergänzung einer erfolgreichen Tourismusförderu

kostenloses Parken für Fahrzeuge mit geringen CO2 Emissonen

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Rat/Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung beschließt, dass Fahrzeuge mit besonders geringen CO2-Emissionen zukünftig von Parkgebühren auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der Stadt Menden auf Antrag befreit werden.

Begründung: Die durch den Straßenverkehr verursachten CO2-Emissionen machen einen hohen Anteil an den gesamten städtischen Emissionen aus. Neue Fahrzeugtechnologien und innovative Fortbewegungsarten werden in Zukunft wichtige Beiträge zur umweltschonenden Mobilität und zum Klimaschutz leisten. Diese Tatsache muss zukünftig im Rahmen des noch zu entwickelnden Klimaschutzkonzeptes und zur Verbesserung der Luftqualität in unserer Stadt einen höheren Stellenwert erhalten. Mit der Befreiung CO2-armer Fahrzeuge von der Parkgebühr auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen im Stadtgebiet wird das Bemühen der Europäischen Union um eine dauerhafte Reduzierung des CO2 Ausstoßes von Kraftfahrzeugen unterstützt und zum anderen eine Verbesserung der Luftqualität im Gebiet der Stadt Menden erreicht. Unter CO2-Emission arme Fahrzeuge sollen hier Fahrzeuge verstanden werden, deren CO2 Ausstoß technikneutral unter 100 Gramm pro Kilometer liegen. Darunter fallen nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern auch innovative PKW mit Hybrid- und Verbrennungsmotoren. Die Besitzer entsprechender Fahrzeuge sollen hierzu nach dem Vorbild der Stadt Arnsberg bei Vorlage des KFZ Scheins einen kostenlosen Ausweis bei der Stadtverwaltung beantragen können. Die Stadt Menden leistet damit einen wichtigen Beitrag zum zukünftigen städtischen Klimaschutzkonzept und wäre zusammen mit der Stadt Arnsberg einer der Pioniere auf Bundesgebiet in diesem Bereich.

 

Entzung der Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler und Paul von Hindenburg

Thomas Thiesmann DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Rat der Stadt Menden beschließt die Aberkennung der Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler und Paul von Hindenburg und den Entzug des Ehrenringes von Erich Bärenfänger

Begründung: Der Titel Ehrenbürger ist die höchste von der Stadt Menden vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl ihrer Bürger oder das Ansehen der Stadt verdient gemacht hat. Die Ernennung oder die Aberkennung ist im § 34, Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geregelt. Demnach bedarf es für eine Verleihung oder Aberkennung eines Ehrentitels der Zwei Drittel Mehrheit des Rates. Die Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen. Die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft nach dem Tod eines Bürgers posthum ist aber ebenso gängige Praxis, wie deren Entziehung nach dem Tod des Ehrenbürgers. Wie aus der Anlage 3 des Protokolls der Ratssitzung vom 19.März 2013 hervorgeht, hat die Stadt Menden nach der Machtergreifung im Jahre 1933 führende nationale und regionale Vertreter der NSDAP durch Ehrenbürgerschaften oder Straßennamen geehrt. So hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Menden am 13.05.1933 aus Anlass des 10 Jährigen Bestehens der NSDAP Ortsgruppe Menden trotz fehlendem Ortsbezuges dem damaligen Reichskanzler Adolf Hitler und dem damaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. Ferner wurde dem überzeugten Nationalsozialisten und Wehrmachtsoffizier Erich Bärenfänger am 04.03.1944 der goldene Ehrenring der Stadt verliehen. Viele Kommunen haben nach dem zweiten Weltkrieg solche Entscheidungen wieder korrigiert. Einzelne Kommunen, darunter auch die Stadt Menden haben aber bis heute diese Entscheidungen noch nicht rückgängig gemacht. Zur Bewahrung der Bedeutung und des Ansehens des Ehrenbürgerrechts in unserer Stadt ist es notwendig, dass sich der Rat der Stadt Menden ausdrücklich von den damaligen Entscheidungen distanziert sowie Adolf Hitler und Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft und Erich Bärenfänger den Ehrenring der Stadt entzieht. Die Stadt Menden setzt damit genau 80 Jahre nach der Verleihung dieser Ehrenbürgerschaften auch ein symbolisches Zeichen gegen zunehmenden Antisemitismus, Rassismus und rechtes Gedankengut.

Bestandsgarantie für alle Grundschulen

Thomas Thiesmann DIE LINKE. Stadtverband Menden

Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss/ Der Rat der Stadt Menden beschließt eine Bestandsgarantie für alle noch bestehenden Grundschulen in der Stadt Menden bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017. ( Albert-Schweizer Schule (Lahrfeld), St. Michael-Schule (Schwitten), Josefschule (Menden), Anne Frank Schule (Platte Heide), Bodelschwinghschule (Platte Heide), Bischof-von- Ketteler-Schule (Lendringsen), Adolf-Kolping Schule (Hüingsen), Josefschule (Lendringsen), Nikolaus-Groß Schule (Bösperde) Die Bestandsgarantie gilt unter der Voraussetzung, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der Anmeldungen realisiert werden und alle gesetzlichen schulrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Begründung: Der Rat der Stadt Menden hat mit einer CDU/SPD/FDP Ratsmehrheit am 14.9 2010 das Haushaltssicherungskonzept 2010/2011 beschlossen. Dieses HSK sah als Konsequenz aus der Entwicklung der Schülerzahlen die Erschließung von Konsolidierungspotentialen im Bereich der Schulträgeraufgaben von 1.350.000 € ab dem Jahr 2014 und die Schließung von 3 bis 5 Grundschulen bis zum Jahr 2015 vor. Diese Vorgaben fanden dann Eingang in den von der Bezirksregierung am 10.05.2012 genehmigten Haushaltssanierungsplan 2012 und in den am 06.11.2012 beschlossenen Haushaltssanierungsplan 2013. Aufgrund der Tatsache, dass für die beabsichtigten Schulschließungen falsche finanzielle Einsparpotentiale ermittelt und kommuniziert wurden, die niemals realisiert werden können und des Engagements und Forderungen von Elterninitiativen zum Erhalt der von den Schließungen betroffenen Grundschulen, die sich aufgrund noch ausreichenden Anmeldezahlen gebildet haben, revidierten CDU und FDP diese Absichtsbeschlüsse des HSK und des HSP teilweise. Die Folge war eine ständige Verunsicherung der Eltern von schulpflichtigen Kindern in unserer Stadt, die letztlich nicht mehr wussten, wie die Neuordnung der Schullandschaft aussehen sollte, welche Schulen zur Schließung anstanden und an welchen Schulen sie ihre Kinder anmelden konnten und wie lange sie diese Schulen besuchen können würden. Um eine erneute Verunsicherung in Zukunft zu vermeiden, den Schulstandort Menden nicht zu demontieren und wieder eine für alle verlässliche mittelfristige Grundschulplanung zu garantieren, erscheint es notwendig für die nächsten Jahre eine verlässliche Bestandsgarantie für alle noch bestehenden Grundschulschulstandorte auszusprechen. Die Neuordnung des Grundschulbereichs ist nach den Schließungen der Albert-Schweizer-Schule (Lendringsen), der Grundschule in Halingen und der Westschule zunächst abgeschlossen. Für die eingeplanten, nun entfallenden Einsparpotentiale (Adolph-Kolping-Schule Hüingsen, 255.000 € und St. Michael-Schule Schwitten, 103.000 €) sind finanzielle Kompensationsmaßnahmen zu finden. Damit wird zusätzlich der Tatsache Rechnung getragen, dass für unsere Stadt die örtliche Bindung an eine wohnungsnahe Grundschule für die städtebauliche und soziale Entwicklung unserer Stadteile von herausragender Wichtigkeit ist. Diese Garantie gilt solange, wie die gesetzlich vorgeschrieben Zahl von Anmeldungen realisiert werden kann und keine schulrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Zinssätze für Dispositionskredite

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Rat der Stadt Menden fordert seine Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden (Herr Hubert Filthaut, Herr Wolfgang Jürgens, Herr Kaus Steinhage), beim Sparkassenvorstand darauf hinzuwirken, dass die Zinsen für einen Dispositionskredit bei den Privatgirokonten ab dem kommenden Geschäftsjahr nicht höher als 5 % über dem Leitsatz der EZB liegen.

Begründung: Insbesondere kleinere Kreditinstitute reichen die billigen Kredite, die sie zurzeit für weniger als 1 Prozent von der EZB bekommen, nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter und passen ihre Kreditzinssätze bei den Dispositionskrediten nicht an die sinkenden Leitzinssätze an. Die Dispositionszinsen liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 15 Prozent. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Möglichkeit von Dispositionskrediten um sich für kurze Zeiträume Liquidität zu schaffen. Hohe Dispositionszinsen sind für viele Menschen aber sehr problematisch, da sie oft etwa durch Arbeitslosigkeit oder niedrige Einkommen immer wieder neu gezwungen werden, kurzlaufende Kredite aufzunehmen. Sie sind dann nicht mehr in der Lage aus dem Dispositionskredit herauszukommen. In vielen Fällen öffnet sich dann eine Spirale wachsender Verschuldung privater Haushalte. Die Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden ist ein öffentliches Kreditinstitut mit einer starken Stellung im Privatkundengeschäft. Ein öffentliches Geldinstitut verfolgt im Gegensatz zu den Universalbanken im Privateigentum ein anderes Geschäftsmodell. Es hat laut Sparkassengesetz in ihrem Handeln auch das öffentliche Wohl zu berücksichtigen. Trotz der anhaltenden Krise im Finanzsektor ist es ertragreich genug, um Beiträge für das Sponsoring von Kultur und Sport aufzubringen. Zum öffentlichen Wohl gehört aber auch das Wohl der einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Da nach § 15 Absatz 6 des Sparkassengesetzes NW die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes nicht weisungsgebunden sind, versteht sich dieser Antrag nicht als eine Weisung, sondern als Aufforderung und Bitte, sich für eine Begrenzung der Dispositionszinsen auf 5 Prozent über dem Leitzins der EZB einzusetzen und damit in ihrem Handeln verstärkt das öffentliche Wohl unserer Stadt zu berücksichtigen.


 

Wiedereinführung der Vermögenssteuer

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Der Rat der Stadt Menden spricht sich eindringlich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer aus und tritt öffentlichkeitswirksam dem Bündnis „Vermögenssteuer Jetzt“ bei. Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer einzusetzen.

Begründung: Reichtum konzentriert sich immer mehr bei einer kleinen Minderheit unserer Gesellschaft. Ein Prozent der erwachsenden Bevölkerung besitzen nach Angaben des DIW inzwischen über ein Drittel des gesamten Nettovermögens. Allein die etwa 500.000 Millionäre - das sind 0,7% der erwachsenen Bevölkerung - besitzen 2400 Milliarden Euro. Dies sind erheblich mehr als die etwa 2000 Milliarden Euro Schulden aller deutschen Kommunen, Länder und des Bundes zusammen. Die Quelle dieses Reichtums ist überwiegend nicht eigene Arbeit, sondern angehäuftes und ererbtes Kapitaleigentum. Die große Mehrheit der Menschen lebt dagegen überwiegend von Arbeits- oder Sozialeinkommen. Ihr Anteil am gesamtwirtschaftlichen Einkommen und Vermögen schrumpft ständig. Die Einkommens- und Vermögensungleichheit und die Armutsrisikoquoten sind in den letzten 30 Jahren in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Die Folge dieser Vermögenskonzentration ist eine zunehmende öffentliche und private Verschuldung und steigende Armut. Gesellschaftliche notwendige Arbeit in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Kultur wird im großen Umfang nicht mehr geleistet. Investitionen in öffentliche Gebäude und Infrastruktur bleiben weit hinter dem Notwendigen zurück. Überall fehlt es an Geld. Die Bundes- und Landespolitik der vergangenen Jahre hat diese Entwicklung durch Liberalisierung und Privatisierung, Abbau sozialer Rechte und öffentlicher Dienste und durch Steuersenkungen zugunsten Reichen und Unternehmen begünstigt. Dabei gibt es realisierbare Alternativen. Eine höhere Besteuerung von Reichtum ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der ökonomischen Vernunft zugleich. Mit mehr sozialem Zusammenhalt und Gerechtigkeit und weniger Ungleichheit leben die Menschen - auch die Wohlhabenden - sicherer, gesünder und glücklicher. Aus ökonomischen Gründen ist die Besteuerung großer Vermögen besonders geeignet zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen. Sie trifft nur solche Steuerpflichtige, die ihre Ausgaben nicht einschränken müssen. Anders als bei der Kürzung öffentlicher Ausgaben oder bei der Erhöhung von Massensteuern werden die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und die Konjunkturentwicklung kaum beeinträchtigt. Insbesondere Eigentümer großer Vermögen müssen daher zur Sanierung der öffentlichen Haushalte besonders herangezogen werden. Daher beantragt DIE LINKE, dass der Rat der Stadt Menden sich eindringlich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ausspricht. Die Erhebung einer Vermögenssteuer ist in Artikel 106 (2) des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Die Vermögenssteuer soll die Steuerkraft der öffentlichen Hand für notwendige Aufgaben und Infrastrukturmaßnahmen stärken. Bis zum Jahre 1997 gab es bereits eine Vermögenssteuer. Sie ist in seiner damaligen Form durch Beschluss des Verfassungsgerichtes im Jahre 1995 allerdings als verfassungswidrig erklärt worden. Grund dafür war aus Sicht des Gerichtes die ungerechtfertigte Besserbehandlung von Immobilien gegenüber anderen Vermögen. Von der damaligen Bundesregierung wurde daraufhin beschlossen bis zu einer Neuregelung mit einer anderen Bewertung von Immobilien die Erhebung der Vermögenssteuer ab 1997 auszusetzen. Diese Situation besteht bis heute. Die Vermögenssteuer ist eine Steuer, die den Bundesländern zusteht. Würde die Vermögenssteuer bundesweit erhoben und auf die Länder verteilt, betrüge der Steueranteil von NRW etwa 20%. Nach Artikel 106 Absatz 7 des Grundgesetzes ist das Land verpflichtet, die Kommunen an den Gemeinschaftssteuern zu beteiligen. Was die Beteiligung der Kommunen an den Landessteuern angeht, so bestimmt die Landesgesetzgebung, wie weit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden zufließt. Derzeit beteiligt das Land die Kommunen nur an der Grunderwerbssteuer, von der vier Siebtel in den Topf des kommunalen Finanzausgleiches (Verbundmasse) kommen. Der Anteil der Kommunen an dieser Verbundmasse beträgt zurzeit 23 %. Es ist unrealistisch, dass das Land die Vermögenssteuer zu 100 % an die Kommunen durchreicht, weil auch NRW Geld für Mehrausgaben etwa bei den Hochschulen oder beim Ausbau von Kindertagesstätten braucht. Geht die Vermögenssteuer aber zu 100% in die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleiches ein und würden die Kommunen analog zur Grunderwerbssteuer daran einen 23% Anteil (Verbundquote) erhalten, so würde sich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen in Zukunft erheblich verbessern. Würde man bundesweit eine Vermögenssteuer von 5 % ab einem Nettovermögen von 1 Million Euro erheben, bedeutet dies bei einem Steueranteil für NRW von ca.20 % (Königsteiner Schlüssel) und einem kommunalen Anteil von 23 % an der Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleiches bei den derzeitigen Rahmenbedingungen und Verteilkriterien des Gemeindefinanzierungsgesetz für die Stadt Menden heruntergerechnet eine jährliche Mehreinnahme von rund 5,7 Millionen Euro!  Neben dem im Antrag erwähnten Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“ gibt es eine Initiative von einigen Bundesländern zur Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, die voraussichtlich in den Bundesrat eingebracht wird. Das Bündnis „Vermögenssteuer jetzt“ ist eine überparteiliche Initiative, die inzwischen über 30.000 Mitgliedern umfasst. Zu den Mitgliedern gehören neben verschiedenen Landkreisen inzwischen u.a. auch die Städte Marburg, Flensburg, Leipzig, Duisburg, Herne, Waltrop und Iserlohn. DIE LINKE  beantragt den Beitritt der Stadt Menden in dieses Bündnis. Die Stadt Menden könnte durch ihren öffentlichkeitswirksamen Beitritt zusammen mit anderen ein wichtiges Signal senden und damit den Zusammenhang zwischen der angespannten Lage der Kommunalfinanzen und der fehlenden Besteuerung großer Vermögen verdeutlichen.


 

Störfallbetriebe in Menden

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Anfrage nach § 17, Absatz 1 und § 25 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Menden an die Verwaltung der Stadt Menden zu Störfallbetrieben in der Stadt Menden mit der Bitte um schriftliche Beantwortung im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen.

Am 15.09.2011 hat der Europäischen Gerichtshofes in einem Urteil bekräftigt, dass nicht nur die Planungsträger, sondern auch die unmittelbar an der Abwicklung von Bauvorhaben beteiligten Baugenehmigungsbehörden zur Einhaltung von angemessenen Abstandsflächen zwischen Betrieben, die unter die Störfallordnung fallen und Bauvorhaben in deren unmittelbaren Umfeld verpflichtet sind. (EuGH, Urteil vom 15.09.2011 – C-53/10 ) Die Einhaltung der Abstände betrifft sowohl Planungen für Gebiete, die überwiegend dem Wohnen dienen, als auch öffentlich genutzte Bereiche, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete, öffentliche genutzte Gebäude und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auch besonders wertvolle und besonders empfindliche Gebiete. Dieses Urteil bedeutet, dass -sofern eine Abwägung nicht bereits in einem Bebauungsplan erfolgt ist- auch auf der Ebene der Baugenehmigung und/oder nach § 34 BauGB eine Abwägung erforderlich wird. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Einhaltung dieser geforderten Abstände zu planerischen Einschränkungen und Konflikten führen wird. Angesichts des noch nicht vergessenen Störfalles bei der Firma WEKA in Iserlohn bitte ich in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie will die Verwaltung das Urteil des EuGh konkret umsetzen?

Gibt es durch das Urteil des EuGh Auswirkungen auf eventuell geplante Bauvorhaben?

Gibt es in Menden Betriebe die unter die Störfallverordnung fallen?

Wenn ja, welche Betriebe fallen unter die Störfallverordnung?

Sind bei diesen Betrieben Abstandsflächen eingehalten?

Gibt es Notfallpläne für eventuelle Störfälle?

Wie werden die im unmittelbaren Umfeld von Störfallbetrieben wohnenden Bürgerinnen und Bürger über die potenziellen Gefahren informiert?

 


 

Haushaltsrede 2012

Thomas Thiesmann, DIE LINKE .Stadtverband Menden

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrter Herr Bürgermeister Der heute zur Abstimmung stehende Haushalt 2013 ist nichts anderes als die Fortschreibung des unausgewogenen und unsozialen Haushaltes 2012. Sowohl der Bürgermeister als auch die ihn tragenden Parteien reden dabei ungeniert vom Sparen und Konsolidieren und meinen dabei doch in Wahrheit nichts anderes, als den Mendenerinnen und Mendener soziale Errungenschaften zu rauben und unsere städtische Infrastruktur Stück für Stück zu zerschlagen. Sie tragen den geplanten Haushaltsausgleich 2016 wie den Stein der Weisen vor sich her, obwohl sie ehrlicherweise zugeben müssten, dass ihnen zur Erreichung ihres Zieles nicht Besseres einfällt, als das Gros der Bürger unserer Stadt drastisch zur Kasse zu bitten. Sie erhöhen Steuern und Gebühren, kürzen unreflektiert massiv beim Personal und verzichten darauf, wie es sich für eine konservative Politik zugunsten des wirtschaftlichen und materiell Stärkeren gehört, mit völlig abwegigen Begründungen höhere Einnahmen dort zu realisieren, wo sie möglich und gerecht wären: etwa bei der Erhöhung des Gewerbesteuersatzes, der Einführung einer Zweitwohnungssteuer oder bei der Verwendung von Gewinnen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für den Haushalt. Dieser sozialpolitische Kahlschlag ist die unmittelbare Folge der zwangsweisen Teilnahme am Stärkungspakt. Mit den jährlich ca. 3,3 Millionen Euro aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen erkennt die Landesregierung zwar endlich an, dass Menden nicht selbst die Schuld an ihrer Finanzmisere trägt. Dass es die Vertreter der hier im Rat sitzenden Parteien von SPD, GRÜNE, CDU und FDP vor allem auf Bundesebene sind, die mit ihrer verfehlten Steuer- und Sozialpolitik, mit immer neuen Steuersenkungen zugunsten reicher Bevölkerungsschichten und Großkonzernen die Kommunen finanziell ausgeblutet haben, darauf hat Die Linke bereits letztes Jahr hingewiesen. Dieser Stärkungspakt und der damit verursachte Haushaltssanierungsplan können uns aber nicht überzeugen, denn diese sogenannte Hilfe zur Selbsthilfe weckt nur Illusionen. Selbst ein ausgeglichener Haushalt ändert noch nichts an den Altschulden und den dafür notwendigen Zinszahlungen und die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich bleibt auch dann, wenn die kalkulierten Einnahmen ausbleiben. Dieser Haushalt ist daher nichts weiter als eine Durchhalteparole, ein selbst gemachter Silberstreif am Horizont, aber kaum eine realistische Option. Denn schon jetzt ist erkennbar, dass viele Maßnahmen des Haushaltssanierungskonzeptes nur auf dem Papier stehen und nicht umgesetzt werden können. So ist zum Beispiel die geplante Einsparung von 500.000 Euro beim Brandschutz vollkommen unrealistisch. Auch die Einsparungen bei Schulschließungen von ca. 2 Millionen Euro sind nicht zu erreichen. Zudem gibt es massive Zuweisungsverluste aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz von 2,3 Millionen Euro. Die massiven Folgen der nationalen und europäischen Finanzkrise für die Kommunen bleiben unberücksichtigt und sind nicht kalkulierbar. Notwendige Kompensationsmaßnahmen und Alternativen für ausbleibende Sparpotentiale fehlen völlig. Dennoch wird von uns erwartet, dass wir die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes einhalten und den Haushaltsausgleich zwingend bis 2016 darstellen sollen.  Das wird dazu führen, dass wir die Gemeindesteuern bis 2016 noch viel höher anheben werden müssen, die Liste der sozialen Einschnitte und Kürzungen noch länger wird, und dass es die Bezieherinnen von kleinen Einkommen und Menschen am unteren Einkommensrand wieder am heftigsten treffen wird. Aus unserer Sicht ist die Hoffnung mit radikalen Einschnitten in das Leistungsangebot und mit massiven Gebühren- und Steuererhöhungen in Zukunft unsere Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen unrealistisch. Was wir stattdessen brauchen, ist ein neuer Blickwinkel: Anstatt uns zu fragen, was sich Menden noch leisten kann, sollten wir uns fragen, was Menden für seine Bürgerinnen und Bürger leisten muss. Leitschnur muss dabei aus linker Perspektive immer die Qualität der Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sein, der Erhalt der Infrastruktur zur Daseinsfürsorge, der Erhalt von Erwerbsarbeit und die soziale Balance. Dieser Haushalt berücksichtigt diese Kriterien nicht. Die Ausdünnung der städtischen Infrastruktur führt zu einem Verlust von urbaner Lebensqualität, die soziale Balance gerät aus dem Gleichgewicht. Wir haben nichts gegen eine seriöse Debatte darüber, an welcher Stelle welches Personal welche Aufgabe erledigen kann und soll und ob nicht bessere Alternativen möglich sind. Aber bitte in der richtigen Reihenfolge: erst die Aufgabenanalyse, dann die Ergebnisse und dann politische Beschlüsse und nicht wie hier praktiziert zuerst Wiederbesetzungssperren, dann Personalabbau und dann mal sehen, was mit dem übrig gebliebenen Personal noch machbar ist. Zudem fehlen Einsparvorschläge bei den politischen Gremien auch in diesem Jahr wieder völlig. Bei der Finanzierung unserer kommunalen Aufgaben müssen wir dann zunächst einsehen, dass öffentliche Verschuldung und wachsender privater Reichtum zwei Seiten derselben Medaille sind. Wenn Bund, Länder und Gemeinden zusammen etwa 2 Billionen Euro Schulden haben und dem gegenüber 4,8 Billionen Euro Geldvermögen stehen, von denen allein 2,2 Billionen Euro im Besitz von Vermögensmillionären sind, kann man sich leicht ausrechnen, dass wir schon bei einer bescheidenen Besteuerung von allen Einkommensmillionären alle Kommunen sanieren könnten. Hier gilt die Feststellung: Nur Reiche können sich arme Kommunen leisten! Deshalb ist eine höhere Vermögensbesteuerung und ein öffentlichen Schuldenschnitt das bessere Sanierungskonzept als der Stärkungspakt. Wenn ein Schuldenschnitt zugunsten von Banken und sogar ganzen Volkswirtschaften systemwichtig, sinnvoll und machbar ist, dann muss er auch für real verschuldete Kommunen gewollt und durchgesetzt werden. So verlockend das Stärkungspaktgesetz auch ist, nötig wäre jetzt ein radikales Gegensteuern der verantwortlichen Parteien selbst. Doch derartige Initiativen für die Revitalisierung und Stabilisierung der Einnahmeseite, damit eine Kommune demokratisch bleibt und seinen Aufgaben gerecht werden kann, sind von den Vertretern der hier im Rat vertretenden Parteien von SPD, CDU, FDP und Grüne nicht erkennbar. Die Linke wird deshalb in Kürze einen Antrag in den Rat einbringen mit dem Ziel, dass sich der Rat der Stadt Menden eindringlich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer einsetzt und öffentlichkeitswirksam dem Bündnis „Vermögenssteuer Jetzt!“ beitritt. Denn ohne wirkliche wirksame Entschuldungshilfen vor allem durch den Bund wird es uns nicht gelingen uns nachhaltig zu entschulden, weil man sich leider eben nicht selbst am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen kann. Konsequenterweise wird Die Linke den heute vorgelegten Haushalt ablehnen.

 

 


 

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Kulturgüter und Denkmalschutz

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2012 mehrheitlich beschlossen, die „ Liste der zu schützenden Kulturgüter in der Stadt Menden (Sauerland)“ zu veröffentlichen. Daher beantrage ich, dass die Verwaltung alle auf der „Kulturgüterliste“ eingetragenen Objekte auf ihren Denkmalwert untersucht, der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen für die Objekte mit Denkmalwert ein Verfahren zur Unterschutzstellung als Denkmal einleitet und Objekte, die keinen Denkmalwert besitzen von dieser Liste streicht.

Begründung: Aus der Vorlage D-8/12/227 ist zu entnehmen, dass die „Kulturgüterliste“ ein Verzeichnis des gegenwärtig noch vorhandenen Kulturgutes in der Stadt Menden ist, anhand dessen erörtert werden muss, was davon auf welche Weise durch Gesetz geschützt werden muss. Diese Liste „ist ein Instrument der Urteilsbildung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Erbe der Vergangenheit.“ Die Kulturgüterliste entfaltet keine Rechtswirkung gegenüber dem Eigentümer. Lediglich wenn den dort aufgeführten Objekten Gefahren drohen, ist die entsprechende Behörde verpflichtet, den Denkmalwert zu überprüfen. Die „Kulturgüterliste“ stammt aus dem Jahr 1980 und ist damit nicht mehr auf einem aktuellen Stand. In der Zwischenzeit könnten sich Umstände entwickelt haben die eine umgehende Überarbeitung der Liste notwendig erscheinen lassen. So ist nicht auszuschließen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die „Kulturgüterliste“ inzwischen nicht mehr gegeben sind oder aber sich Erkenntnisse und Anhaltspunkte verdichtet haben, die die Annahme eines Denkmalwertes bestätigen. Die Überprüfung der Objekte auf ihren Denkmalwert erhöht die Transparenz für die Öffentlichkeit. Alle derzeitigen Eigentümer bekommen Gewissheit, ob sie denkmalwerte Gebäude besitzen und zukünftige Käufer erlangen Klarheit, ob sie Denkmäler erwerben. Zudem wird die durch die Veröffentlichung der Liste erhöhte Gefahr der Zerstörung dieser potentiellen Denkmäler durch von der Öffentlichkeit unbemerkt durchgeführte bauliche Veränderungen entgegengewirkt.

 


 

Transparenz in den Aufsichtsräten

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge werden in Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung umgesetzt, die in der Regel Aktiengesellschaften oder GmbHs sind. In der Stadt Menden trifft dies vor allem auf die Stadtwerke und die WSG zu. Dadurch kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem vom Grundsatz der Öffentlichkeit ausgehenden Kommunalrecht und den Einschränkungen des Gesellschaftsrechtes. Die Geschäftspolitik der Betriebe mit städtischer Beteiligung und die Entscheidungen der Aufsichtsräte sind für die Öffentlichkeit oft nicht transparent, obwohl deren Belange betroffen sind. Auch für die Mitglieder des Rates der Stadt Menden bleiben Vorgänge und Entscheidungen oft undurchsichtig. Wenn die Stadträtinnen und Stadträte ihre Kontrollfunktionen wahrnehmen sollen, müssen sie aber auch einen besseren Einblick in die laufenden Angelegenheiten der Betriebe erhalten. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz und Kontrolle der kommunalen Betriebe. Auch das Informationsfreiheitsgesetz hat zum Ziel, die Transparenz und Akzeptanz behördlichen Handelns zu erhöhen und so das Mitspracherecht und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe zu verbessern. Dieses Ziel wird verfehlt, wenn sich die öffentlichen Stellen darauf zurückziehen, dass sie bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben privatrechtliche Organisations- und Handlungsformen anwenden und deswegen die Transparenz verweigern dürfen. Zu diesem Spannungsverhältnis zwischen der öffentlichen Mitwirkung und der Flucht in das Privatrecht gibt es wegweisende Gerichtsurteile (Verwaltungsgericht Regensburg (Az. RN 3 K 04.1408 )und Bundesgerichtshof (Az. III ZR 294/04)), die zu Gunsten der Transparenz entschieden haben. In den Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 07.08.2012 wird zudem bekräftigt, dass die Vertreter der Gemeindevertretungen den Rat fortlaufend über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu unterrichten haben. Daher beantrage ich, die Verwaltung zu beauftragen, eine rechtliche Stellungnahme über die Weite und die Umsetzbarkeit des Auskunftsrechtes des Rates in Bezug auf Angelegenheiten städtischer Unternehmen abzugeben und zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten ein Verfahren für mehr Transparenz der Tätigkeiten und Entscheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln und dem Rat der Stadt Menden zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind folgende Überlegungen zu berücksichtigen: Beschränkung der Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder auf Tagesordnungspunkte, die zwingend zum Wohl der Gesellschaft der Verschwiegenheit bedürfen. Regelmäßige Informations- und Berichtspflichten der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Stadtrat, Trennung von Aufsichtsratssitzungen in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil,  Offenlegung von Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vor wichtigen Entscheidungen im Stadtrat, Informationen über die Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen an die örtliche Presse, Offenlegung der Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder in den jährlichen Beteiligungsberichten der Stadt

 

 


 

Vergabe von öffentlichen Aufträgen

DIE LINKE. Stadtverband Menden

DIE LINKE beantragt die Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Begründung: Die Stadt Menden hat als Nachfrager von Waren, Bau- und Dienstleistungen erheblichen Einfluss auf das regionale Wirtschaftsleben. Ihre Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen sind wirtschaftliche Instrumente, mit denen zielgerichtet Entwicklungen vor Ort beeinflusst werden können. Der Landtag des Landes Nordrhein Westfalen hat am 21. Dezember 2011 das Gesetz über Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG) beschlossen. Das neue Gesetz ist am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es, unter anderem durch den Einsatz von Arbeitskräften zu sozialverträglichen Arbeitsbedingungen einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und durch Berücksichtigung qualitativer Anforderungen hochwertige, nachhaltige und gemeinwohlorientierte Leistungen für die öffentliche Hand zu generieren. Dies bedeutet, dass die Stadt Menden zukünftig nicht nur für die wirtschaftliche Beschaffung von Leistungen durch die Fachdienststellen, sondern auch für die Zahlung von Tarif-, bzw. Mindestlöhnen durch die Auftragnehmer, die Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Frauenförderung und weiterer sozialer Kriterien verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang beantrage ich, dass die Stadtverwaltung im nächsten Haupt- und Finanzausschuss ausführlich die rechtlichen Grundlagen der Vergaben bei öffentlichen Aufträgen darlegt und die Frage beantwortet, welche konkreten Veränderungen im Vergabeverfahren sich aus der Umsetzung des neuen TVgG ergeben. Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen wie sie die in Kraft getretenen Gesetzesvorgaben umsetzen und kontrollieren will. Dabei sollen auch die Möglichkeiten vorgestellt werden, die der Rat und die Verwaltung der Stadt Menden im Vergabeverfahren haben, Einfluss auf bestimmte soziale und ökologische Standards nehmen zu können.

 

 


 

Verzicht auf Bußgelder beim Personalausweis

DIE LINK. Stadtverband Menden

DIE LINKE beantragt den Verzicht auf Verwarnungsverfahren und Bußgelder bei der verspäteten Beantragung eines Bundespersonalausweises und die Prüfung der Möglichkeit von Ratenzahlungen der Gebühren für Personen mit niedrigen Einkommen

Begründung: Mit Drucksache M-8/12/037 informierte die Verwaltung über das Verwarnungsverfahren bei verspäteter Beantragung eines Bundespersonalausweises. Demnach besitzen zum Stichtag aktuell über 1450 ausweispflichtige Einwohner keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Im Jahre 2012 sind nach Angaben der Verwaltung bis zum 14.05.2012 insgesamt 578 Bürger direkt oder schriftlich verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt worden. Die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises sind stark gestiegen. Sie betragen zurzeit pro Ausweis 28,80 €. Dazu kommen noch die Kosten für das notwendige biometrische Passbild von etwa 10 €! Viele finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger sind deshalb nicht mehr willens oder in der Lage, diese Mittel von ihrem geringen Einkommen aufzubringen. Der Personenkreis der ALG II Bezieher kann nach einem Runderlass der Bezirksregierung Arnsberg (AZ.: 13-38.03.06) auch keine Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung bei der Beantragung eines Bundespersonalausweises mehr geltend machen. Auch für die ständig wachsende Zahl der Working Poor und der Personen mit kleinen Renten sind die hohen Kosten ein Hindernis, einen Bundespersonalausweis zu beantragen. Die Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgelder für die verspätete Beantragung von Ausweispapieren ist aber keine zwingende Reaktion der Ordnungsbehörden einer Stadt. Laut § 1 des Gesetzes über Personalausweise und der elektronischen Identitätsnachweise ist alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Laut § 32 handelt derjenige ordnungswidrig, der vorsätzlich oder leichtfertig keinen Ausweis besitzt und es unterlässt, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellt. Das Ordnungwidrigkeitengesetz gibt den Verwaltungsbehörden dafür die gesetzliche Grundlage. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine mit einer Geldbuße bedrohte Handlung. In minder schweren Fällen können auch Verwarnungen unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Nach § 47 Absatz 1 OWiG liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, aus Opportunitätsgründen von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ganz abzusehen. Das Opportunitätsprinzip ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesetzlich gesteckten Rahmens. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der exorbitant gestiegenen Kosten für einen Ausweis, ist es der völlig falschen Weg, den Umstand der hohen Zahl der Personen ohne gültige Ausweispapiere mit der Erhebung von Verwarnungs- und Bußgeldern zu bekämpfen. Fehlende finanzielle Mittel mit zusätzlichen Kosten zu bekämpfen ist ein politischer Schildbürgerstreich! Das widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus diesen Gründen beantrage ich, zukünftig auf Verwarnungs- und Bußgelder bei der verspäteten Beantragung eines Bundespersonalausweises zu verzichten. Da im Regelsatz für Harz IV Bezieher lediglich 0,25 € pro Monat für die Kosten eines Bundespersonalausweises vorgesehen sind und die Kosten für ein notwendiges biometrisches Lichtbild gar nicht berücksichtigt werden, beantrage ich zusätzlich, allen Personen im ALG II -Bezug und alle anderen Personen mit vergleichbaren niedrigen Einkommen zukünftig die Möglichkeit einer Ratenzahlung einzuräumen.

 


Livestreamübertragungen von Ratsitzungen

DIE LINKE. Stadtverband Menden

DIE LINKE beantragt die Prüfung der Möglichkeit von Livestreamübertragungen der Ratssitzungen

Begründung: Die Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Vertretungen ist einer der wichtigsten Grundsätze unserer demokratischen Staatsordnung. Daher sind auch alle Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse gemäß § 48 (2) der Gemeindeordnung bis auf wenige Tagesordnungspunkte grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit der Ratssitzungen dient der Kontrolle der Ratsmitglieder durch die Bürgerschaft. Sie wird dadurch befähigt, das Verhalten der Fraktionen und der Ratsmitglieder zu bewerten und hieraus politische Konsequenzen zu ziehen. Nicht jeder ist jedoch immer in der Lage, die Rats- und Ausschusssitzungen persönlich zu verfolgen. Insbesondere ältere Menschen sind gesundheitlich oft nicht mehr in der Lage, den Weg in die Sitzungsräume zu finden oder wollen ab einer bestimmten Tageszeit ihre Wohnungen nicht mehr verlassen. Viele berufstätige Bürgerinnen und Bürger finden nicht die Zeit, die Sitzungen persönlich im Rathaus zu verfolgen und nicht jeder Tagesordnungspunkt ist für jeden gleichermaßen interessant. Die Anzahl der Zuschauerplätze ist beschränkt und Anfahrten kosten Zeit und Geld. Darüber hinaus hat sich das Freizeitverhalten vieler junger Bürgerinnen und Bürger stark verändert. Sie verbringen ihre Freizeit oftmals vor dem heimischen PC oder anderer elektronischer Medien. So wird ein großer Teil der interessierten Öffentlichkeit heute nicht mehr erreicht und viele Rats- und Ausschusssitzungen finden nur mit einem geringen Zuschauerzuspruch statt. Hier bieten die neuen elektronischen Medien eine hervorragende Möglichkeit, das Interesse und das persönliche Engagement an der kommunalen Selbstverwaltung neu zu wecken. Der sinkenden Wahlbeteiligung wird so entgegengewirkt. Technisch ist es problemlos möglich, Ratssitzungen live im Internet zu übertragen. Die Ratssitzungen können per Livestream in den Browser übertragen werden. Der Sitzungen können dann auf der Internetseite der Stadt empfangen, aber nicht gespeichert werden. Damit würde auch der verbotenen Archivierung Rechnung getragen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind Liveübertragungen von Ratssitzungen grundsätzlich möglich. Auch die Gemeindeordnung legt einer Übertragung keine Steine in den Weg. Es müsste lediglich die Hauptsatzung geändert werden. Menden wäre nicht die erste Stadt, die Ratssitzungen live im Internet überträgt. In Nordrhein-Westfalen werden zum Beispiel seit 2010 alle Ratssitzungen der Stadt Bonn live im Internet übertragen und auch die Stadt Krefeld trifft Vorbereitungen, zukünftig so zu verfahren. Die Übertragungen sind darüber hinaus preiswert in Eigenproduktion herstellbar. Wie Erfahrungen aus anderen Städten belegen, würden die Kosten bei weit unter 5000 Euro pro Jahr liegen. Diese Kosten könnten zum Beispiel durch die Zusammenlegung zweier Ausschüsse problemlos kompensiert werden. Die Linke beantragt deshalb, die Verwaltung mit einer Darstellung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen und der haushaltsmäßigen Auswirkungen von Internetübertragungen der Rats- uns Ausschusssitzungen zu beauftragen und zukünftig alle Sitzungen per Livestream auf die Homepage der Stadt zu übertragen.



 

Stellenwiederbesetzung Schulpsychologe

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Der Schulpsychologe des schulpsychologischen Dienstes der Stadt Menden ist zum 31.12 2010 aus dem Dienst ausgeschieden. Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnte die Stelle nicht wiederbesetzt werden, da nach den Richtlinien für die Personal- und Stellenwirtschaft des § 82 GO NRW grundsätzlich eine Wiederbesetzungssperre von einem Jahr in Kraft getreten ist. Diese Wiederbesetzungssperre endete am 31.12.11. Ab dem 01.01 2012 ist daher die Neubesetzung dieser Stelle wieder möglich, wenn die zuständige Organisationseinheit den Stellenbedarf wie bei einer Neueinrichtung begründet.Aus Sicht der Linken ist die Wiederbesetzung der Stelle zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar und unaufschiebbar, da nur mit einer Wiederbesetzung die Zweckbestimmung erreicht werden kann.

Begründung: In den „Soester Thesen“ werden die Aufgaben des Schulpsychologen umschrieben: „Schule ist eine Veranstaltung der Gesellschaft. Sie hat als Ziel, Kinder und Jugendliche auf die gesellschaftliche Teilhabe vorzubereiten. Für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hin zu sozialer, emotionaler und intellektueller Kompetenz ist die Einbeziehung psychologischen Fachwissens unentbehrlich.“ Der Schulpsychologe arbeitet in dem Aufgabengebiet der schulstrukturergänzende Maßnahmen. Er unterstützt Lehrende und Lernende, vorhandene Bildungspotentiale auszuschöpfen, Probleme in der Schullaufbahn zu bewältigen und negative Bildungskarrieren zu verhindern. Für Lernende bedeutet Schulpsychologie die Unterstützung, Förderung und Hilfe nicht nur im Sinne ihres schulischen Leistungsvermögens, sondern auch hinsichtlich grundlegender sozialer Kompetenzen und Hilfe in schwierigen Situationen in ihrer schulischen Laufbahn. Er wird keineswegs nur in Ausnahmesituationen tätig (Winnenden, Erfurt), sondern hilft, durch Prävention solche Ereignisse erst gar nicht entstehen zu lassen. Er arbeitet mit Institutionen wie der Jugendhilfe, der Jugendgerichtshilfe und der Erziehungsberatungstellen vertrauensvoll zusammen. Ebenso soll mit seiner Arbeit, der Tatsache entgegengewirkt werden, dass der soziale Status maßgeblich für Bildungschancen und Bildungserfolg verantwortlich ist. Aus den Jahresberichten des psychologischen Dienstes ist zu entnehmen, dass der psychologische Dienst in Menden in der Vergangenheit in vielen Einzelfällen und einzelfallübergreifenden Angelegenheiten wichtige Beiträge zur Unterstützung von Bildungsprozessen geleistet hat. Aus der dort dargestellten Erfolgsbilanz lassen sich viele empirische Belege für die Notwendigkeit eines schulpsychologischen Dienstes in Menden entnehmen. Das Fehlen eines Schulpsychologen wird von der ganzen Mendener Lehrerschaft, wie auch von der Mehrheit der Schulleiterkonferenz bedauert. Auch sie hält die Wiederbesetzung der Stelle für absolut notwendig. Eine Entscheidung, die Stelle nicht neu zu besetzen und damit in Zukunft ohne kommunale Schulpsychologie auszukommen, hätte eine Mehrbelastung der Erziehungsberatungsstellen durch zusätzlich auflaufende Einzelfallarbeit zur Folge. Die schulpsychologischen Beratungsleistungen, die von einer Erziehungsberatungsstelle nicht erbracht werden können und alle weiteren schulpsychologischen Leistungen müssten wegfallen und auf eine Professionalisierung schulischen Handelns verzichtet werden. Die Nichtwiederbesetzung der Stelle wäre also kontraproduktiv und würde zu Mehraufwendungen an anderer Stelle führen. Aus den dargelegten Gründen beantragt DIE LINKE deshalb die umgehende Ausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle des Schulpsychologen für die Schulen der Stadt Menden.

 


 

Haushaltsrede 2012

Thomas Thiesmann DIE LINKE. Stadtvernband Menden

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Der wichtigste Grund, warum Die Linke.im Frühjahr dieses Jahres der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Stadt Menden mit den Kommunalaufsichten zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt hat, war die Tatsache, dass hier erstmals das Ziel vereinbart worden ist, Einvernehmen zwischen den Kommunalaufsichten und unserer Stadt  über diejenigen Belastungen zu erzielen, die unsere Stadt aufgrund von Verletzungen des Konnexitätsprinzips zu tragen hat, dies auch gegenüber Dritten öffentlich zu dokumentieren und bei der Aufstellung des Haushaltes 2012 zu berücksichtigen. Wir mussten dann leider feststellen, dass im Endbericht der Arbeitsgruppe eine konkrete Aussage zu dieser Zielsetzung fehlt und diese Aufgabe somit nicht erledigt wurde. Schon deshalb müssen die Ergebnisse des Beratungskonzeptes von uns abgelehnt werden. Wäre diese Fragestellung bearbeitet worden, so hätte der Bericht feststellen müssen, dass etwa zwei Drittel unserer Verschuldung auf Entscheidungen der Landes- und Bundesebene beruhen und somit nicht selbstverschuldet sind.  Vielmehr ist sie Folge von übertragenen Pflichtaufgaben ohne entsprechende Finanzierung sowie von Mindereinnahmen aufgrund von steuerpolitischen Bundes- und Landesentscheidungen. Bund und Land sind es, die durch ihre Entscheidungen den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel entziehen und ihnen immer neue Leistungen und Aufgaben übertragen, gleichzeitig aber die dafür notwendigen finanziellen Mittel verweigern. Bei der Konsolidierung unseres Haushaltes sind also in erster Linie Bund und Land gefragt, mehr Geld für die gesetzlichen Leistungen, die die Kommunen erbringen, nach unten weiterzugeben und  den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine aufgabengerechte  Finanzausstattung für unsere Stadt zu garantieren. Stattdessen wird auf überörtlicher Ebene eine skandalöse Steuerpolitik für Reiche praktiziert, werden Banken und private Gläubiger gerettet. Die Kommunen dagegen lässt man am ausgestreckten Arm verhungern! Lediglich ein Drittel  unserer kommunalen Schulden sind hier vor Ort entstanden.Nur für diesen Teil, der durch frühere Ratsmehrheiten verursacht wurde, ist DIE LINKE. deshalb bereit, Verantwortung zu übernehmen und sich an der Konsolidierung des Haushaltes zu beteiligen. Aber anderswo in NRW sieht es auch nicht anders aus. Von den 396 Gemeinden in NRW hatten Ende 2010 lediglich 8 einen ausgeglichenen Haushalt. Die restlichen 388 Kommunen mussten Kredite aufnehmen, um ihre Pflichtaufgaben überhaupt noch erfüllen zu können. Derzeit sind das ca. 22,5 Milliarden Euro und jedes Jahr kommen 2,5 Milliarden Euro neue Schulden hinzu. Dagegen stehen lediglich 350 Millionen Euro, die das Land in den nächsten 10 Jahren den bilanziell überschuldeten Kommunen im sogenannten Stärkungspakt überweisen will. Zu diesen 34  Kommunen gehört auch Menden. Wir sollen in den nächsten 5 Jahren jeweils 3,2 Millionen Euro an Hilfen bekommen. Diese Hilfen, die im Rahmen des sogenannten Stärkungspakts gewährt werden sollen, reichen aber bei weitem nicht aus und werden nur unter harten Bedingungen gewährt. Die betroffenen Kommunen müssen wesentlich mehr soziale Ausgaben kürzen, als sie an Hilfe bekommen.  Zudem werden wir zur Teilnahme am Stärkungspakt per Gesetz gezwungen. Diese Zwangsteilnahme am Kürzungspakt bedeutet dramatische Kürzungen bei Personal, die Schließung vieler, wenn nicht gar aller freiwilligen Leistungen, wie etwa Büchereien, Freibäder und Kultureinrichtungen,  Erhöhungen von Steuern und Gebühren und die Veräußerung von kommunalen Vermögen.  Was sich da Stärkungspakt nennt, ist also nichts anderes als ein Abrissplan von lokaler Infrastruktur in den Kommunen, die unter Zwangsbewirtschaftung gestellt werden. Zudem ist die Intention dieses Stärkungspaktes in erster Linie nicht die Entschuldung, sondern die Verhinderung der offenen Insolvenz einzelner Kommunen, für die das Land dann einstehen müsste.DIELINKE. akzeptiert dieses Folterinstrumentarium nicht. Die Zwangsteilnahme unter Androhung von Sanktionen und Bürgerbeiträgen (auf Deutsch: Steuererhöhungen),  verringert die Lebensqualität in unserer Stadt radikal,  spart  uns regelrecht kaputt und fordert weitere Kürzungsorgien in unserer ausgebluteten Stadt. Bei einer Ablehnung der Zwangsteilnahme wird uns der Sparkommissar angedroht. Dies wäre die Entmachtung des demokratisch legitimierten Rates. Die kommunale Selbstverwaltung wäre endgültig abgeschafft.  Wir halten das auch verfassungsrechtlich für bedenklich.  DIE LINKE.  engagiert sich dagegen für mehr kommunale Selbstverwaltung, für starkes kommunales Eigentum und eine leistungsfähige Entwicklung  der öffentlichen Daseinsfürsorge. Für DIE LINKE. sind die Kommunen nicht nur eine Verwaltungs-,  sondern auch eine Gestaltungsebene. Aber selbstverständlich ist kommunale Selbstverwaltung auf dem Papier nichts wert, wenn die Kommune finanziell nicht so ausgestattet ist, dass sie der Aufgabe nachkommen kann, einen lebenswerten öffentlichen Raum zu schaffen und die notwendigen öffentlichen Dienstleistungen bereitzustellen. Die Zwangsteilnahme am Stärkungspaktgesetz führt dagegen in Wirklichkeit zur Schwächung unserer Stadt. Mit diesem Gesetz entzaubern sich die rot- grüne Landesregierung und ihre liberalen Unterstützer selbst. Der Anspruch, ein Freund der Kommunen zu sein, steht im Widerspruch zu den Kürzungsauflagen und der Zwangsteilnahme, die im vorliegenden Gesetz verankert sind. Der vorgelegte Haushalt sieht Einsparungen in Höhe von über 11 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 vor. Er enthält in vielen Positionen utopische Zielsetzungen, die zudem mit nicht nachvollziehbarem Datenmaterial untermauert sind. Die Leitlinie eines zustimmungsfähigen Haushaltes muss aus unserer Sicht immer die Qualität von Dienstleistungen für unsere Bürgerschaft, der Erhalt der Infrastruktur für die Daseinsvorsorge, der Erhalt von Erwerbsarbeit und die soziale Balance sein. Diese Leitlinien sind im vorgelegten Haushalt aber für uns nicht erkennbar. Er beinhaltet oftmals wieder nur Kürzungen bei den sozial Schwachen in unserer Stadt. Starke Schultern, die die finanziellen Möglichkeiten haben, sich am Gemeinwohl stärker zu beteiligen, bleiben weitgehend verschont. Wir fordern, dass die Großverdiener in unserer Stadt stärker zur Kasse gebeten werden müssen und eine Erhöhung der Gewerbesteuer bei anziehender Konjunktur kein Tabu sein darf. DIE LINKE.  wird sich aber nicht grundsätzlich allen enthaltenen Sparmaßnahmen verweigern.  So können wir durchaus einzelnen Vorschlägen zustimmen, um die vor Ort selbst verursachten Schulden wieder auszugleichen. So halten wir es durchaus für verantwortbar, die Zuwendungen an die WSG zurückzufahren oder sie sogar ganz aufzulösen und die Wirtschaftsförderung wieder in der Stadtverwaltung zu integrieren.  Zudem ist auch die Umstrukturierung des MBB und des ISM zu einem Dienstleistungsunternehmen zu begrüßen, da es Synergieeffekte generiert, die zu finanziellen Einsparungen führen werden. Auch im Bereich der Feuerwehr sind Einsparungen möglich und werden von uns mitgetragen, sofern das in Auftrag gegebene Gutachten Überkapazitäten dokumentiert. Die mit 1,5 Millionen Euro bezifferten Einsparvorschläge im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind jedoch für uns vollkommen indiskutabel. Die Reduzierung von Mitteln und die Schließung von Stadtteiltreffs für Jugendliche sind für uns ebenso unsozial wie die Aufgabe des Projekts Förderband oder die Streichung von Zuschüssen für die Förderung von Vereinen und Verbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Leben in unserer Stadt  lebenswert zu erhalten und zu gestalten. Nicht nachvollziehbar sind zum Beispiel auch die Streichung des Kindersommers und die Einsparungen bei Ferienfreizeiten. Das Deckeln von Zuschüssen bei der Betreuung von Kindern in Tagespflege durch Tagespflegepersonen und die Erhöhung der Gebühren für Kinder in Tageseinrichtungen sind schlechthin unzumutbar. Ebenso wird es von uns keine generelle Zustimmung zu Hallennutzungsgebühren geben. Grundschulschließungen werden von uns nur dann befürwortet, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der Kinder nicht mehr erreicht wird, da für unsere Stadt als ländlich geprägte Kommune die örtliche Bindung an die wohnortnahe Grundschule wichtig ist. Die Mehrheit in diesem Rat ist der Meinung,  dass das vorliegende Haushaltskonzept mit seinen rigorosen Einschnitten in das Leistungsangebot der Stadt für seine Bürgerinnen und Bürger die Gewähr dafür bietet, in Zukunft die Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Aus unserer Sicht ist diese Hoffnung unrealistisch und entbehrt jeder Grundlage. Die Möglichkeiten, viele Haushaltsansätze noch energischer dem Konsolidierungserfordernis zu unterwerfen, sind weitgehend ausgereizt. Noch größere Einschnitte würden die Lebensbedingungen unserer Bürgerinnen und Bürger  unzumutbar verschlechtern. Die Möglichkeiten, vertretbare Einnahmeverbesserungen zu generieren, sind gering.  Die Erwartung einer stabilen Konjunkturentwicklung  mit steigenden Steuereinnahmen und sinkenden Sozialkosten ist unter den gegebenen Umständen unrealistisch. Die wirtschaftliche Lage wird eher noch zu steigenden Sozialausgaben führen. Auch die Kreisumlage wird zukünftig tendenziell steigen. Die Einsparungen werden schon bei geringen Zinserhöhungen aufgefressen und neutralisiert. Schon jetzt ist absehbar, dass die im Konzept enthaltenden gewaltigen Einsparungen nicht ausreichend sein werden, ohne eine auskömmliche Hilfe von Bund und Land zukünftig verantwortbare Haushalte aufzustellen. Deshalb gilt unsere Loyalität den Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und nicht einer verordneten Politik, die die Ungerechtigkeiten in der Vermögensverteilung zementiert und die Kommunen zugunsten reicher Finanz- und Wirtschaftseliten bezahlen lässt.DIE LINKE. ist derzeit die einzige politische Kraft, die für eine Erhöhung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, gegen die Kürzungspolitik und für echte Entschuldungshilfen ohne Auflagen und Zwangsmaßnahmen eintritt. Nur durch eine radikale Veränderung und Umverteilung werden die Kommunen wieder handlungsfähig und eine Sanierung vor Ort möglich. Für die Interessen aller Menschen, die in unserer Stadt mit uns arbeiten und leben, sieht DIE LINKE. deshalb  ihre Aufgabe darin, den parlamentarischen Ungehorsam gegen dieses angeblich alternativlose  Sparprogramm zu zeigen und damit auch ihre Aufgabe als soziales Korrektiv wahrzunehmen. DIE LINKE. lehnt deshalb den vorgelegten Haushaltsentwurf ab.

 

 

 


 

Kindertagesstätten und Bisphenol A

Steffen Fabri DIE LINKE. Stadtverband Mendn

DIE LINKE. Stadtverband Menden/Balve beantragt, die Untersuchung aller städtischen Kindertageseinrichtungen auf eine Schadstoffbelastung mit Bisphenol A, die Feststellung der Quellen und deren Beseitigung falls eine erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt wird.

Begründung: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat eine Untersuchung von 107 Kindertagesstätten durchgeführt, dabei wurden Proben aus Staubsaugerbeuteln untersucht. In 92 dieser Proben wurden der hormonelle wirksame Stoff Bispenol A festgestellt. Der Mittelwert lag bei 4,4 Milligramm BPA pro Kilo Staub. Damit werden die EU-Grenzwerte zwar in den meisten Fällen nicht überschritten, dennoch sind die Kndertagesstätten etwa dreimal stärker mit dieser Chemikalie belastet als normale Haushalte. (http://www.bund.net/bisphenol_a) Bisphenol A (BPA) ist ein Grundstoff zur Herstellung von Polycarbonaten und Epoxidharzen. Diese Epoxidharze werden auch zur Beschichtung der Innenseite von Konservendosen sowie für Lacke und Farben verwendet. Im Allgemein bleibt das Bisphenol A im Produkt gebunden, aber zum Beispiel im Zusammenspiel mit Wärme ist eine Abgabe an die Umwelt nicht auszuschließen. Etwa bei der Nutzung von klaren Bechern, die nach der Reinigung in der Spülmaschine ohne Kratzer matt werden. Die Nutzung von kochendem Wasser erhöht die Freisetzung etwa auf das 55-fache. BPA wird In zahlreichen Klebern und Mörteln eingesetzt, dient aber auch als Grundlage zur Herstellung von Flammschutzmitteln damit ist eine mögliche Quellen für den Stoff in den Proben der KiTas gegeben. Bisphenol A steht im Verdacht, das menschliche Hormonsystem zu verändern, die embryonale Entwicklung zu stören und die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Bei Männern, die über hohe BPA-Konzentrationen verfügten, konnte man unter anderem eine 23 Prozent geringere Samenkonzentration sowie rund 10 Prozent mehr DNA-Schäden feststellen. Die Werte der Probanden, bei denen nur geringe oder keine BPA-Spuren vorhanden waren, waren deutlich besser. Neue Studien deuten auf einen Zusammenhang zwischen Diabetes, Herz-Kreislaufproblemen, fehlender Libido bzw. Fettleibigkeit und einem erhöhten BPA-Spiegel im Blut hin. Woher das in den Kitas nachgewiesene BPA hauptsächlich stammt, wurde durch die Studie nicht ermittelt.


 

Gründung einer Gesamtschule

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Menden beantragt, dass der Schulausschuss und der Rat der Stadt Menden die Verwaltung der Stadt Menden beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen, damit nach einem entsprechenden Elternvotum bei der beschlossenen Elternbefragung im September unverzüglich ein Antrag bei der Bezirksregierung auf Errichtung einer Gesamtschule am Schulzentrum „Am Gelben Morgen“ zum Schuljahr 2012/2013 gestellt werden kann.

Begründung: Für die Stadt Menden als Schulstandort ist ein zukunftsfähiges, den Elternwillen entsprechendes Schulangebot im Sekundarbereich notwendig. Die bisherigen politischen Beratungen und die aktuellen Entwicklungen im Anmeldeverhalten der Eltern lassen den Schluss zu, dass dafür neben einer möglichen Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Bieberberg auch die Errichtung einer Gesamtschule am Schulzentrum „Am Gelben Morgen“ in Frage kommt. An der Gesamtschule in Fröndenberg sind dieses Jahr insgesamt 137 Mendener Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern angemeldet worden. Dazu kommen noch weitere 6 Mendener Schülerinnen und Schüler die ihre Schullaufbahn an der Gesamtschule in Hemer fortführen wollen. Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler konnte aus Kapazitätsgründen jedoch nicht angenommen werden, so dass sie nun in einer Schulform beschult werden müssen, die nicht dem Willen ihrer Eltern entspricht. Die hohe Anzahl der Anmeldungen zeigt deutlich, dass ein sehr großer Anteil der Eltern die Errichtung einer Gesamtschule für ihre Kinder wünschen. Die Anzahl der Anmeldungen übersteigt dabei die für eine Errichtung formal notwendige Anzahl der Mindestgröße einer Gesamtschule, die damit problemlos vierzügig eingerichtet werden könnte. Die Eltern wenden sich in ihrem Schulwahlverhalten zunehmend von ihrem bisherigen Schulwahlverhalten ab und wollten inzwischen möglichst lange alle Schulabschlüsse für ihre Kinder offen halten. Das lässt sich aus den Zahlen der quantitativen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Menden deutlich herauslesen. (Drucksache D-8/11/031) So verlieren sowohl die städtischen Hauptschulen als auch städtischen Realschulen bis zum Jahre 2020 ca. 30 % ihrer Schüler. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die sich für den Besuch einer Gesamtschule entschieden haben, steigt hingegen ständig an. Zudem liegen inzwischen auch mehrere Bürgeranträge zur Errichtung einer Gesamtschule in Menden von Fröndenberger Eltern vor. Daraus wird ersichtlich, dass die Einführung einer Gesamtschule auch auf dem Hintergrund einer interkommunalen Schulentwicklungsplanung sinnvoll ist. Die Errichtung einer Gesamtschule entspricht dem Leitbild unseres Stadtprogramms „Wir machen Menden“, dass der Rat der Stadt Menden in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, in dem der Schwerpunkt Familie, Bildung und Erziehung einen hohen Stellenwert einnimmt. Sie ist zudem ein notwendiger Baustein für ein ausreichend differenziertes Bildungsangebot, um den unterschiedlichen Qualifikationen und den verschiedenen Entwicklungsstufen unserer Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen und eine bestmögliche individuelle Förderung jedes Einzelnen zu garantieren. Als optimaler Standort kommt dabei das Schulzentrum „ Am Gelben Morgen“ in Frage. Die Gesamtschülerzahl der städtischen Gymnasien in Menden wird in den nächsten Jahren aufgrund des Wahlverhaltens der Eltern und der demographischen Entwicklung weiter sinken, so dass sich die Diskrepanz von Angebot und Bedarf in Zukunft weiter verschärfen wird. Während sich die Schülerzahlen am städtischen Walram Gymnasium relativ konstant entwickeln, weist das städtischen Heilig Geist Gymnasium erhebliche Schülerverluste auf und wird inzwischen nur noch dreizügig geführt. Aufgrund der rückläufigen Entwicklung im Anmeldeverhalten an den Hauptschulen erscheint es ebenfalls möglich, auf einen Hauptschulstandort „ Am Gelben Morgen“ zukünftig zu verzichten. Da auch die Anmeldezahlen an der Realschule in den nächsten Jahren rückläufig sein werden, würden sich dadurch optimale Raumkapazitäten für die Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort ergeben. Um die Option der Errichtung einer Gesamtschule zu erhalten, ist es notwendig, dass die Verwaltung umgehend mit Überlegungen zur Vorbereitung der Errichtung einer Gesamtschule beginnt. Die Fraktion Die Linke. bittet diesen Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses am 06.04.2011 zu setzen.


 

Erhöhung der Vergnügungssteuer

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

Die Fraktion Die LINKE. im Rat der Stadt Menden beantragt eine Erhöhung der Vergnügungssteuer von 11,111 % auf 15 % bei Gaststätten und 19 % bei Spielhallen.

Begründung: Die Stadt Menden erhebt in ihrer Vergnügungssteuersatzung eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer für das Nutzen von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltung- oder ähnlichen Spielen. Die Steuer beträgt bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten je Apparat und Monat 11,111 % des Nettoumsatzes, Mit der Erhebung der Vergnügungssteuer verfolgt die Stadt nicht nur das Ziel der Erhöhung ihrer Einnahmen, sondern auch nicht fiskalische Lenkungszwecke. Die Vergnügungssteuer soll zum einen das Aufstellen von Spielgeräten und das Spielen an ihnen eindämmen und zum anderen dem Aufstellen von gewalt- und kriegsverherrlichenden Spielgeräten entgegenwirken. Sie trägt somit dazu bei, die Zahl der Spielhallen im Stadtgebiet zu reduzieren. Im Sinne des Jugendschutzes ist es vor allem ihr Ziel, der Spielsucht vorzubeugen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.10.2010 führte die Verwaltung in der Drucksache M-8/10/037 aus, dass aufgrund rechtlicher Unklarheiten derzeit von einer Erhöhung der Vergnügungssteuern abgesehen werden soll und empfiehlt dabei die weitere Rechtsprechung in Bezug auf die erdrosselnde Wirkung der Steuer abzuwarten.  Das Verwaltungsgericht Münster hat in mehreren gleich gelagerten Verfahren einen Steuersatz von 19 % als mit dem Erdrosselungsverbot vereinbar beurteilt. Diese Entscheidung ist inzwischen vom Oberverwaltungsgericht Münster durch ein Urteil vom 15.11.2010 (AZ.:14aA2292/09) bestätigt worden! Dabei hat das Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung einer klagenden Firma abgelehnt und dabei ausgeführt, dass der erhöhe Steuersatz nicht dazu geführt hat, dass die betroffen Berufsangehörigen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, ihren Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen. Das Oberverwaltungsgericht wertete dies als ein schlüssiges Indiz einer fehlenden Erdrosselungswirkung. Nur wenn eine Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche erkennbar wäre, könnte man von einer erdrosselnden Wirkung der Vergnügungssteuer reden. (Vergleiche auch dazu die Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein- Westfalen vom Januar- Februar 2011 Az.: 933-00 ) Eine solche Tendenz ist in der Stadt Menden ebenfalls nicht erkennbar. Aufgrund dieser aktuellen Rechtsprechung sieht die Fraktion DieLINKE.Im Rat der Stadt Menden die von der Verwaltung geäußerten Bedenken zu einer Erhöhung der Vergnügungssteuer für ausgeräumt und eine Anpassung der Vergnügungssteuersatzung auf die beantragten erhöhten Sätze rechtlich für unbedenklich. In anderen Städten ist eine höhere Vergnügungssteuer bereits realisiert und durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt. (Beispiel: Stadt Werl) Dass sich in Gaststätten weniger Geräte befinden als früher, bestätigt allenfalls die Erkenntnis, dass Spielgeräte in Spielhallen lukrativer betrieben werden können. Zudem unterstützt eine Erhöhung der Steuersätze auch das Bemühen der Verwaltung und der Politik, die Ansiedlung weiterer Wettbüros und Spielhallen durch entsprechende Festsetzungen in Bauleitplänen zu reduzieren. Sofern es auf Grund der gewünschten Lenkungswirkung nicht zu einer erheblichen Minimierung der Einspielergebnisse kommt, sieht die FraktionDIE LINKE. im Rat der Stadt Menden mit einer Erhöhung der Vergnügungssteuer auch eine Möglichkeit der Erschließung neuer Einnahmequellen, auf die die Stadt auf Grund ihrer finanziellen Lage angewiesen ist, um die derzeitige Haushaltslage zu verbessern. Die beantragte Erhöhung der Vergnügungssteuer hat damit mehrere positive Effekte für unsere Stadt. Zum einen hat sie eine Lenkungsfunktion im Sinne des Jugendschutzes, zum anderen trägt sie zur Konsolidierung unseres Haushaltes bei. Bei Annahme des Antrags bittet die Fraktion DIE LINKE., diesen in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu verweisen.

 

 

 

 


 

Sozialtarife für Strom und Gas

DIE LINKE. Stadtverband Menden

Als Mitglied der Rat der Stadt Menden beantrage ich, dass die Verwaltung dem Sozialausschuss einen Bericht vorlegt, in dem dargestellt wird, wie der Absatz 24 der EU Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt bei den Stadtwerken Menden umgesetzt wird und welche Maßnahmen die Stadtwerke Menden ergreifen, um Zählersperrungen, bzw. Überschuldung von Bürgerinnen und Bürger durch hohe Energierechnungen zu vermeiden, dass die Stadtverwaltung mit den Stadtwerken verhandelt, in welcher Form und unter welchen Bedingungen die Einführung eines Sozialtarifes für den Strom- und Gasbezug auch in Menden machbar ist, dass die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke angewiesen werden, im Sinne dieses Antrags aktiv zu werden.

Begründung: Aufgrund gestiegener Bezugskosten erhöhen zahlreich Energieversorger, darunter auch die Stadtwerke Menden tendenziell ihre Strom und Gaspreise. Nach dem Nuklearunfall in Japan und der Abschaltung mehrerer Atomkraftwerke in Deutschland steht zu befürchten, dass der Strompreis weiterhin steigen wird. Dies wird auch vom Geschäftsführer der Stadtwerke Herr Helmut Heidenbluth in einem Interview im Stadtspiegel bestätigt. Die Kosten der angedachten Ausstiegsszenarios werden sowohl Haushalts- als auch Gewerbekunden stärker treffen als die produzierenden Unternehmen. Dabei steigen die Belastungen für Privathaushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere von Bürgerinnen und Bürger, deren monatliches Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegen, die im ALG II Bezug stehen oder in vergleichbaren Verhältnissen leben, überproportional. So müssen schon heute Harz IV Beziehende durchschnittlich 44 Euro im Monat für Strom ausgeben, angerechnet werden aber nur 30.42 Euro! Laut Bund der Energieverbraucher werden in Deutschland jährlich 840.000 Strom- und Gassperren verhängt. Auch in Menden kommt es immer wieder wegen offener Forderungen zu Sperrungen von Strom- und Gasbezügen. Was es für eine Familie heißt, ohne Licht, Kühlschrank, Herd und teilweise ohne Heizung zu leben, kann sich hoffentlich jeder denken. Besonders für Kinder ist eine solche Situation ein Armutszeugnis für unser reiches Land.  Die EU hat aber festgelegt, dass der Strom- und Gastarif auch sozialen Kriterien genügen muss. Die EU Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2003/54/EG) verfügt dazu, dass alle Mitgliedsstaaten „erforderliche Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt treffen. Die Maßnahmen können (...) spezifische Maßnahmen für die Begleichung von Stromrechnungen oder allgemeine Maßnahmen innerhalb des Sozialversicherungssystems beinhalten“. Unabhängig von der Tatsache, dass diese Richtlinie vom Bund noch nicht vollständig umgesetzt worden ist und eine bundesweit einheitliche Regelung fehlt, haben inzwischen auch einige große Energiekonzerne damit begonnen, entsprechende Sozialtarife für ihre Kunden einzuführen.  Trotz blendender Ertragslage - auch die Stadtwerke Menden weisen in ihrem aktuellen Geschäftsbericht einen Rekordgewinn von 3,33 Millionen Euro für das Jahr 2010 aus - verschließt sich die Versorgungswirtschaft aber den mit den Versorgungssperren verbundenen sozialen Problemen. Wie entsprechende Beispiele aus dem Ausland zeigen, kann man durch eine angemessene Vorgehensweise den Betroffenen sehr wohl helfen und die Zahl der Sperren auf einen Bruchteil minimieren. So hat zum Beispiel Belgien ein Modell eingeführt, das von der OECD als weltweit bestes Modell sozialen Ressourcen Management bezeichnet wird. Dort bekommt jeder sozial Bedürftige eine kleine Menge Strom kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung ist dabei durch eine Umlage auf die Energiepreise gesichert. Zudem gibt es zusätzliche Bestimmungen, die verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger die Energie gesperrt wird. Auch der Bund der Energieverbraucher schlägt zur Lösung des Problems die Einführung eines Sozialtarifs vor. Er fordert eine unbürokratische Lösung für das soziale Problem der Strom- und Gassperren. Ein Sozialtarif könnte zukünftig für alle Strom- und Gaskunden gelten, so dass eine Überprüfung der Bedürftigkeit entfällt. Der Sozialtarif kostet den Verbraucher kein Geld und belastet die Verbraucher auch insgesamt nicht. Auch ein kommunales Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Stadtwerke Menden sollte seiner sozialen Verantwortung gerecht werden und Sozialtarife einführen. Bei dem beantragten Bericht sollten dabei auch unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie vielen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Menden wurden im letzten Jahr die Sperrung der Energiezufuhr angedroht und bei wie vielen und Kundinnen und Kunden wurde die angedrohte Sperrung vollzogen?
  • Was unternehmen die Stadtwerke Menden, um diese Energiesperren zu verhindern?
  • Gibt es geregelte Hilfen, die von Energiesperren bedrohten Bürgerinnen und Bürger zu helfen?
  • Gibt es technische Mittel, mit deren Hilfe Kundinnen und Kunden frühzeitig informiert werden können, damit diese die Möglichkeit haben, ihren Verbrauch zu reduzieren?
  • Welche Erfahrungen gibt es bereits mit bestehenden Energiesozialtarifen anderer Anbieter?
  • Gibt es Überlegungen zu einem progressiven Stromtarif für Privatkundinnen und Kunden und wird sich ein solches Modell positiv auf Kundinnen und Kunden mit niedrigen Einkommen auswirken?
  • Werden neue technische Möglichkeiten wie Münzzähler benutzt, um Stromschulden zu vermeiden?
  • Gibt es eine kompetente Energie- und Einsparberatung, mit deren Hilfe einkommensschwache Haushalte auf die Möglichkeiten der Begrenzung von privaten Energiekosten hingewiesen werden?

 

Verbot von Fracking

Thomas Thiesmann, Stadtverband Menden

Der Rat der Stadt Menden lehnt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle möglichen Schritte und Maßnahmen der Firma Wintershall Holding GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Erschließung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) in Menden ab.  Die Verwaltung der Stadt Menden wird beauftragt, alle ihr möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine zukünftige Erschließung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) zu verhindern. 
Begründung: Der globale Hunger nach Energie wird ständig größer. Um die Gier nach fossilen Brennstoffen stillen zu können, suchen die Energieunternehmen jetzt auch in Nordrhein-Westfalen nach wertvollem unkonventionellen Erdgas. Ohne dass eine breite Öffentlichkeit davon Notiz nehmen konnte, haben mehrere Energielieferanten mögliche Förderareale in NRW unter sich aufgeteilt. Betroffen ist davon auch der nördliche Märkische Kreis. Hier hat die Wintershall Holding GmbH am 05. August 2010 die Aufsuchungsberechtigung zu gewerblichen Zwecken erhalten. Ein konkreter Antrag für Probebohrungen wurde bisher noch nicht gestellt, da zunächst noch auf die Ergebnisse von mehreren Gutachten gewartet werden soll.  Unkonventionelles Erdgas kann nur mit einem hohen Aufwand gefördert werden, da es in Gesteinsschichten eingelagert ist. Dabei wird ein Gemisch von Sand, Wasser und zum Teil giftigen Chemikalien mit Druck in ein Bohrloch gepumpt, um den Fels zu spalten und das Gas ausströmen zu lassen (Hydraulic Fracking)! Auf Grund von Erfahrungen in den USA und ersten Probebohrungen in Deutschland hat sich gezeigt, dass die Methode des Fracking eine nicht beherrschbare Technologie ist und erhebliche Umweltschäden hervorruft. Insbesondere ist die Gefahr groß, dass giftige und radioaktive Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Eine Gewähr, dass das Deckgebirge über beantragten Bohrungen und Frackstrecken ausreichend Schutz bietet, um die eingesetzten Flüssigkeiten und Chemikalien daran zu hindern nicht in oberflächennahe Grundwasserkörper aufzusteigen und einzudringen und das Bohr-und Frackvorgänge keine neuen Wegsamkeiten im Deckgebirge verursachen werden, kann beim gegenwärtigen Stand der Technik niemand seriös abgeben.  Eine Vorgehensweise, die sich alleine auf eine Begleitung des Fracking im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beschränkt, kann daher die Bevölkerung und die Umwelt nicht ausreichend vor den Gefahren schützen.  Erforderlich ist vielmehr, dass die Stadt Menden, die Erschließung von Erdgas aus  unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) auf ihrem Stadtgebiet konsequent ablehnt. Hiermit wird bereits in einem frühen Stadium deutlich dokumentiert, dass Antragsteller und Genehmigungsbehörden mit einem konsequenten Widerstand der Stadt Menden zu rechnen haben. Aufgrund des kommunalen und öffentlichen Drucks wird somit die Chance vergrößert, dass bereits Anträge für vorbereitenden Maßnahmen wie Probebohrungen nicht gestellt werden und weitergehende Schritte unterbleiben.  Zudem wird durch die Beauftragung der Verwaltung, alle ihr möglichen Schritte zur Unterbindung des Fracking zu ergreifen, eine Leitlinie aufgestellt, an der sich die Verwaltung bei Stellungnahmen und sonstigen Schritten im Rahmen ihrer kommunalen Möglichkeiten orientieren soll. Somit kann sicher gestellt werden, dass die Stadt Menden wirksame Maßnahmen gegen das Fracking auf ihrem Stadtgebiet ergreift.


 

Haushaltssrede 2010

DIE LINKE. Ratsfraktion Menden

 

Meine Damen , meine Herren, Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir sind hier vor einem Jahr mit der Hoffnung angetreten, für unsere Wählerinnen und Wähler, Einfluss auf die Politik in unserer Stadt nehmen zu können und für die demokratische, ökologische und soziale Entwicklung Verantwortung zu tragen. Aber wir mussten schon sehr schnell feststellen, dass die Handlungsspielräume dafür sehr begrenzt sind, dass der finanzielle Spielraum, der unserer Stadt dafür zur Verfügung stehen muss, nicht vorhanden ist und wir durch die Verfügungen des Nothaushaltrechtes in unserer Eigenständigkeit praktisch entmachtet sind. Niemand kann hier im Hause bestreiten, dass wesentlichen Ursachen für unsere Situation nicht hausgemacht sind. Eine abenteuerliche Steuerverzichtspolitik, eingeleitet von Rot - Grün, später verschärft fortgesetzt durch Schwarz - Rot und Schwarz - Gelb mit ihren falschen Steuerentscheidungen zu Gunsten der Reichen, mit einer seit vielen Jahren praktizierten Umverteilungspolitik von unten nach oben und die Aufgabenverlagerungen von Bund und Land zu Ungunsten der Kommunen ohne den entsprechenden notwendigen Finanzausgleich haben einen finanziellen und sozialen Scherbenhaufen in den Kommunen hinterlassen. Auch der erdrutschartige Einbruch der konjunkturabhängigen Gewerbe- und Einkommenssteuer durch die tief greifenden Veränderungen in der Wirtschafts-  und Finanzwelt haben dazu geführt, dass die steigenden Sozialkosten im Haushalt nicht mehr aufgefangen werden können. Wir sind uns sicher mit allen einig, dass wir die Krise unserer Finanzen hier vor Ort nicht mehr lösen können. Alle Kürzungen und Sparprogramme, die wir hier beschließen, werden nicht ausreichen, unseren Haushalt auch nur annähernd wieder ausgleichen zu können. In der Vergangenheit sind aber auch viele Fehler hier vor Ort und in diesem Rat begangen worden. So sind viele Millionen von Euros durch frühere Ratsmehrheiten in Projekte gesteckt worden, die keine gesellschaftliche Rendite abgeworfen haben und unsere ohnehin angespannte finanzielle Situation noch weiter verschärft haben. Wer erinnert sich zum Beispiel nicht an die Hönneinsel? Nun sind wir in der Situation, wo unsere durch die Verfassung garantierte Unabhängigkeit bedroht, realistisch betrachtet quasi abgeschafft ist, da sich die Kommunalaufsicht als einseitiger Hebel gegen die Kommunen versteht, um eine verfehlte zentralstaatliche Politik durchzusetzen. Da wir als Kommune keine Mitwirkungsrechte bei der steuerlichen Rahmengesetzgebung haben, können wir uns praktisch nur weiter verschulden oder eigene Leistungen kürzen. Beides stößt aber auf Grenzen, da verschuldete Kommunen ihre Haushalte nicht mehr genehmigt bekommen, viele Aufgaben aber gesetzlich vorgeschrieben oder sozial geboten sind. Wenn elementare Dienstleistungen in Zukunft in unserer Heimatstadt aber nicht mehr angeboten werden und wir die Kürzungsvorgaben der Kommunalaufsicht einfach nur zu exekutieren haben, dann wird die kommunale Selbstverwaltung nur noch zur Farce. Wenn wir uns auch in Zukunft einen funktionsfähigen Sozialstaat leisten wollen, der aus unserer Sicht absolut ohne Alternative ist, sollte auch der Letzte begreifen, dass die Umverteilung von unten nach oben auf allen Ebenen beendet und umgekehrt werden muss und eine angemessene Beteiligung der Kommunen an einer alternativen Kommunalfinanzreform notwendig ist. So muss der kommunale Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer erhöht und die Gewerbesteuer zu einer Wertschöpfungssteuer weiterentwickelt werden. Auf der Ausgabenseite muss eine stärkere Beteiligung des Bundes und des Landes an den Sozialleistungen der Kommune erfolgen. Nicht mehr handlungsfähige Kommunen müssen über Entschuldungsfonds wieder funktionsfähig gemacht werden. Unsere kleine Oppositionsfraktion kann und wird hier und heute keine vollständige Alternative zum vorgelegten Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Das sehen wir zur Zeit auch nicht als unsere Aufgabe an. Der erklärte Wille unserer Wählerinnen und Wähler ist es vielmehr die soziale Frage ganz nach oben auf die Agenda zu setzen und in Zeiten des Nothaushaltes gegen die schlimmsten sozialen Grausamkeiten anzukämpfen. Wir vertreten hier die Interessen der vielen so genannten „ kleinen Leute“ , bei denen unserer Ansicht nach nicht gespart werden kann und darf, nicht zuletzt um ein weiteres auseinander driften unseres solidarischen Stadtgefüges zu verhindern. Unser Kämmerer beschrieb das von ihm eingebrachte Haushaltssicherungskonzept in seiner Rede als chirurgische Maßnahme, bei der Teile unserer Stadt amputiert werden müssen, damit dem übrig bleibenden Rest das Leben verlängert wird. Wir aber wollen keinen Tod auf Raten.Wir wollen, dass unsere Stadt die Chance bekommt, nach langer Krankheit wieder zu gesunden und wieder zu neuem Leben erweckt wird. Dafür müssen die Errungenschaften in unserer Stadt aber nicht zurück geschraubt und gekürzt, sondern erhalten und zukunftsfähig ausgebaut werden. Wir halten es für ist unverantwortlich und gewissenlos, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger dafür zu bestrafen, dass andere an anderer Stelle Fehler gemacht haben. Das soll jetzt nicht bedeuten, dass wir uns sinnvollen Einsparvorschlägen entgegenstellen. Dort wo sie sinnvoll und sozial verträglich machbar sind, werden wir Kürzungen mittragen mit sozialen Komponenten, um den Spielraum zur Erhaltung von sozialen und ökologischen Standards zu erhalten. Alle Kürzungen und Einschränkungen im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen, die sich kontraproduktiv auf unsere Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger auswirken, werden aber bei uns auf Widerstand stoßen. Unsere Bürgerinnen und Bürger wollen und können diesen angeblich alternativ losen Kurs von Kahlschlag und Kürzungen nicht mehr klanglos hinnehmen. Wir möchten, dass in Zukunft den Menschen in unserer Stadt mehr handfeste Mitspracherechte beim Haushalt und seinen Priorisierungen eingeräumt werden. Die Aussage unseres Bürgermeisters aus einer früheren Ratssitzung, das wir hier keine Basisdemokratie sind und nur der Rat entscheide, ist formal richtig, inhaltlich findet sie aber nicht unsere Zustimmung. Es gibt ein enormes bürgerschaftliches Potenzial an Ideen, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein in unserer Stadt, dass es geradezu verbietet, den Haushalt nur verwaltungs- und fraktionsintern hinter verschlossenen Türen zu beraten und zu entscheiden. Der Kämmerer und die Mehrheitsfraktionen hier im Rat fordern Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in der Größenordnung von 6 Millionen Euro. Daran sollen sich alle Fachbereiche angemessen beteiligen. Doch was ist angemessen? Die Schlachtplatte der sozialen Errungenschaften ist groß. So könnten allein im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 800.000 Euro ersatzlos eingespart und gekürzt werden. Diese Zahl beruht allein auf der Tatsache, dass wir in diesem Bereich viele so genannte freiwillige Leistungen haben. Sie mögen formal freiwillig sein, für uns Linke sind es präventive Pflichtaufgaben, die notwendig sind, um soziale Verwerfungen in unserer Stadt zukünftig zu verhindern und unseren Bürgerinnen und Bürger eine lebenswerte Zukunft bieten zu können. Einsparungen dort, wo unsere Bürgerinnen und Bürger zu Recht Hilfe und Unterstützung für ihr Leben durch ihre gewählten Vertreter verlangen, sind für Linke nicht verhandelbar. Bevor wir damit beginnen, über Kürzungen nachzudenken, sollten wir uns auch Gedanken machen, unsere Einnahmesituation zu verbessern. Entsprechende Vorschläge für neue sozialverträgliche Einnahmequellen haben wir in den Beratungen zur Haushaltskonsolidierung eingebracht. Was die Schulträgeraufgaben betrifft, so sind wir bereit, die vorgeschlagenen Schließungen von 3 Grundschulen und 2 Hauptschulen mitzutragen. Das ist aufgrund der demographischen Entwicklung in unserer Stadt ohne existenzielle Nachteile für unsere Bevölkerung verantwortbar. Auch auf dem Hintergrund einer notwendigen Neustrukturierung unserer Schullandschaft mit dem mittelfristigen Ziel der Errichtung einer Gesamtschule für Menden können hier enorme Kosten zugunsten einer besseren Ausbildungsqualität eingespart werden. Finanzielle Abstriche bei der Qualität der Ausbildung stehen aber für uns nicht zur Disposition.  Den Kürzungsvorschlägen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden wir jedoch niemals zustimmen. Mit diesen Kürzungen schaffen wir nur die Probleme, die wir ja durch die Förderung dieser Projekte verhindern wollen.  Der Armutsbericht der Stadt Menden hat allen vor Augen geführt, dass Kürzungen auf diesem Gebiet nur eine verstärkte Ausgrenzung sowie eine erhöhte Armutsgefährdung und eine soziale und kulturelle Verarmung zur Folge haben würde. Auch der Kultur- und Sportsektor als Grundlage persönlicher Selbstentfaltung und gesellschaftlicher Teilhabe darf unseres Erachtens nicht so weit beschnitten werden, dass er in seinem Bestand bedroht ist. Das was in den letzten Jahren gerade im kulturellen und sozialen Bereich zusammengewachsen ist, ist eine enorme Leistung, und genau das, was unsere Stadt im Innersten zusammenhält. Wer hier spart, beleidigt nicht nur die Arbeit von Hunderten von Menschen sondern opfert auch den Zusammenhalt und den inneren Frieden in unserer Stadt. Kürzungen der Instandsetzungspauschalen im ISM werden wahrscheinlich nur dazu führen, dass unsere Gebäude den gleichen Weg wie das kürzlich geschlossene Parkhaus gehen werden. Auch fehlt uns in diesem Haushaltskonzept ein eigener Beitrag der Politik. Hier soll wieder nur bei anderen, aber nicht an uns selbst gespart werden. Entsprechende Sparvorschläge unserer Fraktion sind bei der jetzigen Vorlage unberücksichtigt geblieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass wir aufhören müssen, die Symptome eines kranken Systems zu verstärken und zu managen. Über kurz oder lang führt kein Weg daran vorbei: Wir brauchen einen alternativen Haushalt, der die Weichen für die Zukunft richtig stellt und nicht  einen Haushalt, der nur durch Sparen, die Quadratur des Kreises zu ermöglichen versucht. Bei dem hier vorgelegten Haushalt geht es offensichtlich weniger um Vernunft, als viel mehr um den verzweifelten Versuch das eigene schuldhafte Versagen sowohl auf kommunaler als auch auf überregionaler Ebene zu kaschieren. Auch die Unterstützung der gesunden Tochter für die kranke Mutter, um ein Wort von Frau Hettling zu wählen, wird unseren Haushalt nicht retten. Die Ratsfraktion der Linken lehnt das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept aus den hier vorgetragenen Gründen deshalb ab.