DIE LINKE. Stadtverband Menden
Der Stadtverband Menden wurde im Dezember 2008 gegründet und gehört als Untergliederung dem Kreisverband Märkischer Kreis an. Unser Stadtverband ist verantwortlich für die Stadt Menden und für die Stadt Balve. Da wir ehrenamtlich arbeiten können wir leider keine regelmäßigen Sprechzeiten anbieten. Bitte melden sie sich per E-Mail an uns. Bei den Kommunalwahlen 2009 traten wir erstmals an und erreichten aus dem Stand heraus 3,7 % der Stimmen. Im Jahre 2014 konnten wir das Wahlergebnis auf 4,1 % steigern.I m Jahre 2020 haben wir bei den Kommunalwahl 2,7 % aller Stimmern erreicht. Damit sind wir mit 2 Mitgliedern im Rat der Stadt Menden in Fraktionsstärke vertreten.
Werde Mitglied!
Mitmachen und etwas bewegen!
Unsere Partei lebt von unseren Mitgliedern. Auch wir brauchen kontinuierlich neue Gesichter, um weiterhin eine starke, finanziell unabhängige und weiter wachsende Mitgliederpartei zu sein. Unter dem Motto "Mitmachen" kann jeder sich bei uns einmischen und aktiv werden für eine soziale, gerechte, demokratische und friedliche Gesellschaft. Wir wollen gemeinsam mit und nicht gegen die Menschen Politik machen. Nur wenn sich viele einbringen und engagieren können wir die Verhältnisse positiv verändern. Werde Mitglied! Du bist bei uns herzlich Willkommen!
Sprecher
Patrick Bach
Oberm Rohlande 43
58710 Menden
E-Mail: Patrick-bach@t-online.de
Schriftführer
Thomas Thiesmann
Gollacksplatz 8
58706 Menden
E-Mail: ThomasThiesmann@gmx.de
Beisitzerin
Elisabeth Midderhoff
Oberm Rohlande 43
58710 Menden
E-Mail :Elli-midderhoff@web.de
Beisitzer
Beisitzer:
Marco Graven
Provinzialstrasse 255
58708 Menden
macopaco@gmx.de
Satzung des Stadtverbandes
DIE LINKE. Stadtverband Menden
§ 1 Name und Sitz des Stadtverbandes
1. Der Name des Stadtverbandes lautet DIE LINKE. Stadtverband Menden.
2. Der Stadtverband hat seinen Sitz in Menden.
§ 2 Die Organe des Stadtverbandes
Die Organe des Stadtverbandes sind
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Stadtverbandsvorstand
§ 3 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Stadtverbandes.
Der Mitgliederversammlung vorbehalten ist die Beschlussfassung über
a. die politische Ausrichtung, die Grundsätze und das Programm des Stadtverbandes.
b. die Satzung des Stadtverbandes (Diese Satzung legt eine satzungsänderndeMehrheit als gegeben fest, wenn mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen Ja Stimmen sind und wenn mehr als die Hälfte der Abstimmungsberechtigen mit Ja gestimmt haben).
c. das Wahlprogramm zu Kommunalwahlen.
d. die Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zu Gremien der Partei.
e. die Einrichtungen einer Geschäftsstelle für den Stadtverband.
f. Anträge, die an die Mitgliederversammlung gestellt werden.
2. Die Mitgliederversammlung wird von Stadtverbandsvorstand nach Bedarf einberufen.
3. Auf Antrag von 25 % der Mitglieder des Stadtverbandes muss der Stadtverbandvorstand eine Mitgliederversammlung einberufen.
4. Die Mitgliederversammlung tagt einmal jährlich als Jahreshauptversammlung.
5. Der Jahreshauptversammlung vorbehalten ist die Beschlussfassung über
a. den Tätigkeitsbericht des Vorstandes.
b. die Entlastung des Vorstandes.
c. die Wahlen zum Vorstand.
§ 4 Der Stadtverbandsvorstand
1. Der Stadtverbandsvorstand ist das politische Führungsorgan des Stadtverbandes.
2. Neben den satzungsgemäßen laufenden Geschäften bereitet der Stadtverbandsvorstand die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus.
3. Dem Stadtverbandsvorstand vorbehalten ist die Beschlussfassung über
a. alle politischen und organsatorischen Fragen, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
b. die Abgabe von Stellungnahmen der Partei zu aktuellen politischen Fragen.
c. die Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlungen.
d. die Einberufung und Durchführung von Wahlveranstaltungen.
e. die Koordinierung der überregionalen Arbeit.
f. Anträge an den Stadtverbandsvorstand.
4. Der Stadtverbandsvorstand wird durch die Jahreshauptversammlung für eine zweijährige Amtszeit gewählt.
5. Der Stadtverbandsvorstand besteht aus 5 Mitgliedern: einer Sprecherin, einem Sprecher, einem Schriftführenden, zwei Beisitzende.
6. Der Stadtverbandsvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und regelt die Geschäftsverteilung unter sich.
7. Der Stadtverbandsvorstand tagt bei Bedarf, mindestens aber vor jeder Mitgliederversammlung parteiöffentlich.
§ 5 Die Finanzierung des Stadtverbandes
Für die Finanzierung des Stadtverbandes ist DIE LINKE. Kreisverband Märkischer Kreis zuständig.
§ 6 Die Vertretung des Stadtverbandes nach Innen und Außen
1. Die Vertretung des Stadtverbandes erfolgt ausschließlich durch den Vorstand.
2. Der Vorstand kann einzelne oder mehrere Mitglieder mit der Planung und Durchführung von Aktionen, Initiativen, Kampagnen und Stellungnahmen beauftragen.
3. Die Führung des Namens und des Logos des Stadtverbandes ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Die Satzungen der Bundes-, Landes- und Kreispartei haben Vorrang vor dieser Satzung.
2. Diese Satzung wurde in der vorliegenden geänderten Fassung durch die Jahreshauptversammlung
des Stadtverbandes am 6.12.2023 beschlossen und tritt ein Tag nach seiner Beschlussfassung in Kraft.